Bahnforum Stuttgart

Normale Version: Bauarbeiten am Bahnhof
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Die Mitteltür eines Gelenk- oder Solobus im Bereich des Unterstandes halte ich weiterhin für viel zu knapp bemessen. Die Rampe für Rollatoren oder Rollstühle muss ja ausgeklappt werden und gerade Rollstuhlfahrer brauchen ja auch etwas Platz um die Rampe herum, damit sie in einem guten Winkel auf die Rampe rauf oder runter fahren können. Und wenn der Busfahrer nicht mitdenkt landet die Rampe direkt an der Reklametafel. Wenn man wenigstens die Reklametafel auf die andere Seite des Unterstandes versetzen würde. Aber dann hätte der eintreffende Busfahrer schlechtere Sicht ob sich im Unterstand Fahrgäste befinden. Am einfachsten wäre es den ganzen Unterstand samt Bodenplatte 1,5m nach hinten und noch etwas an den Baum heran zu versetzen.

Gruß aus Hamburg
(14. 12. 2023, 16:04)FoxMcLoud schrieb: [ -> ]Die Mitteltür eines Gelenk- oder Solobus im Bereich des Unterstandes halte ich weiterhin für viel zu knapp bemessen. Die Rampe für Rollatoren oder Rollstühle muss ja ausgeklappt werden und gerade Rollstuhlfahrer brauchen ja auch etwas Platz um die Rampe herum, damit sie in einem guten Winkel auf die Rampe rauf oder runter fahren können. Und wenn der Busfahrer nicht mitdenkt landet die Rampe direkt an der Reklametafel. Wenn man wenigstens die Reklametafel auf die andere Seite des Unterstandes versetzen würde. Aber dann hätte der eintreffende Busfahrer schlechtere Sicht ob sich im Unterstand Fahrgäste befinden. Am einfachsten wäre es den ganzen Unterstand samt Bodenplatte 1,5m nach hinten und noch etwas an den Baum heran zu versetzen.

Gruß aus Hamburg

Vielleicht ein paar kleine Korrekturen in Sachen Barrierefreiheit. 
Hier reden sehr viele mit, die aber nicht zwingend die richtigen Infos haben. Die gezeigte Bushaltestelle hat einen Bordstein mit einer Höhe von 18 cm erhalten. Die bei der SSB eingesetzten Fahrzeuge verfügen alle über eine Kneelingfunktion, die es ermöglicht den Fahrzeugboden von 35 auf 24 cm abzusenken. Die verbleibende Resthöhe bei abggesenktem Fahrzeug beträgt somit 6 cm. Dies reicht in der Regel aus, damit ein Rollifahrer oder Rollatornutzer - mit der richtigen Fahrtechnik - alleine in das Fahrzeug kommt. Bei E-Rollstühlen kann es aber bei einigen Modellen erforderlich sein, die Klapprampe einzusetzen. Die Klapprampe hat eine Länge von 1m, so dass bei 6 cm ein Gefälle von 6% entsteht. Vor der ausgeklappten Rampe ist eine Rangierfläche von 1,5 *1,5 m freizuhalten. Diese Fläche ist innerhalb der Überdachung neben den Sitzen vorgesehen. Die Durchgangsbreite an den Engstellen Werbefläche und/oder Seitenwänd beträgt 1,50m. Dies reicht aus dass sich an dieser Stelle ein Rollifahrer und eine PErson begegnen können. Die DAchvorderkante hat in der REgel einen Abstand von 1,10 m zum Bordstein. Damit wird gewähzrleistet, dass man nahezu trocken in das Fahrzeug einsteigen kann und auf der anderen Seite das Fahrzeug nicht am Dach streift.
Da Bushaltestellen grundsätzlich Bedarfshaltestellen sind, ist ein Anbringen der Werbefläche auf der Ankunftsseite nicht sinnvoll, da sie wartende Fahrgäste verdeckt und der Fahrer diese nicht wahnehmen kann. 
Im Netz gibt es 2 Ausnahmen 
- Bergstaffelstraße FR aw war eine ehemalige Strab Hst und 
- Zellerstraße FR Marienplatz. dies war eine der ersten Werbewartehallen die Ende der 1980 Jahre aufgebaut wurden. Dabei hat man das Verdecken von Fahrgästen festgestellt und seitdem diese Variante nicht mehr gebaut. 
Mit den Werbeeinnahmen aus den Flächen werden die Wartehallen finanziert und unterhalten. Der Bau von Buswartehallen ist nicht Aufgabe des Verkehrsunternehmens sondern eine freiwillige Leistung der jeweiligen Gebietskörperschaft.
Ob jetzt eine Haltestelle ausreichend dimensioniert ist oder nicht, bitte ich doch der Einschätzung der Fachleute zu überlassen, genauso wie die Planung einer solchen. Im Stadtgebiet Stuttgart gibt es 885 Bushaltestellen und ich denke die orientieren sich alle an den örtlichen Gegebenheiten und dem Verkehrsaufkommen. 
Mehr geht immer, aber am Ende des Tages muss einer bezahlen. Im Gegensatz zu den "Wünschern" halten sich der "Bezahler" leider sehr vornehm zurück. Eine Tugend die Manchen hier im Forum auch gut anstehen würde.

Gruß Peter
(H) "Kunstaka" (44er) ausw. ist auch so eine Besonderheit, da ex StraBa.
(14. 12. 2023, 19:38)Micha schrieb: [ -> ](H) "Kunstaka" (44er) ausw. ist auch so eine Besonderheit, da ex StraBa.

Passt leider nicht hierher. 
Die Bushaltestelle Kunstakademie FR Endstelle war zwar eine Strab Hst. Auf Grund der geringen Haltestellenbreite sind die Werbeflächen in der Rückwand eingebaut. Hier ging es aber um querstehende Werbeanlagen in der Wartehalle auf der Ankunftsseite. Ein kleiner aber wesentlicher Unterschied.

Gruß Peter
Hast recht.
(15. 12. 2023, 07:48)Peter K schrieb: [ -> ]
(14. 12. 2023, 19:38)Micha schrieb: [ -> ](H) "Kunstaka" (44er) ausw. ist auch so eine Besonderheit, da ex StraBa.

Passt leider nicht hierher. 
Die Bushaltestelle Kunstakademie FR Endstelle war zwar eine Strab Hst. Auf Grund der geringen Haltestellenbreite sind die Werbeflächen in der Rückwand eingebaut. Hier ging es aber um querstehende Werbeanlagen in der Wartehalle auf der Ankunftsseite. Ein kleiner aber wesentlicher Unterschied.

Gruß Peter

Immer diese sch... Abkürzungen - ich hatte mich echt gefragt was "Kunstaka" komisches sei, aber auf Kunstakademie bin ich nicht gekommen, weil ich im Kopf die Silben falsch getrennt hatte: Kun-sta-ka...  Dodgy
Hallole,

wenn nun die Busfahrer alle ordentlich an die Trottoir-Kantel heranfahren würden, und auch den Bus immer runter lassen würden, währe das gut. - Leider ist das oft nicht der Fall, gerade das runter lassen wird oft gar nicht praktiziert. Und dann stehen manchmal PKW so derart doof geparkt, dass der Bus die Haltestelle nicht richtig anfahren kann.

Im Gegensatz zur Fahrt mit der Stadtbahn, bin ich als stark Sehbehinderter im Bus extrem vorsichtig. 1. stehe ich erst auf, wenn der Wagen hällt, da das erreichen einer Haltestange mir oft nicht gelinkt, weil ich kein ordentliches 3-D sehen und den Abstand nicht schätzen kann. 2. steige ich sehr vorsichtig aus, weil ich nicht erkenne, wo da jetzt die Trottoir-Kantel ist, wenn ich den Blindenstock ausgeklappt habe, immer zuerst die Fußbodenhöhe damit testen, bzwe testen, wo die Kantel ist, um meinen Schritt richtig zu machen.

Dazu aber doch noch eine Frage @Peter: Wenn ich mich an die Blindenleitlinie an Bushaltestellen halte, so ist diese ja an der 1. Tür ausgerichtet, aber oft hinter der Werbefläche, aus Sicht des heranfahrenden Busses (mir fällt da ganz konkret die Bushaltestelle Marabustraße in Richtung Hofen ein. Was tut ein Blinder beim Heranlaufen an eine Bushaltestelle: er geht auf die Straße zu, und nutzt die Trottoir-Kantel als Blindenleitlinie, bis dann die Aufmerksaamskeisfeld da ist. Dort stellt er sich dann an sich auf, geht aber ggf. noch einen Schritt weiter zurück, um anderen Leuten Platz zu machen. - So in der Art habe ich das gelernt und selbst erörtert (zum zeitpunkt meines Blindenstocktrainings gabs noch keine Aufmerksamskeitfelder). - Ja, und wenn das eine wenig befahrene Straße ist, ist ein heranfahrender Bus gut zu hören, und man kann vortreten. - Aber bei gut befahrenen Straßen ist das nicht ganz so einfach...

Grüßle
AFu
P.S. ich will nicht meckern, sondern nur eine Feststellung machen.... :-)
(14. 12. 2023, 19:18)Peter K schrieb: [ -> ]
(14. 12. 2023, 16:04)FoxMcLoud schrieb: [ -> ]Die Mitteltür eines Gelenk- oder Solobus im Bereich des Unterstandes halte ich weiterhin für viel zu knapp bemessen. Die Rampe für Rollatoren oder Rollstühle muss ja ausgeklappt werden und gerade Rollstuhlfahrer brauchen ja auch etwas Platz um die Rampe herum, damit sie in einem guten Winkel auf die Rampe rauf oder runter fahren können. Und wenn der Busfahrer nicht mitdenkt landet die Rampe direkt an der Reklametafel. Wenn man wenigstens die Reklametafel auf die andere Seite des Unterstandes versetzen würde. Aber dann hätte der eintreffende Busfahrer schlechtere Sicht ob sich im Unterstand Fahrgäste befinden. Am einfachsten wäre es den ganzen Unterstand samt Bodenplatte 1,5m nach hinten und noch etwas an den Baum heran zu versetzen.

Gruß aus Hamburg

Vielleicht ein paar kleine Korrekturen in Sachen Barrierefreiheit. 
Hier reden sehr viele mit, die aber nicht zwingend die richtigen Infos haben. Die gezeigte Bushaltestelle hat einen Bordstein mit einer Höhe von 18 cm erhalten. Die bei der SSB eingesetzten Fahrzeuge verfügen alle über eine Kneelingfunktion, die es ermöglicht den Fahrzeugboden von 35 auf 24 cm abzusenken. Die verbleibende Resthöhe bei abggesenktem Fahrzeug beträgt somit 6 cm. Dies reicht in der Regel aus, damit ein Rollifahrer oder Rollatornutzer - mit der richtigen Fahrtechnik - alleine in das Fahrzeug kommt. Bei E-Rollstühlen kann es aber bei einigen Modellen erforderlich sein, die Klapprampe einzusetzen. Die Klapprampe hat eine Länge von 1m, so dass bei 6 cm ein Gefälle von 6% entsteht. Vor der ausgeklappten Rampe ist eine Rangierfläche von 1,5 *1,5 m freizuhalten. Diese Fläche ist innerhalb der Überdachung neben den Sitzen vorgesehen. Die Durchgangsbreite an den Engstellen Werbefläche und/oder Seitenwänd beträgt 1,50m. Dies reicht aus dass sich an dieser Stelle ein Rollifahrer und eine PErson begegnen können. Die DAchvorderkante hat in der REgel einen Abstand von 1,10 m zum Bordstein. Damit wird gewähzrleistet, dass man nahezu trocken in das Fahrzeug einsteigen kann und auf der anderen Seite das Fahrzeug nicht am Dach streift.
Da Bushaltestellen grundsätzlich Bedarfshaltestellen sind, ist ein Anbringen der Werbefläche auf der Ankunftsseite nicht sinnvoll, da sie wartende Fahrgäste verdeckt und der Fahrer diese nicht wahnehmen kann. 
Im Netz gibt es 2 Ausnahmen 
- Bergstaffelstraße FR aw war eine ehemalige Strab Hst und 
- Zellerstraße FR Marienplatz. dies war eine der ersten Werbewartehallen die Ende der 1980 Jahre aufgebaut wurden. Dabei hat man das Verdecken von Fahrgästen festgestellt und seitdem diese Variante nicht mehr gebaut. 
Mit den Werbeeinnahmen aus den Flächen werden die Wartehallen finanziert und unterhalten. Der Bau von Buswartehallen ist nicht Aufgabe des Verkehrsunternehmens sondern eine freiwillige Leistung der jeweiligen Gebietskörperschaft.
Ob jetzt eine Haltestelle ausreichend dimensioniert ist oder nicht, bitte ich doch der Einschätzung der Fachleute zu überlassen, genauso wie die Planung einer solchen. Im Stadtgebiet Stuttgart gibt es 885 Bushaltestellen und ich denke die orientieren sich alle an den örtlichen Gegebenheiten und dem Verkehrsaufkommen. 
Mehr geht immer, aber am Ende des Tages muss einer bezahlen. Im Gegensatz zu den "Wünschern" halten sich der "Bezahler" leider sehr vornehm zurück. Eine Tugend die Manchen hier im Forum auch gut anstehen würde.

Gruß Peter

Peter, nix für ungut, aber schonmal Rollstuhl/Rollator gefahren? 6cm ist indiskutabel, da Personen, die auf diese Hilfsmittel angewiesen sind, zu 95% überhaupt nicht die Kraft haben, so einen Höhenunterschied zu überwinden. Nicht jeder/die wenigsten hat/haben eine Begleitperson dabei!!
Naja, in solchen Fällen gibt es ja immernoch den Busfahrer, der helfend eingreifen kann. Soweit ich das in letzter Zeit beobachten konnte (ich fahre fast täglich Bus), scheint das doch ganz gut zu funktionieren.
vloppy
(14. 12. 2023, 19:18)Peter K schrieb: [ -> ]
(14. 12. 2023, 16:04)FoxMcLoud schrieb: [ -> ]Die Mitteltür eines Gelenk- oder Solobus im Bereich des Unterstandes halte ich weiterhin für viel zu knapp bemessen. Die Rampe für Rollatoren oder Rollstühle muss ja ausgeklappt werden und gerade Rollstuhlfahrer brauchen ja auch etwas Platz um die Rampe herum, damit sie in einem guten Winkel auf die Rampe rauf oder runter fahren können. Und wenn der Busfahrer nicht mitdenkt landet die Rampe direkt an der Reklametafel. Wenn man wenigstens die Reklametafel auf die andere Seite des Unterstandes versetzen würde. Aber dann hätte der eintreffende Busfahrer schlechtere Sicht ob sich im Unterstand Fahrgäste befinden. Am einfachsten wäre es den ganzen Unterstand samt Bodenplatte 1,5m nach hinten und noch etwas an den Baum heran zu versetzen.

Gruß aus Hamburg

Vielleicht ein paar kleine Korrekturen in Sachen Barrierefreiheit. 
Hier reden sehr viele mit, die aber nicht zwingend die richtigen Infos haben. Die gezeigte Bushaltestelle hat einen Bordstein mit einer Höhe von 18 cm erhalten. Die bei der SSB eingesetzten Fahrzeuge verfügen alle über eine Kneelingfunktion, die es ermöglicht den Fahrzeugboden von 35 auf 24 cm abzusenken. Die verbleibende Resthöhe bei abggesenktem Fahrzeug beträgt somit 6 cm. Dies reicht in der Regel aus, damit ein Rollifahrer oder Rollatornutzer - mit der richtigen Fahrtechnik - alleine in das Fahrzeug kommt. Bei E-Rollstühlen kann es aber bei einigen Modellen erforderlich sein, die Klapprampe einzusetzen. Die Klapprampe hat eine Länge von 1m, so dass bei 6 cm ein Gefälle von 6% entsteht. Vor der ausgeklappten Rampe ist eine Rangierfläche von 1,5 *1,5 m freizuhalten. Diese Fläche ist innerhalb der Überdachung neben den Sitzen vorgesehen. Die Durchgangsbreite an den Engstellen Werbefläche und/oder Seitenwänd beträgt 1,50m. Dies reicht aus dass sich an dieser Stelle ein Rollifahrer und eine PErson begegnen können. Die DAchvorderkante hat in der REgel einen Abstand von 1,10 m zum Bordstein. Damit wird gewähzrleistet, dass man nahezu trocken in das Fahrzeug einsteigen kann und auf der anderen Seite das Fahrzeug nicht am Dach streift.
Da Bushaltestellen grundsätzlich Bedarfshaltestellen sind, ist ein Anbringen der Werbefläche auf der Ankunftsseite nicht sinnvoll, da sie wartende Fahrgäste verdeckt und der Fahrer diese nicht wahnehmen kann. 
Im Netz gibt es 2 Ausnahmen 
- Bergstaffelstraße FR aw war eine ehemalige Strab Hst und 
- Zellerstraße FR Marienplatz. dies war eine der ersten Werbewartehallen die Ende der 1980 Jahre aufgebaut wurden. Dabei hat man das Verdecken von Fahrgästen festgestellt und seitdem diese Variante nicht mehr gebaut. 
Mit den Werbeeinnahmen aus den Flächen werden die Wartehallen finanziert und unterhalten. Der Bau von Buswartehallen ist nicht Aufgabe des Verkehrsunternehmens sondern eine freiwillige Leistung der jeweiligen Gebietskörperschaft.
Ob jetzt eine Haltestelle ausreichend dimensioniert ist oder nicht, bitte ich doch der Einschätzung der Fachleute zu überlassen, genauso wie die Planung einer solchen. Im Stadtgebiet Stuttgart gibt es 885 Bushaltestellen und ich denke die orientieren sich alle an den örtlichen Gegebenheiten und dem Verkehrsaufkommen. 
Mehr geht immer, aber am Ende des Tages muss einer bezahlen. Im Gegensatz zu den "Wünschern" halten sich der "Bezahler" leider sehr vornehm zurück. Eine Tugend die Manchen hier im Forum auch gut anstehen würde.

Gruß Peter

Peter, nix für ungut, aber schonmal Rollstuhl/Rollator gefahren? 6cm ist indiskutabel, da Personen, die auf diese Hilfsmittel angewiesen sind, zu 95% überhaupt nicht die Kraft haben, so einen Höhenunterschied zu überwinden. Nicht jeder/die wenigsten hat/haben eine Begleitperson dabei!!

Hallo Vlobby,
ja und deshalb erlaube ich mir auch diese Aussage. Aber bitte genau lesen, ich habe geschrieben, dass dies in der Regel ausreicht. Das heißt nicht, dass eine Reststufe von mir gutgeheisen wird. Man muss aber auch bei diesem Thema realistisch bleiben. Ein Einstieg ohne eine Fahrzeuggebundene Einstiegshilfe mit einer geringeren Höhe zu fordern ist unrealistisch und bei den derzeit am Markt erhältlichen Fahrzeugen auch nicht machbar.Bitte auch bedenken, der Einsatz einer fahrzeuggebundenen Einstiegshilfe verlängert den Haltestellenaufenthalt.
Ich bitte auch hier nicht in ein Fremdschämen zu verfallen und sich zum Sprachrohr aufzuschwingen. Das Verkehrsunternehmen in Stuttgart ist mit den Behindertenvertretern in einem sehr engen und konstruktiven Dialog.
Mit einer Ausnahme habe ich von den sich hier zu Wort meldenenden noch niemand in einer aktiven Arbeitsgruppe angetroffen. Der Dachverband DIPB sucht dringend engagierte Mitarbeiter.
@ AFu du hast natürlich Recht. Wenn dir eine bessere Lösung einfällt, dann raus damit. Deine Anmerkungen sind immer positiv und zielgerichtet. GGf. würde ich mich für eine Umsetzung oder Test einsetzen.

Gruß Peter
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