Bahnforum Stuttgart

Normale Version: Kurioses
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Die Treppe ist nur bei Kühler Witterung z.B. wenn es zu Glatteis kommen kann gesperrt. Im Sommer wenn es warm ist ist diese bisher immer offen gewesen.
Ich vermute das die Treppe im Winter weder Geräumt, oder gestreut wird. Daher wird die Gefahr eines Ausrutschen, und somit einer Verletzungsgefahr vorgebeugt wird.
... ich glaub' mich tritt'n Pferd   Big Grin

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal...57a23.html
Anwohner baute eigenen Bahnübergang: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal...2e442.html
Da staunt man doch Bauklötzle....
Eine nette Idee, wenn auch ohne Genemigung leider ein Schwarzbau.
Und ein Verstoß gegen das "Eisenbahnkreuzungsgesetz" bzw. korrekt: Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (KBKrG) §2
Zitat:(1) Neue Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen, die nach der Beschaffenheit ihrer Fahrbahn geeignet und dazu bestimmt sind, einen allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr aufzunehmen, sind als Überführungen herzustellen.
(2) In Einzelfällen, insbesondere bei schwachem Verkehr, kann die Anordnungsbehörde Ausnahmen zulassen. Dabei kann angeordnet werden, welche Sicherungsmaßnahmen an der Kreuzung mindestens zu treffen sind.
(3) Eine Kreuzung im Sinne des Absatzes 1 ist neu, wenn einer der beiden Verkehrswege oder beide Verkehrswege neu angelegt werden.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/ebkrg...E000100312
(03. 06. 2023, 20:03)AlexB2507 schrieb: [ -> ]Und ein Verstoß gegen das "Eisenbahnkreuzungsgesetz" bzw. korrekt: Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (KBKrG) §2
Zitat:(1) Neue Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen, die nach der Beschaffenheit ihrer Fahrbahn geeignet und dazu bestimmt sind, einen allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr aufzunehmen, sind als Überführungen herzustellen.
(2) In Einzelfällen, insbesondere bei schwachem Verkehr, kann die Anordnungsbehörde Ausnahmen zulassen. Dabei kann angeordnet werden, welche Sicherungsmaßnahmen an der Kreuzung mindestens zu treffen sind.
(3) Eine Kreuzung im Sinne des Absatzes 1 ist neu, wenn einer der beiden Verkehrswege oder beide Verkehrswege neu angelegt werden.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/ebkrg...E000100312

Nein, weil sowohl die Bedingung "Neu" als auch die Bedingung "Kraftfahrzeugverkehr" fehlt. Das war wohl schon immer der Bahnsteigzugang, den die Person nur "aufgehübscht" hat. Sieht man, wenn man sich die anderen Pressebilder anschaut.
Illegal ist das trotzdem, aber nicht wegen oben zitierten Paragraphen.
Bemerkenswert auch das "Stilleben" mit der alten Bahnsteigkarre mit den Koffern.
Und die erwähnte Pumpe ist ein Wasserkran.
Der Anwohner scheint ein Bahn-Liebhaber zu sein.
Am Mittwoch oder Donnerstag saß ich in der U16 und diese Linie wurde am Wilhelmsplan als Umsteigeoption durchgesagt.
Hallole,

dann bist du in einem Einrücker gesessen, der den Linienweg verlässt.
Das macht auch die U1 oder U2 in Richtung Mühlhausen an den Mineralbädern.

Grüßle
AFu
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