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08. 01. 2010, 13:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08. 01. 2010, 13:22 von eisteefahrer.)
(08. 01. 2010, 13:02)Jack Lanthyer schrieb: Daß Du die BWPOST für unzuverlässig hältst, solltest Du dir mal bei Deinen Nachbarn schauen, ob die Briefkästen dort wirklich ordnungsgemäß und sichtbar angebracht sind, vielleicht ist das der Grund, warum nicht alle Zusteller richtige Briefkästen finden können, vor allem, die klar erkennbare Hausnummer.
Natürlich ist das alles klar erkennbar. Obwohl natürlich klar ist - für den Lohn hätt ich auch keinen Bock 500 Meter übers Feld zu laufen.
(08. 01. 2010, 13:01)luchs schrieb: Eigentlich für alle Tatbestände (abgesehen von Mord) ist kein Vorsatz für eine Klage notwendig - oder glaubst du wirklich das man vorsätzlich eine "fahrlässige Tötung" begehen kann?
In deinem Weltbild darf man einen Autofahrer der dich überfährt wohl erst anklagen wenn man ihm nachweisen kann, dass er dich vorsätzlich überfahren hat!
Sitzen - Sechs.
Den bekannten Satz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" solltest du sicher auch kennen - das ist mit deinem "Vorsatz", der für eine Klage notwendig sein sollte, schon logisch unvereinbar.
Es geht um den Straftatbestand der Leistungserschleichung und nicht um den der fahrlässigen Tötung.
§ 265 a (1) StGB sagt ganz klar:
Zitat:Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Wenn ich also "schwarzfahre" weil ich eine Bezahlte Fahrkarte nicht erhalten habe, erfüllt das nicht den Straftatbestand der Leistungserschleichung!
Konkretes Beispiel:
In Zügen der DB Regio AG findet kein Fahrkartenverkauf statt. Sobald ich mich bei der Fahrkartenkontrolle unaufgefordert melde, dass ich gerne eine Fahrkarte hätte, ist das keine Leistungserschleichung! Ich habe ja die Absicht, zu zahlen. Das tue ich ich auch. Zivilrechtlich muss ich dann zwar das EBE zahlen - das ist aber Strafrechtlich ohne relevanz.[/quote]
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(08. 01. 2010, 13:17)eisteefahrer schrieb: (08. 01. 2010, 13:02)Jack Lanthyer schrieb: Daß Du die BWPOST für unzuverlässig hältst, solltest Du dir mal bei Deinen Nachbarn schauen, ob die Briefkästen dort wirklich ordnungsgemäß und sichtbar angebracht sind, vielleicht ist das der Grund, warum nicht alle Zusteller richtige Briefkästen finden können, vor allem, die klar erkennbare Hausnummer.
Natürlich ist das alles klar erkennbar. Obwohl natürlich klar ist - für den Lohn hätt ich auch keinen Bock 500 Meter übers Feld zu laufen.
Schon mal was von einer Pflichterfüllung, unabhängig von einer Lohnzahlung, gehört?
Wenn Du das so was machen würdest, wie Du es geschrieben hast, wärst Du längst auf der Straße gelandet. - Sprich: Entlassung aufgrund der unzuverlässigkeit der Mitarbeiter. Die Postdienste wollen absolut zuverlässige Leute, die müssen auch verstehen, daß sie aufgrund der Einnahmen durch die Nettoportokosten und der Personalkosten keinen so hohen Lohn ausbezahlt bekommen können.
Oder mal ein anders Beispiel: Busfahrer - Du wärst einer, würdest Du, weil Du zu wenig Lohn bekommst, einen direkteren, als im Fahrplan festgelegten Weg nehmen, weil Du keine Lust auf derartige Umwege hast?
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(08. 01. 2010, 13:39)Jack Lanthyer schrieb: Schon mal was von einer Pflichterfüllung, unabhängig von einer Lohnzahlung, gehört?
Wenn Du das so was machen würdest, wie Du es geschrieben hast, wärst Du längst auf der Straße gelandet. - Sprich: Entlassung aufgrund der unzuverlässigkeit der Mitarbeiter.
Wäre mir recht, nachdem ich mit ALG2 genau das gleiche krieg.
Zitat:Die Postdienste wollen absolut zuverlässige Leute, die müssen auch verstehen, daß sie aufgrund der Einnahmen durch die Nettoportokosten und der Personalkosten keinen so hohen Lohn ausbezahlt bekommen können.
Warum zahlt dann die Deutsche Post AG deutlich besser?
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(08. 01. 2010, 13:01)luchs schrieb: Eigentlich für alle Tatbestände (abgesehen von Mord) ist kein Vorsatz für eine Klage notwendig - oder glaubst du wirklich das man vorsätzlich eine "fahrlässige Tötung" begehen kann?
Völliger Blödsinn: § 15 StGB. Fahrlässigkeitstatbestände sind die Ausnahme.
Schon mal einen fahrlässigen Diebstahl, eine fahrlässige Nötigung, einen fahrlässigen Betrug oder eine fahrlässige Erpressung begangen? Schon mal fahrlässig Geld gefälscht, fahrlässig Geiseln genommen oder fahrlässig jemanden ausgeraubt?
(08. 01. 2010, 13:01)luchs schrieb: Den bekannten Satz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" solltest du sicher auch kennen - das ist mit deinem "Vorsatz", der für eine Klage notwendig sein sollte, schon logisch unvereinbar.
Leider stimmt dieser Satz nur sehr begrenzt: §§ 16, 17 StGB.
(08. 01. 2010, 13:01)luchs schrieb: Sitzen - Sechs.
Aha.
Gruß,
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08. 01. 2010, 16:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08. 01. 2010, 16:36 von Andy0711.)
(08. 01. 2010, 12:18)eisteefahrer schrieb: Nein. Für die Klage muss Vorsatz nachweisbar sein. Nein. Klagen kann man immer. Was daraus wird und wie sinnvoll das ist, steht auf einem anderen Blatt.
Vermutlich meintest Du: "für eine erfolgreiche Klage" - aber selbst hier hängt es am Tatbestand, wie meine Vorredner ja schon mit Beispielen aufgezählt haben. Je nach Tatbestand genügt "fahrlässig", "grob fahrlässig" oder was auch immer - und dann hängt es davon ab, wie es der Richter letztendlich sieht.
Wenn man dann noch selbständig ist oder z. B. ein Forum betriebt, dann schützt (im Bereich dieser Tätigkeit) meist auch Unwissenheit nicht.
Hinweis in dieser Sache: Rechtsberatung darf ausschließlich durch Anwälte erfolgen. (Sehe ich bisher hier nicht gegeben, sollte man aber wissen. Auch hier schützt Unwissenheit nicht, insbesondere nicht den Forenbetreiber.)
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(08. 01. 2010, 16:33)Andy0711 schrieb: Nein. Klagen kann man immer. Was daraus wird und wie sinnvoll das ist, steht auf einem anderen Blatt.
Vermutlich meintest Du: "für eine erfolgreiche Klage"
Nachdem wir hier ja über strafrechtliche Dinge reden, kann ja die Anklage nur durch die Staatsanwaltschaft erfolgen. Wenn der Vorsatz nicht auch nur annähernd belegbar ist, wird diese wohl keine Anklage erheben. Wenngleich die Stuttgarter Staatsanwälte mitunter etwas komisch ticken.
Zitat:Hinweis in dieser Sache: Rechtsberatung darf ausschließlich durch Anwälte erfolgen. (Sehe ich bisher hier nicht gegeben, sollte man aber wissen. Auch hier schützt Unwissenheit nicht, insbesondere nicht den Forenbetreiber.)
Kleiner, weiterer Hinweis: Davor schützt auch kein Hinweis a la "Dieser Beitrag stellt keine Rechbtsberatung dar" - wenn er eine ist (sehe auch ich hier nicht - hier werden Meinungen ausgetauscht), ist er eine.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08. 01. 2010, 21:06 von dt8.de.)
(08. 01. 2010, 13:39)Jack Lanthyer schrieb: Schon mal was von einer Pflichterfüllung, unabhängig von einer Lohnzahlung, gehört?
Wenn Du das so was machen würdest, wie Du es geschrieben hast, wärst Du längst auf der Straße gelandet.
Aber nur dann, wenn der Dienstleister davon ausgehen kann, einen anderen Mitarbeiter zu finden. Ich weiß von einem anderen Fall (Einzelhandel), wo eine wegen einer Meinungsverschiedenheit entlassener Mitarbeiter nach kurzer Zeit wieder geholt wurde; es fand sich nämlich kein anderer zu den Konditionen.
(08. 01. 2010, 13:39)Jack Lanthyer schrieb: Die Postdienste wollen absolut zuverlässige Leute, die müssen auch verstehen, daß sie aufgrund der Einnahmen durch die Nettoportokosten und der Personalkosten keinen so hohen Lohn ausbezahlt bekommen können.
Stimmt, sie wollen das. Für den Preis bekommen sie es aber nicht. Statt mehr zu bezahlen nehmen sie dann aber scheinbar lieber unzuverlässige Leute. Auch hier gilt Angebot und Nachfrage, nur ist das Angebot an billigen und zuverlässigen Mitarbeitern nicht gerade groß: diese bekommen nämlich anderweitig bessere Jobs.
(08. 01. 2010, 13:39)Jack Lanthyer schrieb: Oder mal ein anders Beispiel: Busfahrer - Du wärst einer, würdest Du, weil Du zu wenig Lohn bekommst, einen direkteren, als im Fahrplan festgelegten Weg nehmen, weil Du keine Lust auf derartige Umwege hast?
Du verwechselst da Ursache und Wirkung, daher passt der Vergleich nicht.
(08. 01. 2010, 18:08)eisteefahrer schrieb: (08. 01. 2010, 16:33)Andy0711 schrieb: Nein. Klagen kann man immer. Was daraus wird und wie sinnvoll das ist, steht auf einem anderen Blatt.
Vermutlich meintest Du: "für eine erfolgreiche Klage"
Nachdem wir hier ja über strafrechtliche Dinge reden, kann ja die Anklage nur durch die Staatsanwaltschaft erfolgen. Wenn der Vorsatz nicht auch nur annähernd belegbar ist, wird diese wohl keine Anklage erheben. Wenngleich die Stuttgarter Staatsanwälte mitunter etwas komisch ticken.
Zivilrechtlich darf die SSB sicher gegen den Schwarzfahrer auf Zahlung des EBE klagen, strafrechtlich läuft da aber nicht viel, wenn der Vorsatz nicht nachgewiesen werden kann. Daher wird im Regelfall auch erst beim dritten Mal Anzeige erstattet.
Allerdings gibt es Ausnahmen, z.B. wenn man falsche Personalien angibt. Das ist Vorsatz, und dann wird sofort Anzeige erstattet.
(08. 01. 2010, 16:33)Andy0711 schrieb: Hinweis in dieser Sache: Rechtsberatung darf ausschließlich durch Anwälte erfolgen. (Sehe ich bisher hier nicht gegeben, sollte man aber wissen. Auch hier schützt Unwissenheit nicht, insbesondere nicht den Forenbetreiber.) [/quote]
Das ist nicht ganz korrekt, es gibt noch ein paar Personengruppen mehr, die das dürfen, ggf. auf einzelne Rechtsgebiete eingeschränkt.
(08. 01. 2010, 18:08)eisteefahrer schrieb: Kleiner, weiterer Hinweis: Davor schützt auch kein Hinweis a la "Dieser Beitrag stellt keine Rechbtsberatung dar" - wenn er eine ist (sehe auch ich hier nicht - hier werden Meinungen ausgetauscht), ist er eine.
Das, was in solchen "allgemeinen" Foren wie hier üblicherweise so geschrieben wird ist noch lange keine Rechtsberatung in diesem Sinn. Da gehört schon ein bischen mehr dazu, bis etwas darunter fällt.
Die Thematik habe ich erst vor kurzem wieder mit meiner Frau durchgehechelt, weil diese im Rahmen hoheitlicher Aufgaben Rechtsberatungen erteilt, ohne Juristin zu sein.
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(08. 01. 2010, 20:50)dt8.de schrieb: Zivilrechtlich darf die SSB sicher gegen den Schwarzfahrer auf Zahlung des EBE klagen, strafrechtlich läuft da aber nicht viel, wenn der Vorsatz nicht nachgewiesen werden kann. Daher wird im Regelfall auch erst beim dritten Mal Anzeige erstattet.
AFAIK wird Strafantrag gestellt, nicht Strafanzeige erstattet.
(08. 01. 2010, 20:50)dt8.de schrieb: Allerdings gibt es Ausnahmen, z.B. wenn man falsche Personalien angibt. Das ist Vorsatz, und dann wird sofort Anzeige erstattet.
Sicher - es gibt durchaus Fälle, wo der Vorsatz sehr schnell nachweisbar ist. Da ist es dann ja auch sinnvoll sofort Strafantrag zu stellen.
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11. 01. 2010, 11:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11. 01. 2010, 11:25 von Andy0711.)
(08. 01. 2010, 18:08)eisteefahrer schrieb: Kleiner, weiterer Hinweis: Davor schützt auch kein Hinweis a la "Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar" - wenn er eine ist (sehe auch ich hier nicht - hier werden Meinungen ausgetauscht), ist er eine. Sorry, das war nicht als Disclaimer gemeint. Auch die Disclaimer-Problematik ist mir bekannt. Ich überdenke meine Kommentare mit offensichtlich rechtlicher Bezug normalerweise.
Da die Thematik vielen aber nicht bekannt ist, wollte ich nur allgemein darauf hinweisen, bevor irgendwas ausartet. Das kann man m. E. nicht oft genug tun.
PS: Auf andere Gruppen, die teilweise beraten dürfen, wollte ich gar nicht erst eingehen, mir ging's nur ums Allgemeine.
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(11. 01. 2010, 11:12)Andy0711 schrieb: Da die Thematik vielen aber nicht bekannt ist, wollte ich nur allgemein darauf hinweisen, bevor irgendwas ausartet. Das kann man m. E. nicht oft genug tun.
Genau so hab ich das auch aufgefasst - mein Beitrag war als zusätzlicher Hinweis zur Thematik gedacht.
Zum Thema Disclaimer an sich kann man allein ein ganzes Forum füllen
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