23. 11. 2010, 10:28
(23. 11. 2010, 09:56)Ex-Stgt schrieb:Umgekehrt gibt es einen nicht unerheblichen Höhenunterschied zwischen den Außenschienen und der erhöhten mittleren Zahnstange, weswegen eine straßenbündige Führung wegen der Stolperfallen- bzw. Unfallgefahr nicht möglich ist. Bei der Schweizer MGB wird dieser "Huppel", der in so einem Fall durch beidseitige schräge Aufasphaltierung etwas abzumildern versucht wird, auch nur bei zu querenden Bahnübergängen in Kauf genommen.(23. 11. 2010, 08:38)Weinberg_61er schrieb: Warum ist das so?Ich vermute mal, weil das Zahnrad sich auf der gleichen Achse wie die Außenräder befindet und deshalb sich in der Höhe nicht verstellen lässt.
Straßenbündig müsste das Zahnradgleis ebenso wie das normale Gleis bündig im Asphalt liegen, die normalen Gleis haben die Längsrille, das Zahnradgleis die eingelassenen Querrillen, in die das Zahnrad greift. Was passiert also, wenn das Zahnradgleis plötzlich aufhört? Dann stanzt das Zahnrad entweder Querrillen in den Asphalt - oder es bockt den gesamten Wagen auf, so dass die äußeren Räder keinen Kontakt mehr zu den normalen Gleisen haben. So erkläre ich mir das jedenfalls.
Andererseits gehen zahnstangenlose Abschnitte bei tiefliegender Zahnstange, die einen straßenbündigen Betrieb ermöglichen würde, auch deswegen nicht, weil das Zahnrad nicht nur bei Asphaltabschnitten, sondern auch bei Weichen Probleme machen würde. Egal ob mit oder ohne Zahnstange, man müßte die Weichenzungen mit speziellen mechanischen Durchlaßvorrichtungen (wie an der Wielandshöhe), die ein stumpfes Befahren unmöglich machen, bauen. Dieses Problem hat man bei einer hochliegenden Zahnstange nicht.
...im Übrigen bin ich der Meinung, daß die U15 in die Nordbahnhof- und Friedhofstraße gehört! (frei nach Marcus Porcius Cato d.Ä.)