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Barrierefreier Ausbau der S-Bahn Stationen
#43
(17. 05. 2022, 16:50)glx schrieb: Wenn Aufzüge eingebaut werden, dann bleibt ja die eine Treppe bestehen und die andere wird verschwenkt und neu gebaut. Von daher wäre das Problem ja nicht gegeben. Und es ist ja nicht auszuschließen, dass man in so einen Fall (Aufzug und normale Treppe) eine Steilrampe dann erlaubt. Man müsste es „nur“ in die Norm schreiben.
Dass es zwei Treppen gibt trifft meist eher auf größere Bahnhöfe zu. Die Mehrzahl der S-Bahn-Haltestellen dürfte nur einseitig der Unterführung Treppen haben. Die Stationen die mir gerade so einfallen haben häufig auf einer Seite der Unterführung die Treppe und den Aufzug gegenüber, sodass die Treppe überhaupt nicht umgebaut werden muss(te). Ein Musterbeispiel für eine S-Bahn-Station mit dieser Konstellation wäre etwa Rommelshausen.

(17. 05. 2022, 16:50)glx schrieb: Man verteilt aber auch nebenbei die Fahrgäste besser auf den Bahnsteig. Und wenn ich zB mit Rollkoffer unterwegs bin, würde ich lieber den Koffer ein paar Meter länger ziehen als ihn hochzuheben, vor allem wenn dieser schwer ist.

Da mit dem Koffer stimmt natürlich. Dass man die Fahrgäste besser verteilt zahlt man aber mit dem Preis, dass auf dem Bahnsteig auch viel weniger Platz ist.

(17. 05. 2022, 16:50)glx schrieb:
(16. 05. 2022, 22:41)metalhead schrieb: Sobald es einen größeren Höhenversatz zur Umgebung gibt, reicht ein Aufzug. Also alle Tiefbahnhöfe
Also aus einer Vielzahl der Tiefbahnhöfe muss man irgendwo umsteigen, wenn man nach oben will, oder man muss zum Teil große Umwege in Kauf nehmen. Viele Rampen an den Tiefbahnhöfen (zT Klettpassage, Schwabstraße usw) sind übrigens auch oft noch Steilrampen, die man früher in Deutschland auch bauen durfte.
Ich meinte, dass man bei Haltestellen mit großem Höhenversatz zur Umgebung nur einen und nicht zwei Aufzüge benötigt, um den Bahnsteig zu erreichen. Da ist die Wahrscheinlichkeit, dass man wegen einem Aufzugdefekt nicht mit der Bahn fahren kann, geringer als in der Worst-Case-Rechnung mit vier für die Reise notwendigen Aufzügen. Und das trifft eben häufig bei Tiefbahnhöfen oder großen Vorortbahnhöfen zu, die häufig Start- und Zielpunkt einer S-Bahnfahrt sind.

(17. 05. 2022, 16:50)glx schrieb: Ja, das ist schon richtig. Andererseits muss man aber auch mal umsteigen, dann wird es wieder schlechter.
Selbst wenn wir uns auf 3 Aufzüge pro Fahrt einigen, ist die Situation mit knapp 10% Ausfall noch immer zu hoch.
Ja vollkommen richtig, sehe ich auch so.


(17. 05. 2022, 16:50)glx schrieb:
(16. 05. 2022, 22:41)metalhead schrieb: Warum denn immer mit Taxi fahren und nicht nur dann, wenn tatsächlich die Defektsituation auftritt? 
Ganz einfach: Wenn man IMMER Taxi fährt, dann zahlt das Arbeitsamt das meiste. Wenn man nur fährt wenn man muss, zahlt man selbst.
Ok, da kenne ich die Regelungen nicht. Das ist aber schon ziemlich bescheuert, wenn man dem Arbeitsamt nur erklären muss, dass beim Bahnfahren möglicherweise ein Aufzug die Fahrt verhindern könnte und schon bekommt man eine tägliche Taxifahrt. Dabei kann auch bei der Taxifahrt mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit etwas nicht funktionieren.

(17. 05. 2022, 16:50)glx schrieb: Ohne „fordern“ wird nichts voran gehen. Und was als verhältnismäßig empfunden wird und was nicht, ändert sich mit der Zeit.
Prinzipiell wird es in Zukunft wohl eher mehr als weniger Mobilitätseingeschränkte geben (sofern keine Medizinische Revolution geschieht). Von daher ist es meiner Meinung nach schon angebracht dem vorzubeugen.
Früher empfand man es zB als unverhältnismäßig jede Schule barrierefrei auszubauen, da war es billiger zB behinderte Kinder mit den vom Zivi gesteuerten Kleinbus zu Sonderschule zu karren.
Heute versucht man das zur besseren Inklusion zu vermeiden und versucht in die Barrierefreiheit der Schulen zu investieren.
Ich finde das ja sehr gut und bin auch dafür, zu inkludieren statt auszugrenzen und möglichst allen die gleichen Möglichkeiten zu bieten. Es wird aber immer irgendwo einen Punkt geben, ab dem es nicht mehr exakt gleich funktionieren kann. Auch zwei Aufzüge können kaputt sein. Selbst 3 oder 10 Aufzüge, wenn z.B. per Vandalismus gezielt Schäden an einem kompletten BAhnhof herbeigeführt werden. Eine steile Rampe wiederum ist zwar immer verfügbar, schließt dafür aber einige Menschen ganz grundsätzlich aus.
Ich bin durchaus der Meinung, dass man statt 97 % besser 99 % Verfügbarkeit anstreben sollte und für die Nichtverfügbarkeit eine unkomplizierte Alternative anbietet. Dann gibt es eben einen Ersatzverkehr, wie ja auch wenn die Bahn ausfällt. Aber auf Biegen und Brechen Brachiallösungen durchsetzen wollen, die auch wieder nur einem Teil der Betroffenen etwas bringt, der Allgemeinheit aber zusehends unverhältnismäßig schadet, da bin ich halt dagegen.


(17. 05. 2022, 16:50)glx schrieb: Vor allem muss man ja auch mal bedenken, dass wenn der Aufzug kaputt ist, viele dann mit nicht ganz ungefährlichen Methoden diesen versuchen zu umgehen, zB indem sie mit den E-Rolli auf die Rolltreppe fahren (hat in München sogar eine Zeit lang die MVG so empfohlen und die MVG-Mitarbeiter haben dabei auch noch unterstützt) oder aber eine Begleitperson zieht den Handrolli die Treppe hoch. Alles so Dinge wo doch das ein oder andere schief gehen kann…
Dann könnte man ja wie früher an Treppen diese Kinderwagenspuren einbauen. Ist zwar eine sehr steile Rampe, aber besser als Treppen laufen und mit einfachen Mitteln schnell überall umzusetzen. Ist genausowenig barrierefrei wie eine Rampe mit 12 % Neigung.


(17. 05. 2022, 16:50)glx schrieb: Und es müsste in der Region Stuttgart auch oft nicht mal eine Rampe in die Unterführung sein.
In Bahnhöfen wie zB Ditzingen könnte man einen BÜ anlegen, wenn man denn die Normen entsprechend ändert. Diesen könnte man ja auch als Anrufschranke ausführen. Für Stationen wie Tamm und Asperg ist das natürlich eher nicht geeignet.
In Ditzingen vielleicht, aber wie wäre das in Winterbach? Wieviel früher müsste jemand da sein, um seinen Zug noch zu erreichen? Die Strecke hat in der HVZ kaum noch Kapazitäten und dann noch Zeitfenster für einen manuell geschalteten BÜ?
Und falls das nicht geht, wie sähe wohl eine Rampe auf den Steg aus? In die Unterführung hat man eine Höhendifferenz von ca. 4 - 5 m, auf einen Steg wären es 7,5 m. Also rund 70 - 80 m Rampenlänge, die alle Fahrgäste beidseitig entlanglaufen müssten, weil es ja keine Treppen mehr gibt.
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RE: Barrierefreier Ausbau der S-Bahn Stationen - von metalhead - 23. 05. 2022, 22:14

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