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Alternativen zum "U" vor der Liniennummrer
#41
Also man hat doch auf weiten Teilen des Netzes einen echten U-Bahn-Betrieb und das nicht nur im Tunnel. Gerade auf den neueren Strecken hat man längere Abschnitte gebaut, bei denen es keine niveaugleichen Kreuzungen gibt. Der Ast nach Ostfildern wäre z.B. eine echte U-Bahn, wenn es da nicht ein paar niveaugleiche Kreuzungen in Heumaden geben würde.
Einen Stadtbahnbetrieb hat man dort, wo die Bahnen zwar einen eigenen Gleiskörper haben, aber Straßen kreuzen.
Und stellenweise hat man auch einen Straßenbahnbetrieb, wo die Bahnen in der Autospur verkehren (z.B. Hackstraße).

Man müsste nicht unbedingt neue Tunnel bauen, sondern schrittweise die Stadtbahn vom Autoverkehr unabhängig machen. So würde man die Stecken auch in echte U-Bahnen konvertieren. Ähnlich ist es in Frankfurt... Dort hat man eine oberirdische U-Bahn nördlich der Station Heddernheim, ansonsten oberirdisch einen Stadtbahnbetrieb (U5 zwischen Musterschule und Hauptfriedhof Straßenbahnbetrieb).
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#42
(23. 09. 2009, 12:39)Dennis123 schrieb: Das ist nur die sicht des VDV. Der einzige wirkliche Unterschied zw. Straßenbahn und U-Bahn ist die aufhebung der 2,65m Fahrzeugbreite und der 75m längenbeschänkung durch den nicht straßenbündigen Gleiskörper.

Die Bedingung dafür ist, dass es keine Kreuzungen gibt. BÜ sind erlaubt - als Sicherung reicht ein Andreaskreuz.
"Das schlimmste Wort, mit dem ich je tituliert wurde, lautete 'nett'." (Michael O’Leary)

[Bild: 450ssb.png]
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#43
Dann verstehe ich nicht, warum AVG-Züge in dreifach-Traktion durch die Karlsruher Innenstadt fahren dürfen. Die sind etwa so lang wie ein S-Bahn Vollzug.
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#44
Die AVG GT8 dürfen in 3-fach Traktion durch die Stadt? Ich dachte, nur die Linien, die nicht durch die Stadt fahren, sind so lang (S31/32).

Aber vllt gibts auch eine Sondergenehmigung, die DT8-Vollzüge überschreiten die 75 Meter nämlich auch.

Grüßle
henchen2410
Joshua: A strange game. The only winning move is not to play.
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#45
Die dürfen nicht durch die Stadt - nur bis zum Gottesauer Platz. Der Abzweig in Durlach ist ein Bahnübergang, an der Tullastraße gibts die Unterführung...
"Das schlimmste Wort, mit dem ich je tituliert wurde, lautete 'nett'." (Michael O’Leary)

[Bild: 450ssb.png]
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#46
(23. 09. 2009, 19:36)eisteefahrer schrieb: Die dürfen nicht durch die Stadt - nur bis zum Gottesauer Platz. Der Abzweig in Durlach ist ein Bahnübergang, an der Tullastraße gibts die Unterführung...

*kratz*
Weinweg, Tullastraße und Geog-Friedrich-Straße sind m.W. normale Kreuzungen. Nur der Ostring hat eine Unterführung.
Aber das ist doch kein Problem, solange man nicht auf der Straße fährt, da fängt nämlich die Problematik an. Und auf der Straße fährt fast jede Stuttgarter Stadtbahnlinie min 1x, wenn auch manchmal nur in eine Richtung. Daher braucht man eine Außnahmegenemigung.

In Hanover fahren ja auch 100m lange Züge herum. In Frankfurt ist das wenn ich mich richtig erinnere auch so.
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#47
(23. 09. 2009, 21:20)glx schrieb: Aber das ist doch kein Problem, solange man nicht auf der Straße fährt, da fängt nämlich die Problematik an.

Nein, die Problematik fängt schon bei der "Teilnahme" am Straßenverkehr an, und das sind schon normale Kreuzungen.

(23. 09. 2009, 21:20)glx schrieb: Und auf der Straße fährt fast jede Stuttgarter Stadtbahnlinie min 1x, wenn auch manchmal nur in eine Richtung. Daher braucht man eine Außnahmegenemigung.

Richtig. Jede bis auf die U3. Darum fahren die 80m-Züge (die übrigens nur 77,6 m lang sind) mit Sondergenehmigung, auch auf der U11.

(23. 09. 2009, 21:20)glx schrieb: In Hanover fahren ja auch 100m lange Züge herum. In Frankfurt ist das wenn ich mich richtig erinnere auch so.

In Hannover gibt es (nur) für die Messelinie eine Ausnahmegenehmigung.
In Frankfurt gibt es das nur auf den U1-U3 und ggf. U6-U7, die vom Straßenverkehr aber vollständig unabhängig sind. U1-U3 waren mal eine Eisenbahn, U6 und U7 sind auch vollständig mit BÜ mit Andreaskreuzen versehen.
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#48
Oha...

von wegen unabhängig. Das Frankfurter Netz kenne ich zu gut...

Die U1-U3 fahren zwischen Südbahnhof und Miquel-/Adickesallee im Tunnel (unabhängig)
Zwischen Miquel-/Adickesallee und Heddernheim in der Mitte einer vierspurigen Straße - mit ständigen ebenerdigen Straßenkreuzungen (Ampelschaltung)
Ab Heddernheim ist de facto Eisenbahnbetrieb (auch wenn hier die BoStrab gilt), Straßen werden mittels beschrankten Bahnübergängen gekreuzt.
Auf der U3 ist ab Oberursel-Bahnhof wieder ein gewöhnlicher Stadtbahnbetrieb (Gleise in Seitenlage, kreuzen ständig Querstraßen).

Die U5 ist nördlich der Station Konstablerwache eine Straßenbahn und fährt in der Autospur.

Die U6/U7 fahren zwischen Johanna-Tesch-Platz und Enkheim im Stadtbahnbetrieb (Gleise in Seitenlage, kreuzen Querstraßen), genauso zwischen Industriehof und den beiden Endstationen.

Die U4 war zwischenzeitlich vollständig unterirdisch, nutzt aber nun die Strecke der U7 nach Enkheim mit (s.o.)

Die U5 fährt maximal in Doppeltraktion, auf den anderen Linien ist Vierfachtraktion möglich. Man bedenke aber, daß die Fahrzeuge in etwa so lang sind wie ein halber DT8 und eine Vierfachtraktion in etwa einer DT8-Doppeltraktion entspricht. Vier aneinander gekoppelte Triebwagen habe ich schon ewig nicht mehr gesehen. Ggf. ist das nicht mehr erlaubt.
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#49
(23. 09. 2009, 22:38)dt8.de schrieb: Richtig. Jede bis auf die U3. Darum fahren die 80m-Züge (die übrigens nur 77,6 m lang sind) mit Sondergenehmigung, auch auf der U11.

Die U8 doch auch, oder?

Wo ist die U11 denn straßenbündig? Oder zählt die Kreuzung am Berliner Platz da auch dazu?

Gilt diese Beschränkung eigentlich nur für den Fahrgastbetrieb oder grundsätzlich?

Grüßle
henchen2410
Joshua: A strange game. The only winning move is not to play.
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#50
(23. 09. 2009, 21:20)glx schrieb:
(23. 09. 2009, 19:36)eisteefahrer schrieb: Die dürfen nicht durch die Stadt - nur bis zum Gottesauer Platz. Der Abzweig in Durlach ist ein Bahnübergang, an der Tullastraße gibts die Unterführung...

*kratz*
Weinweg, Tullastraße und Geog-Friedrich-Straße sind m.W. normale Kreuzungen. Nur der Ostring hat eine Unterführung.
Aber das ist doch kein Problem, solange man nicht auf der Straße fährt, da fängt nämlich die Problematik an. Und auf der Straße fährt fast jede Stuttgarter Stadtbahnlinie min 1x, wenn auch manchmal nur in eine Richtung. Daher braucht man eine Außnahmegenemigung.

Äh - ja. Die hatte ich vergessen, sind aber BÜ Wink
(23. 09. 2009, 23:03)henchen2410 schrieb:
(23. 09. 2009, 22:38)dt8.de schrieb: Richtig. Jede bis auf die U3. Darum fahren die 80m-Züge (die übrigens nur 77,6 m lang sind) mit Sondergenehmigung, auch auf der U11.

Wo ist die U11 denn straßenbündig? Oder zählt die Kreuzung am Berliner Platz da auch dazu?

Zum Beispiel. Wobei man das auch einfach als BÜ definieren könnte...

Zitat:Gilt diese Beschränkung eigentlich nur für den Fahrgastbetrieb oder grundsätzlich?

Immer.
"Das schlimmste Wort, mit dem ich je tituliert wurde, lautete 'nett'." (Michael O’Leary)

[Bild: 450ssb.png]
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