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In Weil der Stadt hatte man vor Einführung der S60, weil keine Wende übe Gleis 2 und die Abstellung wegen der verschiedenen Zuglängen nötig war, einen immer barrierrefreien Einstieg auf Gleis 1 an einem Kamelbahnsteig mit 96 cm.
Nun enden aber alle Züge aus Stuttgart aber immer an Gleis 2, das nicht barrierrefrei ist. Hat man vor, daran etwas zu ändern? Wegen einer weiche, die auch nicht versetzt werden könnte, ist an der Unterführung kein Platz. Am anderen Ende des Bahnsteigs wäre Platz, aber dann müssten auch Kurzzüge am hinteren Ende des Zuges dort halten und mann müsste mindestens gute 150 m zur Unterführung über den BAhnsteig laufen, was bei den knappen Anschlüssen auf die Busse problematisch wäre.
Könnte man nicht immer abwechselnd einen Zug auf Gleis 1 und Gleis 2 bereitstellen? Das müsste sogar noch besser zeitlich klappen als jetzt und man hätte zumindest im 30-Minuten-Takt eine barrierrefreie Verbindung. Allerdings wird das in Richtung Renningen zu Problem wegen der Fahrtzeitverlängerung von Zügen, die auf Gleis zwei bestehen, wegen dem Zwangspunkt mit S60 nach Schwabstraße im Nebentakt und S60 nach Böblingen in Haupttakt.
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(S) Bad Cannstatt und Obertürkheim: 2,1 Mio€ für neue Aufzüge: https://www.cannstatter-zeitung.de/inhal...0b472.html
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An 32 S-Bahn-Stationen will die Bahn in den kommenden Jahren das Niveau der Bahnsteige erhöhen und damit einen stufenfreien Zugang zu den Bahnen schaffen:
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal...b12ee.html
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16. 05. 2022, 19:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16. 05. 2022, 19:18 von glx.)
Folgende Stationen sollen in den nächsten Jahren erhöht werden:
2022
Rommelshausen Gleis 1
2023
Rommelshausen Gleis 2
2026
Mettingen
Stetten Beinstein
Leonberg
2027
Zuffenhausen
Esslingen
Maubach
2028
Oberesslingen
Backnang
Obertürkheim
Zell
Altbach
Kornwestheim
Für weitere Stationen werden die Planungen weiter getrieben. Die IBNs sind wie folgt geplant:
2028
Weilimdorf
Ditzingen
2029
Neuwirtshaus
Korntal
Bei Aufzügen setzt man auf einen Zielwert von 97%, der auch erreicht wird.
https://region-stuttgart.ratsinfomanagem...O-6aniLXAY
Kommentar
Schön dass es mit der Erhöhung der Bahnsteige voran geht.
Aber ein Zielwert von 97% für Aufzüge ist ja wohl ein schlechter Witz. Mit so niedrigen Werten kann man es auch fast gleich sein lassen. Wenn ich auf Aufzüge angewiesen wäre, würde ich mir vom Arbeitsamt einfach ein Taxi zahlen lassen, wenn man denn von der Region Stuttgart keinen Anspruch hat für verlässliche Barrierefreiheit zu sorgen.
Und nur um das mal aufzuzeigen:
Um auf einen Bahnsteig zu gelangen, muss man meist 2 Aufzüge nutzen, beim Ein- und Aussteigen also bis zu 4.
Wenn jeder dann nur 97% Verfügbarkeit hat, sind wir bei einer Verfügbarkeit von 88,5%
Das sind dann über 1 Monat Ausfall, irgendwo auf der Strecke. Kein Arbeitgeber macht es mit, wenn man mal 1 Monat unangekündigt Zuhause bleibt. Warum Aufzüge ohne Redundanz als barrierefrei gefördert werden ist mir bis heute ein Rätsel.
Vor allem da mit den Aufzugsbau ja meist eh immer ein Treppenaufgang neu gebaut werden muss. Da kann man dann auch statt einer Treppe eine SN640075-Rampe bauen. Mit den E-Rolli kein Problem, auch ein sportlicherer Handrollifahrer kommt da hoch.
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16. 05. 2022, 20:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16. 05. 2022, 20:25 von metalhead.)
(16. 05. 2022, 19:16)glx schrieb: Und nur um das mal aufzuzeigen:
Um auf einen Bahnsteig zu gelangen, muss man meist 2 Aufzüge nutzen, beim Ein- und Aussteigen also bis zu 4.
Wenn jeder dann nur 97% Verfügbarkeit hat, sind wir bei einer Verfügbarkeit von 88,5%
Das sind dann über 1 Monat Ausfall, irgendwo auf der Strecke. Kein Arbeitgeber macht es mit, wenn man mal 1 Monat unangekündigt Zuhause bleibt. Warum Aufzüge ohne Redundanz als barrierefrei gefördert werden ist mir bis heute ein Rätsel.
Deine Rechnung mit den 88,5 % stimmt nicht ganz, weil sie davon ausgeht, dass nie mehr als ein Aufzug zur gleichen Zeit ausfällt. Außerdem hat der Arbeitnehmer rund sechs Wochen im Jahr Urlaub und ca. 1-2 weitere Wochen ist er wegen Feiertagen nicht unterwegs. Er nutzt die Anlagen also nur in etwa 44 der 52 Wochen im Jahr. Sein Arbeitsaufall dürfte deshalb geringer sein als ein Monat.
Macht die Sache aber natürlich nur unwesentlich besser.
(16. 05. 2022, 19:16)glx schrieb: Vor allem da mit den Aufzugsbau ja meist eh immer ein Treppenaufgang neu gebaut werden muss. Da kann man dann auch statt einer Treppe eine SN640075-Rampe bauen. Mit den E-Rolli kein Problem, auch ein sportlicherer Handrollifahrer kommt da hoch.
Selbst wenn man aus der Norm den äußersten Ausnahmefall nimmt und eine Rampe mit 12% Neigung (doppelt so viel wie in Deutschland als barrierefrei gilt) und nur einem Zwischenpodest baut, dann braucht man eine Länge von ca. 40 m. Einen Treppenaufgang schätze ich mal auf eine Länge von 6 - 10 m (ohne es nachgerechnet zu haben).
Man braucht also viermal soviel Platz, sehr viel mehr Geld und Bauzeit und stellenweise sicherlich breitere Mittelbahnsteige. Und auch dann hat man noch nicht alle erreicht und es gibt immernoch Menschen mit dem Verfügbarkeitsproblem.
Wo es relativ einfach machbar ist, wäre das vielleicht eine Zwischenlösung. Aber ansonsten halte ich es für viel zu viel Verbrauch von ÖPNV-Mitteln ohne dass damit der große Wurf gelingen würde.
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(16. 05. 2022, 20:24)metalhead schrieb: Deine Rechnung mit den 88,5 % stimmt nicht ganz, weil sie davon ausgeht, dass nie mehr als ein Aufzug zur gleichen Zeit ausfällt. Außerdem hat der Arbeitnehmer rund sechs Wochen im Jahr Urlaub und ca. 1-2 weitere Wochen ist er wegen Feiertagen nicht unterwegs. Er nutzt die Anlagen also nur in etwa 44 der 52 Wochen im Jahr. Sein Arbeitsaufall dürfte deshalb geringer sein als ein Monat.
Macht die Sache aber natürlich nur unwesentlich besser.
Doch, genau so funktioniert Verfügbarkeit. Alle "mildernden Umstände" müssen da bereits eingepreist werden. Effektiv also 0,97 x 0,97 x 0,97 x 0,97 = 0,88529.
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(16. 05. 2022, 20:24)metalhead schrieb: Selbst wenn man aus der Norm den äußersten Ausnahmefall nimmt und eine Rampe mit 12% Neigung (doppelt so viel wie in Deutschland als barrierefrei gilt) und nur einem Zwischenpodest baut, dann braucht man eine Länge von ca. 40 m. Einen Treppenaufgang schätze ich mal auf eine Länge von 6 - 10 m (ohne es nachgerechnet zu haben).
Schauen wir uns dazu ein praktisches Beispiel an, die geplante 2. Unterführung in LB:
https://ris.ludwigsburg.de/bi/getfile.ph...27&type=do
Die Fahrradrampe mit 10% braucht etwa 50 Meter, die Treppen etwa 13 - 14 Meter, ohne die ebene Fläche vor der Treppe. Diese ebene Fläche ist auch nochmals 4 Meter lang.
Insgesamt ist also die Treppe 18 Meter vs 50 Meter 10% Rampe.
Eine 12% Rampe wäre nochmals kürzer.
(16. 05. 2022, 20:24)metalhead schrieb: Man braucht also viermal soviel Platz, sehr viel mehr Geld und Bauzeit und stellenweise sicherlich breitere Mittelbahnsteige. Da ja für den Einbau eines Aufzuges meist eine Treppe so oder so neu gebaut werden muss, dürften sich die Mehrkosten in Grenzen halten. Und meistens verengen sich die Bahnsteige nicht so heftig, dass man diese für eine so kurze Rampe verbreitern müsste.
(16. 05. 2022, 20:24)metalhead schrieb: Und auch dann hat man noch nicht alle erreicht und es gibt immernoch Menschen mit dem Verfügbarkeitsproblem. Sicherlich, eine 100% Lösung ist das nicht. Aber diese Lösung dürfte billiger sein als einen zweiten Aufzug in jeder Station einzubauen. Oder was wäre denn dein Vorschlag?
Und ja, die Sache mit den Taxi oben war kein Witz. Ich kenne Leute, die fahren jeden Tag 2x 40km mit den Taxi parallel zu einer Bahnstrecke, weil diese nicht verlässlich barrierefrei ist. Und wer weiß wie viele Leute solche Dienste in Anspruch nehmen (müssen). Da ist ein 100% verfügbarer, barrierefreier ÖV eventuell günstiger, auch wenn dieser aus einer anderen Kasse bezahlt wird.
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(16. 05. 2022, 20:50)automan schrieb: Doch, genau so funktioniert Verfügbarkeit. Alle "mildernden Umstände" müssen da bereits eingepreist werden. Effektiv also 0,97 x 0,97 x 0,97 x 0,97 = 0,88529.
Ouh ja richtig, die Rechnung stimmt. Ich hatte einen Denkfehler, ich dachte, wenn er auf einen defekten Aufzug stößt und ein anderer in der Kette ist ebenfalls defekt, dann bekommt er das ja nicht mit und die Rechnung endet einfach. Das ist aber falsch, man muss es so sehen, dass er nicht zur Arbeit kommt wenn mindestens ein Aufzug aus vier defekt ist. So ist dann auch die Wahrscheinlichkeitsrechnung. Lange her...
(16. 05. 2022, 21:43)glx schrieb: Schauen wir uns dazu ein praktisches Beispiel an, die geplante 2. Unterführung in LB:
https://ris.ludwigsburg.de/bi/getfile.ph...27&type=do
Die Fahrradrampe mit 10% braucht etwa 50 Meter, die Treppen etwa 13 - 14 Meter, ohne die ebene Fläche vor der Treppe. Diese ebene Fläche ist auch nochmals 4 Meter lang.
Insgesamt ist also die Treppe 18 Meter vs 50 Meter 10% Rampe.
Eine 12% Rampe wäre nochmals kürzer. Bei der Fahrradrampe gibt es hier keine Zwischenpodeste. Für die Fußgängerrampe bräuchte man diese aber. Nach deutscher Norm alle 6 m bzw. 10 m, nach schweizer Norm nach 2 - 2,5 m Höhenunterschied.
Und warum sollte man die ebene Fläche vor einer Fußgängertreppe benötigen, vor einer Fußgängerrampe aber nicht? Wenn die Treppe durch eine Rampe ersetzt werden würde, müsste man ja mindestens die deutschen Vorgaben für eine Treppe erfüllen. Irgendwas nach deutscher Norm muss man bauen, sonst hat man formal keinen Bahnsteigzugang. Und nein, ausschließlich ein Aufzug nach deutscher Norm reicht nicht.
Außerdem sei hier noch erwähnt, dass auch alle nicht mobilitätseingeschränkten Fahrgäste die 30 - 40 m mehr laufen müssten.
(16. 05. 2022, 21:43)glx schrieb: Da ja für den Einbau eines Aufzuges meist eine Treppe so oder so neu gebaut werden muss, dürften sich die Mehrkosten in Grenzen halten. Und meistens verengen sich die Bahnsteige nicht so heftig, dass man diese für eine so kurze Rampe verbreitern müsste. Ich kenne es eher so, dass häufig die Treppe seitlich um den Aufzug herumgelegt wird, nicht dass auf mehreren dutzend Metern neue Höhenabfangungen im Bahnsteig nötig sind.
(16. 05. 2022, 21:43)glx schrieb: Sicherlich, eine 100% Lösung ist das nicht. Aber diese Lösung dürfte billiger sein als einen zweiten Aufzug in jeder Station einzubauen. Oder was wäre denn dein Vorschlag? Mein Vorschlag wäre, die Kirche im Dorf zu lassen. Zwei Aufzüge werden nur an einigermaßen ebenerdigen Stationen gebraucht. Sobald es einen größeren Höhenversatz zur Umgebung gibt, reicht ein Aufzug. Also alle Tiefbahnhöfe und so Bahnhöfe wie Bad Cannstatt, Feuerbach oder Waiblingen, wo man ebenerdig in die Unterführungen kommt. Dann gibt es noch Bahnhöfe, die sowieso schon ausschließlich oder teilweise Rampen haben oder wo die Unterführung einseitig ebenerdig erreichbar ist. Gerade die großen Bahnhöfe, die oft Start- oder Zielpunkt sind, haben also gar nicht die Situation, dass man zwei funktionierende Aufzüge braucht. Bevor ich also einen riesigen Bau-, Kosten- und Zeitaufwand unternehmen würde, um ein relativ kleines Problem für auch nur eine kleine Teilmenge der ohnehin schon kleinen Menge an Betroffenen zu lösen und dafür alle anderen noch schlechter zu stellen, wäre mein Vorschlag, für den Fall eines Aufzugausfalls bei Bedarf das Taxi zu zahlen.
(16. 05. 2022, 21:43)glx schrieb: Und ja, die Sache mit den Taxi oben war kein Witz. Ich kenne Leute, die fahren jeden Tag 2x 40km mit den Taxi parallel zu einer Bahnstrecke, weil diese nicht verlässlich barrierefrei ist. Und wer weiß wie viele Leute solche Dienste in Anspruch nehmen (müssen). Da ist ein 100% verfügbarer, barrierefreier ÖV eventuell günstiger, auch wenn dieser aus einer anderen Kasse bezahlt wird. Warum denn immer mit Taxi fahren und nicht nur dann, wenn tatsächlich die Defektsituation auftritt? Meistens ist der Defekt online einsehbar und man kann frühzeitig ein Taxi bestellen. Und selbst wenn man es mal erst am selben Tag bemerkt; auch wenn man immer Taxi fährt kann einem etwas dazwischenkommen wie Stau, Unfall, Baustelle etc.
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Entschuldige metalhead, aber warst du je selbst air Barrierefreiheit angewiesen? Die Gruppe derer die das sind, ist gar nicht so klein und ich teile den Groll von glx. Neben Rollstuhl gibt es auch Kinderwagen oder Fahrrad (z.B. E-Bikes) mit denen man nicht mal eben die Treppe nimmt. Um mal auf die Möglichkeit online nachzusehen einzugehen: Das hört sich toll an, wenn man nicht darauf angewiesen ist. Aber mit der Realität stimmt das nicht immer überein und zwar in beide Richtungen nicht. Warum wir 2022 keine smarten Aufzüge haben, die ihren Zustand selber kennen und verteilen, verstehe ich zum Beispiel nicht. Und wie die 97% gerechnet werden, würde mich auch interessieren, wenn 2020 z.B. wochenlang in Tamm und Asperg der Aufzug defekt war. Solange man keine hohen Konventionalstrafen und eine Quote von 99% vereinbart, bleibt das ein Witz.
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