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(01. 12. 2017, 21:28)snowtrain schrieb: Gut, neben der Stadtbahn fahren ja auch genug S-Bahnen zwischen Hbf und Cannstatt, von daher hat diese Regelung wohl recht wenig Konsequenzen für die Nutzer. Ich frage mich trotzdem was dieses Verbot denn soll und ob so etwas überhaupt zulässig ist.
Die Frage ist doch eher, ob das ganze zwischen Cannstatt und HBF überhaupt kontrolliert werden kann und wird. Ein oder zwei Kontrolleure werden es zwischen den beiden Stationen nicht schaffen einen ganzen Zug zu kontrollieren, wenn es Doppelstockwagen sind erst recht nicht. Ich denke die meisten Kontrollteams werden auf dem Weg nach Ulm eh erst nach Cannstatt mit der Kontrolle beginnen, weil eben in Cannstatt noch Fahrgastwechsel stattfindet. Und auf dem Weg zum HBF müsste eigentlich gleich nach Cannstatt einer der Kontrolleure damit beschäftigt sein die Einfahrt zum HBF und die nächsten Anschlussmöglichkeiten übers Bordmikro mitzuteilen.
Das Verbot mag zwar eines sein und auf den Bahnsteigsanzeigen wird auch bestimmt "Bitte nicht einsteigen" stehen, aber durchsetzbar wird es nicht sein. Es dürfte daher nur den Sinn haben Fahrgäste zwischen Cannstatt und HBF auf S- und Stadtbahn umzulenken, damit der Zug selbst etwas leerer für die anderen Fahrgäste ist.
Gruß aus Hamburg
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05. 12. 2017, 00:23 von Micha.)
Köstlich:
"Ein schwarzer Halbkreis, in der Zeichenlegende findet sich dazu keine [!] Erklärung, auch der Pressesprecher [der Bahn] muss sich erst einmal schlau machen"
Verbesserungsvorschlag:
„Bauen Sie doch ein weiteres Symbol in den Fahrplan ein. Und zwar einen grünen Kreis. Dieser bedeutet, dass man an dem betreffenden Bahnhof weder zu- noch aussteigen darf. Und am besten gilt dies für alle Bahnhöfe von Ulm bis Stuttgart“
aus:
http://www.swp.de/goeppingen/lokales/lan...39270.html
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(05. 12. 2017, 00:20)Micha schrieb: Köstlich:
"Ein schwarzer Halbkreis, in der Zeichenlegende findet sich dazu keine [!] Erklärung, auch der Pressesprecher [der Bahn] muss sich erst einmal schlau machen"
Es gibt schon eine Zeichenerklärung im elektronischen Kursbuch der Bahn.
Wenn man
hier ist, dann auf der
linken Spalte "Anleitung Kursbuch lesen":
Und da kommt dann die Liste:
http://kursbuch.bahn.de/hafas-res/img/kb...enerkl.pdf
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(05. 12. 2017, 00:20)Micha schrieb: "Ein schwarzer Halbkreis, in der Zeichenlegende findet sich dazu keine [!] Erklärung, auch der Pressesprecher [der Bahn] muss sich erst einmal schlau machen"
(...)
aus: http://www.swp.de/goeppingen/lokales/lan...39270.html
Kann solch ein Symbol denn rechtlich überhaupt wirksam sein, wenn es auf dem Fahrplan in der Zeichenlegende nichtmal auftaucht und/oder nicht erklärt wird? Allgemeinwissen unter den Fahrgästen scheint das Symbol ja nicht zur sein. Es kann daher nicht Aufgabe des Fahrgastes sein vor Fahrtantritt erstmal mit dem Smartphone ein Symbol recherchieren zu müssen.
Wenn solch ein Symbol ein Verbot bedeutet muss es auch als solches schnell und einfach erkennbar sein.
Gruß aus Hamburg
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Ich weiß dass sich die Gelehrten, Juristen und Theoretiker gern über rechtliche Dinge Gedanken machen.
Praktisch bedeutet das für mich: Die entsprechenden Verbindungen tauchen einfach in keiner Suchabfrage mehr auf, in den Anzeigetafeln vor Ort auch nicht, im gedruckten Aushangfahrplan auch nicht. Die DB kann den Halt daher rechnerisch ein paar Sekunden kürzer planen und rechnet sich so irgendeine Reisedauer schön. Wenn nun doch jemand zu- oder aussteigt, wird man den daran nicht hindern (können). Außer dass einen vielleicht der Zugbegleiter "belehrt". Das dürfte dann aber auch das höchste der Gefühle sein.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05. 12. 2017, 21:11 von dt8.de.)
(05. 12. 2017, 18:01)A streetcar named desire schrieb: Ich weiß dass sich die Gelehrten, Juristen und Theoretiker gern über rechtliche Dinge Gedanken machen.
Praktisch bedeutet das für mich: Die entsprechenden Verbindungen tauchen einfach in keiner Suchabfrage mehr auf, in den Anzeigetafeln vor Ort auch nicht, im gedruckten Aushangfahrplan auch nicht. Die DB kann den Halt daher rechnerisch ein paar Sekunden kürzer planen und rechnet sich so irgendeine Reisedauer schön. Wenn nun doch jemand zu- oder aussteigt, wird man den daran nicht hindern (können). Außer dass einen vielleicht der Zugbegleiter "belehrt". Das dürfte dann aber auch das höchste der Gefühle sein.
Ein- und Ausstieg ist laut Vorwort im BW-Kursbuch weiterhin gestattet Man darf sich nur nicht auf die Zeiten verlassen (d.h. der Zug kann vor Plan abfahren), weshalb sie nicht offiziell veröffentlicht werden.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06. 12. 2017, 00:08 von Micha.)
(05. 12. 2017, 17:33)FoxMcLoud schrieb: ... überhaupt wirksam sein, wenn es auf dem Fahrplan in der Zeichenlegende nichtmal auftaucht und/oder nicht erklärt wird? Allgemeinwissen unter den Fahrgästen scheint das Symbol...
Das will nichts heissen, das nimmt die DB nicht so genau, sh. auch mein letzter Beitrag unter: "NE-Bahnen / Locomore"
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Vgl. z.B. [RB 19213] -> TSC künftig getilgt:
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Ab kommender Woche wird der Regionalverkehr eingeschränkt, Zugbindung aufgehoben:
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal...bd593.html