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Sperrung der Stammstrecke in den Sommerferien 2021 - 2023
(31. 07. 2023, 12:26)automan schrieb: Ja, du hast recht, die Trennung ist quasi wie im DB AG Konzern. Der entscheidende Unterschied ist jedoch, dass die SBB keinen diskriminierungsfreien Zugang für alle EVU bereitstellen muss sondern selber bestimmen kann wer wann und wo auf dem Netz unterwegs ist.
Ansonsten ist SBB Cargo seit 06/2023 wieder 100%ige Tochter der SBB.

Das widerspricht jetzt aber Deiner Aussage, dass das Konstrukt der SBB in der EU nicht zulässig sei. Das Konstrukt an sich ist zulässig, es fehlt eben nur die gesetzliche Forderung nach dem Zugang(*). Da die SBB diesen aber bietet würde sich nichts ändern, wäre die Schweiz in der EU. Das Konstrukt wäre trotzdem zulässig, es wären dann nur gesetzlich gefordert, was ohnehin gemacht wird. Den freien Netzzugang für Privatbahnen gab es in der Schweiz ja schon, als man hier noch nicht einmal wusste, dass ein Privatbahn auf DB-Gleisen fahren kann ;-)

(*) Das ist in der Schweiz auch so eine Sache, ob es da nicht doch Vorgaben gibt. Die Schweiz ist zwar nicht in der EU, und trotzdem macht die EU der Schweiz einige Vorgaben, die die Schweiz zu befolgen hat, will sie am EU-Binnenmarkt partizipieren. Zumindest der Transitverkehr ist davon betroffen, d.h. die SBB könnte einem EU-EVU auch nicht einfach den Transit verweigern. Wie weit die Vorgaben der EU da aber tatsächlich gehen ist mir nicht bekannt, besonders viel findet man dazu auch nicht. Aber so ganz freiwillig ist die Aufteilung der SBB nicht erfolgt, immerhin will die SBB ja auch in der EU unterwegs sein.

Das mit SBB Cargo war mir in der Tat neu; scheint aber nur für die Schweizer SBB Cargo zu gelten, nicht für SBB Cargo International.
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RE: Sperrung der Stammstrecke in den Sommerferien 2021 - 2023 - von dt8.de - 31. 07. 2023, 15:26

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