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9-Euro-Ticket
#21
Wieso soll die DB-Seite offizieller sein als die SSB-Seite? Das 9-Euro-Ticket ist ja schließlich kein Angebot der Deutschen Bahn. Was soll der Fahrgast denn machen um auf der sicheren Seite zu sein? Soll er alle möglichen Seiten, von der SSB über den VVS, die DB, den KVV, die Hamburger Hochbahn und am besten auch noch die Seiten des Bundestages abklappern nur um dann evtl. unterschiedliche Informationen zu bekommen? Nein, man muß sich darauf verlassen können was einem ein teilnehmendes Verkehrsunternehmen (hier die SSB) an Informationen liefert.

Was ich eben gesehen habe bei der Fahrplanauskunft als ich eine Verbindung nach Singen eingegeben habe, ist zwar in der Tat der Hinweis, daß das 9-Euro-Ticket nicht gültig wäre. Andererseits steht eine Zeile drüber, daß ALLE Nahverkehrsfahrkarten anerkannt werden und auch die Zuggattung ist außer dem IC ein RE. Also ist für mich dieser Hinweis bezüglich Nicht-Gültigkeit des 9-Euro-Tickets irrelevant und schlicht falsch. Die DB kann das nicht selbstherrlich entscheiden ob sie das Ticket in jenen Zügen akzeptiert oder nicht. Diese Verbindungen sind Nahverkehrszüge. Punkt. Ich würde es darauf ankommen lassen.
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#22
(22. 05. 2022, 11:12)snowtrain schrieb: Diese Verbindungen sind Nahverkehrszüge.

Nein sind sie nicht. Es sind Fernverkehrszüge. Nur aufgrund einer speziellen Finanzierungsvereinbarung zwischen Land und DB werden dort reguläre NV-Tickets anerkannt. In dieser Vereinbarung gibt es aber keine Regelung für das 9-Euro-Ticket. Daher muss hier entweder das Land mehr Geld auf den Tisch legen oder das 9-Euro-Ticket wird einfach nicht anerkannt.
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#23
Lightning 
In der Fahrplanauskunft ist doch auf den o.g.  Relationen (Gäubahn) hinterlegt:
 [...] 9 Euro Ticket gilt nicht [...]
"I muaß dui Stroßaboh no kriaga, denn laufa well i nedd..." >> Dr Wolle

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#24
Pencil 
... ob es da nun gilt ist wohl immer noch unklar (Bezahlartikel):
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal...c737f.html

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Klar hingegen ist, dass Besitzer von Monats-Wertmarken (nicht "Polygo") mit € 5,00 "Bearbeitungsgebühr" zu Kasse gebeten werden,
wenn ihre (bereits im Mai 2022 gelöste Marke - demnach bis nach dem 1.6. gilt -) und man ab 1.6. das sog. 9 Euro Ticket möchte.
Das ist nicht einzusehen.
"I muaß dui Stroßaboh no kriaga, denn laufa well i nedd..." >> Dr Wolle

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#25
Laut einem Kumpel der beim DB FV auf der Strecke schafft, gilt es nicht!
Da muss man ja direkt froh sein wenn die Gäubahn in den Sommerferien gesperrt ist. Das Zugpersonal tut mir trotzdem leid, da wird es definitiv Verspätungen geben wegen Diskussionen.
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#26
(owt)
"I muaß dui Stroßaboh no kriaga, denn laufa well i nedd..." >> Dr Wolle

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#27
(22. 05. 2022, 11:20)automan schrieb:
(22. 05. 2022, 11:12)snowtrain schrieb: Diese Verbindungen sind Nahverkehrszüge.

Nein sind sie nicht. Es sind Fernverkehrszüge. Nur aufgrund einer speziellen Finanzierungsvereinbarung zwischen Land und DB werden dort reguläre NV-Tickets anerkannt. In dieser Vereinbarung gibt es aber keine Regelung für das 9-Euro-Ticket. Daher muss hier entweder das Land mehr Geld auf den Tisch legen oder das 9-Euro-Ticket wird einfach nicht anerkannt.

Die Regelungen zwischen Land und DB muss ich als Fahrgast nicht kennen. Im Taxi gilt das 9-Euro-Ticket auch nicht, im Taxi zwischen Marienplatz und Degerloch aber schon.
Die vertraglichen Regelungen zwischen Beförderer und Fahrscheinverkäufer muss und kann ich als Fahrgast nicht kennen.
Und wenn ich Deine Meinung zugrunde lege, gilt das bw-Ticket heute auch nicht zwischen Sulz und Rottweil. Der SEV dort ist nur als IC bezeichnet und hat keinen zusätzlichen Hinweis.

Was Du nämlich übersiehst ist die Grundlage für das 9-Euro-Ticket, das entsprechende Gesetz. Irgendeine Bestimmung von DB Fernverkehr kann nicht über dem Gesetz stehen. Das Gesetz sagt jeder Nahverkehr. Ein Fernverkehrszug, der für den Nahverkehr freigegeben ist, ist der Logik nach auch Nahverkehr, zumal er eine RE-Zugnummer hat und damit eindeutig auch Nahverkehr ist.
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#28
(22. 05. 2022, 13:01)dt8.de schrieb: Was Du nämlich übersiehst ist die Grundlage für das 9-Euro-Ticket, das entsprechende Gesetz. Irgendeine Bestimmung von DB Fernverkehr kann nicht über dem Gesetz stehen. Das Gesetz sagt jeder Nahverkehr. Ein Fernverkehrszug, der für den Nahverkehr freigegeben ist, ist der Logik nach auch Nahverkehr, zumal er eine RE-Zugnummer hat und damit eindeutig auch Nahverkehr ist.

Deine Definition von Nahverkehr ist leider nicht zutreffend. Das ist kein vom Land besteller Zug sondern erstmal ein eigenwirtschaftlich betriebener Zug von DB Fernverkehr. Die Finanzierungsvereinbarung zwischen Land und DB macht aus einem Fernverkehrszug nicht plötzlich einen Nahverkehrszug. Damit ist es ein Fernverkehrszug und das Gesetz greift eben nicht automatisch.

Versteht mich nicht falsch, ich finde die Situation auch bescheuert. Aber da muss dann eben das Land entsprechend mehr Geld auf den Tisch legen.
Und die SSB sollte zusehen, dass sie diese Textpassage von ihrer Website runternehmen.
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#29
(22. 05. 2022, 14:33)automan schrieb:
(22. 05. 2022, 13:01)dt8.de schrieb: Was Du nämlich übersiehst ist die Grundlage für das 9-Euro-Ticket, das entsprechende Gesetz. Irgendeine Bestimmung von DB Fernverkehr kann nicht über dem Gesetz stehen. Das Gesetz sagt jeder Nahverkehr. Ein Fernverkehrszug, der für den Nahverkehr freigegeben ist, ist der Logik nach auch Nahverkehr, zumal er eine RE-Zugnummer hat und damit eindeutig auch Nahverkehr ist.

Deine Definition von Nahverkehr ist leider nicht zutreffend. Das ist kein vom Land besteller Zug sondern erstmal ein eigenwirtschaftlich betriebener Zug von DB Fernverkehr. Die Finanzierungsvereinbarung zwischen Land und DB macht aus einem Fernverkehrszug nicht plötzlich einen Nahverkehrszug. Damit ist es ein Fernverkehrszug und das Gesetz greift eben nicht automatisch.

Wie kommst Du auf Deine Definition von Nahverkehr? Nur weil das Unternehmen DB Fernverkehr heißt?
So einfach ist das nicht. Die Definition von Nah- oder Fernverkehr ist juristisch nicht, ob der Verkehr bestellt wurde oder nicht. Dem Gesetzgeber ist egal, ob DB das der Abteilung Fern- oder Nahverkehr zuschlägt. Vor dem 9-Euro-Ticket hat die DB den Zug als Nahverkehr ausgewiesen und dieser hat eine RE-Zugnummer. Der Betreiber ist für eine Unterscheidung zwischen Nah- und Fernverkehr gesetzlich nicht relevant.
Die Definition ist auch nicht, ob es ein Fernverkehrs- oder Nahverkehrszug ist, sondern ob der Zug dem Fern- oder Nahverkehr dient. Und letzteres ist auf der Gäubahn eindeutig zu bejahen, denn es gibt ja von dem Teppich-RE abgesehen teilweise gar keine anderen Fahrmöglichkeiten. Schon damit ist belegt, dass dieser Zug dem Nahverkehr dient.

Eine von einem Busunternehmen eigenwirtschaftlich betriebene Buslinie ist (von Fernbussen abgesehen) auch Nahverkehr obwohl nicht bestellt und muss daher das 9-Euro-Ticket anerkennen. Hier kann sich ein solches Unternehmen nicht hinstellen und sagen, es will das Ticket nicht anerkennen. Es muss. Nur das bundeseigene Unternehen DB FV windet sich hier mit fragwürdigen Definitionen heraus. Letztes Jahr, bei der VDV-Aktion, war das auch keine Frage.

Anderes Beispiel: wenn Abends ab 21:00 statt der Zahnradbahn ein Taxi kommt, dann gilt das Ticket dort trotzdem, obwohl es ja im Taxi sonst nicht gilt. Und auf der Gäubahn kommt halt statt des roten RE ein weißer RE, der den roten RE schon seit Jahren ersetzt. Wo soll da der Fahrgast den Unterschied erkennen?

(22. 05. 2022, 14:33)automan schrieb: Versteht mich nicht falsch, ich finde die Situation auch bescheuert. Aber da muss dann eben das Land entsprechend mehr Geld auf den Tisch legen.
Und die SSB sollte zusehen, dass sie diese Textpassage von ihrer Website runternehmen.
Warum sollte das Land bezahlen? Die DB kann froh sein, hier ohne Ausschreibung Verkehrsleistungen erbringen zu dürfen. Das war nämlich ein Teil dieses Deals - es gibt keine Ausschreibung, sondern die DB bekommt das, indem sie die RE zu IC hochstuft und Nahverkehrsfahrgäste mitnimmt. Wenn es das der DB nicht mehr wert ist - dann läuft der Deal aus und es wird NV ausgeschrieben.

Und ich bin gespannt, was passiert, wenn das erste 60€-Verfahren vor einem Richter landet.

Ziel des Gesetzes ist, den Verbraucher zu entlasten. Verbraucher auf der Gäubahn haben davon so aber nichts, denn in manchen Relationen müssen bisherige Monatskarteninhaber sogar auf das Auto umsteigen, denn mit der Bahn gibt es keine NV-Verbindung mehr, und normale Monatskarten sind ja in dem Zeitraum nicht mehr erhältlich. Tolle Entlastung.
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#30
Also aktuell verhaneln DB und Land offenbar noch.
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal...c737f.html

Ja, man kann nur hoffen, dass dieser für die Fahrgäste ärgerliche Zustand mit den FV/NV Mix auf der Gäubahn nach Vertragsende nicht weitergeführt wird. Das 9€ Ticket ist ja nicht das einzige Ärgernis auf der Strecke, welches durch die FV-Kooperation entsteht.
Züge wie der Alex oder die in ein paar Jahren startenden Frankreich-Verkehre zeigen ja, dass man auch NV weit ins Nachbarland reinführen kann.

Von daher verstehe ich auch nicht, weshalb die DB hier immer mehr Öl ins Feuer kippt. Oder man rechnet so oder so nicht mehr mit einer Vertragsverlängerung.
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