(20. 06. 2010, 23:12)Holger2 schrieb: [ -> ] (20. 06. 2010, 20:27)dt8.de schrieb: [ -> ]Das stimmt so aber nicht. Der erste Abschnitt besagt nur, daß Neubauten von 76-er Bahnsteigen in von 92-er Zügen befahrenen Netzen nicht mehr per GVFG bezuschusst werden. Eine Errichtung solcher Bahnsteige ist natürlich weiterhin erlaubt und damit auch kein Grund, irgendwelche S-Bahnen nicht zu verlängern.
Das war sprachlich etwas ungenau: Werden neue Bahnsteige von der öffentlichen Hand mitfinanziert - dies ist allerdings bei Nahverkehrsleistungen immer der Fall - müssen diese behindertengerecht sein.
Das ist kein Widerspruch zu meiner Aussage, sondern nur die Bestätigung, daß die DB nichts macht, wenn es nicht von Dritten finanziert wird.
Das ändert aber nichts daran, daß auch der Bau von 76-er Bahnsteigen erlaubt ist.
Ich weiß auch nicht, warum das "immer" fett ist. Nur weil die DB bilang immer GVFG-Gelder abgreift heißt das nicht, daß es in Zukunft auch so sein wird. Das GVFG läuft nach derzeitigen Stand nämlich aus, anschließend wird sich die DB ohne GVFG-Mittel auch nicht mehr an GVFG-Vorgaben halten.
(20. 06. 2010, 23:12)Holger2 schrieb: [ -> ] (20. 06. 2010, 20:27)dt8.de schrieb: [ -> ]Der Neubau von 76-er Bahnsteigen kann gar nicht verboten werden, denn es gibt genug Strecken, die von verschiedenen Fahrzeugen befahren werden, und das wird sich auch nie ändern.
Werden Strecken nach dem o.g. Gesetz um- oder neugebaut - also bei allen Um- oder Neubauten - , so müssen diese so umgebaut werden, dass von allen Zügen aus ein ebenerdiger Zugang möglich ist.
Warum bei allen Um- oder Neubauten? Nur bei den GVFG-geförderten. Bislang ist es so, daß die DB es bezuschusst bekommt, wenn sie solche Lösungen bastelt, die 96-er Bahnsteige ermöglichen. Egal, wie aufwendig die "Lösung" (siehe S60) wird, auch wenn dann Gütergleise über das GVFG mitfinanziert werden.
Aber wenn irgendwann eine Maßnahme nicht GVFG-gefördert ist (sei es, weil die 96-er-Forderderung absolut nicht erfüllbar ist oder weil es das GVFG nicht mehr gibt), dann geht das ganz schnell mit neuen 76-er Bahnsteigen.
(20. 06. 2010, 23:12)Holger2 schrieb: [ -> ]Werden Strecken von verschiedenen Fahrzeugen befahren, müssen eben verschiedene Bahnsteighöhen zur Verfügung stehen (sieht man z.B. in Böblingen, wo es meines Wissens mittlerweile drei verschiedene Höhen gibt)
Müssen nur, weil man die Mittel haben will.
(20. 06. 2010, 23:12)Holger2 schrieb: [ -> ] (20. 06. 2010, 20:27)dt8.de schrieb: [ -> ]In Summe dürfte das teuer sein, als die paar entfallenden/fehlenden Zuschüsse für neue 76-er Bahnsteige bei Erweiterungen. Die Erniedrigung von 92-er zu 76-er Bahnsteigen wird nämlich auch nicht bezuschusst, betrffen sind aber weit mehr Bahnsteige.
Um es noch einmal klar zu sagen: Strecken, die für Lademaßüberschreitung geeignet sind, können nicht mit 92er Bahnsteigen ausgerüstet werden. Dies sieht man sehr gut an der S6: Alle Bahnsteige bis Renningen sind 76cm hoch (Güterzugverkehr), die restlichen bis Weil der Stadt dann 92cm. Darum gibt es in Nürnberg die Überlegung, die Bahnsteige wieder auf 76cm abzusenken.
Ich weiß nicht ob dem so ist, aber der Notwendigkeit vom 76-er Bahnsteigen widerspreche ich mal nicht. Aber ich wirderspreche dem Zwang zur Umstellung auf 76-er Fahrzeuge, Begründung habe ich ja schon genannt.
(20. 06. 2010, 23:12)Holger2 schrieb: [ -> ]Zu den Fotos auf der S - Bahnstrecke (Das Ba): ICE - Triebköpfe dürfen ohnehin nur mit Ausnahmegenehmigung in den S - Bahntunnel. Und mit einer Ausnahmeregelung und stark verminderter Geschwindigkeit kann man natürlich häufig doch noch was schaffen, was sonst nicht möglich ist.
So gesehen ist die Durchführung einer LÜ bereits die Ausnahmegenehmigung.
Um mich nicht mit fremden Federn zu schmücken: die Korrektur zu 96cm kam nicht von mir, ist aber natürlich richtig.