Bahnforum Stuttgart

Normale Version: Störungsticker Stadtbahn
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(09. 06. 2010, 22:54)Jim-Panse schrieb: [ -> ]Gerade solche Leute sollte man mal vorne hinsetzen und fahren lassen. Keinen Meter würden sie das aushalten, sieht immer alles so leicht aus von der Ferne. Dass die Fahrer jeden Tag u.U dutzende andrenalinschübe bekommen von menschen die schlicht und einfach selbstgefällig und ignorant sind sieht keiner.

Im GT4-Buch gibt es dazu einen schönen Abschnitt, der sich damit beschäftigt, dass Verkehrsjuristen, Fahrlehrer und Journalisten auch einmal Straßenbahn fahren sollten, um das Geschehen mal aus anderer Sicht kennenzulernen. Da hagelte es dann logischerweise Zwangsbremsungen v.a. wg. doofer Autofahrer und entsprechende Aha-Effekte.

Vielleicht sollte man Autofahrschüler eine halbe Stunde im SSB-Fahrsimulator absolvieren lassen, wo dann das heftigste Programm mit doofsten Autofahrern und Fußgängern sowie Nacht, Nebel und Schnee läuft - mit garantierter Adrenalinvergiftung.

Ich halte es da mit folgendem Merksatz: "Das Teil da auf Schienen ist immer stärker als ich (außer ich fahre einen Leopard-2), daher komme ich ihm nicht in die Quere."

(09. 06. 2010, 22:54)Jim-Panse schrieb: [ -> ]Kleine Anmerkung noch zum Andreaskreuz: In der Tat hat der KFZ verkehr hier anzuhalten, außerdem hat dieser auch bei grüner ampel auf das Gleisgebiet zu achten- das A.Kreuz steht über der Lichtsignalanlage. Und wenn angehalten wird möglichst VOR oder auf der Haltelinie...diese ist nicht zur Dekoration aufgemalt...und kreuzungen sind generell freizuhalten.

Wenn man eine Umfrage machen würde, dann würde ich behaupten, dass > 90% der Autofahrer die Freihalte-Bedeutung des Andreaskreuzes nicht kennen dürften. Aber auch hier gilt: "Das Teil da auf Schienen ..."
Gestern morgen (27.08.) ca. 8:00 Uhr gab es eine Weichenstörung am Wilhelmsplatz in Bad Cannstatt. Die Weiche vom Wilhlemsplatz in Richtung Uff-Kirchhof schaltete nicht von Daimlerplatz um. Die U1 in Richtung Fellbach stand am Bahnsteig und konnte nicht weiter. Die U13 dahinter, in der ich saß musste also warten. Es stauten sich mehrere Züge von der Mercedesstraße in Richtung Wilhelmsplatz. Die stadteinwärtigen Züge konnten nach etwas längerem Warten als sonst die Haltestelle Wilhelmsplatz bedienen. Ein Betriebs-Steuerung-Fahrzeug kam nach 13 Minuten ohne (!) Sonderrechte angefahren. Zu diesem Zeitpunkt hat uns der Stadtbahnfahrer durch die Fahrerkabine auf eigene Gefahr aussteigen lassen. Kurze Zeit später, war die Weichenstörung behoben (bzw. die Bahnen fuhren wieder.) Ob das ganze etwas mit dem Stromunfall und damit verbundenen Stromausfall in Bad Cannstatt zu tun hat, weiß ich nicht.
Als ich heute gegen 11 Uhr 30 zw. Rosensteinbrücke und
Mühlsteg in einer U14 unterwegs war, war dort ein nicht
Gut aussehender Unfall - rechts in Richtung Bürgersteig
ein schwarzer Mercedes und beinahe die Bahn streifend
ein älterer VW. Letzterer war vorne vollkommen kaputt,
am Mercedes hat man eher weniger gesehen. Polizei und
Konsorten waren da. Nun meine Frage: Waren da auch
Stadtbahnen beteiligt?Huh
Keine Fahrzeugänderung bei U13 oder U14 heute. Also sag ich mal nein.

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Mal zur Weichenstörung, die hab ich mir heute mal angesehen. Die kann von Hand umgestellt werden, so wie ich das schon vermutet hatte. Warum hat denn der Stadtbahnfahrer nicht selbst agiert? Und die Betriebssicherungswagen mit Sondersignal haben NIE Sonderrechte. Niemals. Sie dürfen zwar wenn Menschenleben in Gefahr sind mit Blaulicht fahren, müssen sich aber weiterhin an die Verkehrsregeln halten. Insbesondere rote Ampeln. Da gibt's eine hochkomplexe Rechtssprechung.
(31. 08. 2010, 19:54)Andreas schrieb: [ -> ]Betriebssicherungswagen mit Sondersignal haben NIE Sonderrechte. Niemals. Sie dürfen zwar wenn Menschenleben in Gefahr sind mit Blaulicht fahren, müssen sich aber weiterhin an die Verkehrsregeln halten. Insbesondere rote Ampeln. Da gibt's eine hochkomplexe Rechtssprechung.
Tatsächlich? (Aus privatem Interesse: Hättest du mir da mal eine Fundstelle?) Die SSB- (und auch DB-) Fahrzeuge, die mit Sondersignal unterwegs sind, haben jedenfalls vom Gesetz her gleichen Rechte wie alle anderen Fahrzeuge, die mit Sondersignalen unterwegs sind (also z.B. Feuerwhr, Polizei, Zoll, Rettungsdienste, Feldjäger...). Ich kann mir ehrlich gesagt auch kaum vorstellen ,dass ein Gericht am klaren Wortlaut der entsprechenden Normen rumschraubt. Damit gilt für alle der Grundsatz, dass bei den Einsatzfahrten höchste Vorsicht geboten ist, und z.B. rote Ampeln immer nur mit äußerster Vorsicht überfahren werden dürfen, egal ob SSB, Feuerwehr oder Polizei.
Dass bei einer Weichenstörung nicht mit Blaulicht angerückt wird, ist nicht weiter verwunderlich. Solange deswegen keine Gefahr besteht, und es nur um ein paar Minuten Verspätung geht, ist das kein Grund, mit Sonderrechten unterwegs zu sein.
§35 StVO (1) nennt keine UHF. Die SSB Betriebssicherungsfahrzeuge sind in Rechtssprechung UHF.

Die UHFs machen das trotzdem, das läuft dann aber unter straffreie Notstandsanwendung. Ich schrieb ja, kompliziert. Nach dem Gesetz haben UHF keine Sonderrechte. So ist die Rechtssprechung.
(31. 08. 2010, 21:01)Andreas schrieb: [ -> ]§35 StVO (1) nennt keine UHF. Die SSB Betriebssicherungsfahrzeuge sind in Rechtssprechung UHF.

Die UHFs machen das trotzdem, das läuft dann aber unter straffreie Notstandsanwendung. Ich schrieb ja, kompliziert. Nach dem Gesetz haben UHF keine Sonderrechte. So ist die Rechtssprechung.

Wenn's nur so einfach wäre, in Wahrheit ist das *noch* komplizierter. Es kann Situationen geben, wo diese Fahrzeuge doch wieder Sonderrechte wahrnehmen müssen. Hierbei werden die Sonderrechte aber IIRC explizit von Polizei/Feuerwehr angeordnet/zugeteilt/wasauchimmer. Insbesondere geht es dabei um Fälle, wo durch die eingeschaltete Fahrleitung Gefahr besteht und geerdet werden muß, oder z.B. durch einen umgestürtzen Baum zuviel (mechanische) Spannung auf dem Fahrdraht liegt. Ein reißender Fahrdraht kann Menschen töten.
Weswegen Teile des Notfallmanagements Schiene wieder von der SSB in die Feuerwehr Stuttgart integriert wird.

http://feuerwehr-stuttgart.de/index.php?article_id=426
(31. 08. 2010, 20:25)DasBa schrieb: [ -> ]
(31. 08. 2010, 19:54)Andreas schrieb: [ -> ]Betriebssicherungswagen mit Sondersignal haben NIE Sonderrechte. Niemals. Sie dürfen zwar wenn Menschenleben in Gefahr sind mit Blaulicht fahren, müssen sich aber weiterhin an die Verkehrsregeln halten. Insbesondere rote Ampeln. Da gibt's eine hochkomplexe Rechtssprechung.
Tatsächlich? (..) Die SSB- (und auch DB-) Fahrzeuge, die mit Sondersignal unterwegs sind, haben jedenfalls vom Gesetz her gleichen Rechte wie alle anderen Fahrzeuge, die mit Sondersignalen unterwegs sind (also z.B. Feuerwhr, Polizei, Zoll, Rettungsdienste, Feldjäger...).
Ja, die Fahrzeuge haben schon alle die gleichen Rechte. Die Fahrzeugführer aber nicht.
Ich kann dir aktuell zwar die Gesetztesstellen auch nicht nennen - aber ich habe mich damit auch mal rechtlich beschäftigt. Das Blaulicht heißt streng genommen neben der Gefahrenabsicherung ja nur, das solche Fahrzeuge Vortrittsrecht haben, also dass alle anderen Verkehrsteilnehmer Platz zu machen und freizuhalten haben. Das Blaulicht hat aber nichts damit zu tun, dass man Vehrkersregeln übertreten darf - das ist dann das besondere Vortrittsrecht. Das Recht Verkehrsregeln zu überschreiten ist im Gegensatz zum Vortrittsrecht auch nicht direkt an das Fahrzeug oder Blaulicht gebunden, sondern an die Person (Fahrzeugführer) und bestimmten sehr komplexen Einsatz-Regeln. Z.B. ist eine Einsatz-Regel der Feuerwehr, dass sie Verkehrsregen nur überschreiten darf (besondere Vortrittsrecht), wenn sie gleichzeitig das Einsatzwechselhorn betätigt. Es gibt aber auch ganz wenige Fälle bei der Verkehrsregeln überschritten werden dürften ohne Blaulicht und Einsatzwechselhorn, z.B. gilt dies für Fahrzeugführer von verdeckten Einsatzfahrten oder von besonders schützenswerten Personen (hochrangige Politiker z.B.) natürlich nur, wenn entsprechende Gefahren für Leib und Leben bestehen und umgekehrt muss mit entsprechender Vorsicht im Verkehr vorgegangen werden.

Da wir uns gerade im Bahnforum befinden - Straßenbahnen haben grundsätzlich ein Vortrittsrecht. Es gibt sogar bestimmte Situationen bei denen der Fahrzeugführer das besondere Vortrittsrecht genießt, wie z.B. bei Fahrten in Nebenstraßen/Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung, dass sogar vorrangig dem besonderen Vortrittsrecht der Polizei ist. - Und habt ihr schon mal eine Straßenbahn mit Blaulicht gesehen?
(01. 09. 2010, 08:49)luchs schrieb: [ -> ]Und habt ihr schon mal eine Straßenbahn mit Blaulicht gesehen?
Nein, aber am Flughafen Stuttgart gibt's einen Citaro mit Blaulicht, der gehört der Flughafenfeuerwehr. Das tut zwar eigentlich nichts zum Thema, aber ziemlich stylish fand ich den Bus trotzdem.