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Was ich schon immer einmal wissen wollte
(07. 02. 2022, 22:52)metalhead schrieb: Wenn man mich nach meiner Meinung fragt, finde ich es nicht richtig, so zu urteilen.
Das sehe ich teilweise (aber nur teilweise!) ähnlich, aber es ändert nichts daran. Ich habe hoffentlich auch deutlich gemacht, dass ich diese Sichtweise nicht für unbedingt richtig halte, aber dass so geurteilt wird, ist nunmal so.
Zum Beispiel in dem Punkt, wenn die Bahn sich am BÜ falsch verhält, z.B. ein Haltsignal überfährt, bin ich allerdings anderer Meinung als du und schließe mich da der Rechtsprechung an, ebenso darin, dass die Bahn nicht alleine durch Annäherung, sondern nur durch "Einforderung" ihren Vorrang erhält.

(07. 02. 2022, 22:52)metalhead schrieb: Gerichte sollen ja Recht sprechen, Fälle in den gesetzlichen Kontext einbetten und unklare Rechtssituationen zur Klarheit bringen bzw. Entscheidungen darüber treffen. Aber sie sollten nicht unnötigerweise entgegen dem geltenden Recht entscheiden
Das tun sie nicht. In dem ersten Link sind einige Dinge sehr ausführlich erläutert, wenn man sich die Zeit zum Lesen nimmt. Und es entspricht ungefähr dem was ich geschrieben habe, d.h. sobald die Bahn erkennbar den Vorrang einfordert, hat sie ihn auch. Wichtig ist das erkennbare. Insofern ist das nicht entgegen geltendem Recht. Da wird sogar auf die internationalen Gepflogenheiten eingegangen (zu denen es tatsächlich internationale Verträge gibt - wusste ich bis vorhin auch nicht), und warum die deutsche Formulierung der StVO nicht diesen Regelungen widerspricht, obwohl es dem Wortlaut nach zunächst widersprüchlich klingt.

(07. 02. 2022, 22:52)metalhead schrieb: Nichtsdestotrotz muss ich eingestehen, die Rechtssprechung falsch eingeschätzt zu haben. Da hätte ich wirklich einen neutraleren Standpunkt erwartet. So macht es den Eindruck, als dürfe man den armen Autofahrern bloß nicht zu viel zumuten.
Neutralität ist so eine Sache. Ich habe Deinen Standpunkt nicht unbedingt als neutral empfunden, da Du bei der Bahn keinerlei Pflichten sehen wolltest und deren Recht als absolut gesehen hat, "egal was ist". Für mich ist Neutral eher das, dass auch die Bahn gewisse Pflichten hat. Denn Dein Standpunkt würde dazu führen, dass die Bahn keinerlei Anlass hätte, für die Funktionsfähigkeit ihrer Anlagen zu sorgen und der Autofahrer, in dessen Verantwortung ja die Anlage nicht liegt, keine Mittel hätte, daran etwas zu verändern.

(07. 02. 2022, 22:52)metalhead schrieb: Andererseits fühle ich mich auch ein wenig bestätigt, denn dass ein dunkles Signal mit dem Grünlicht gleichgesetzt wird, finden ja auch die Gerichte falsch (zumindest bei diesen Beispielen, wer weiß was es sonst noch so für Urteile gibt ;-) )
Na ja: das heißt ja nur, dass der Autofahrer die Geschwindigkeit verringern und auf Signale achten muss. Wenn ein Zug pfeifend angefahren kommt, muss der Autofahrer anhalten; bei einer grünen Ampel müsste er das nicht. Mehr "Unterschied" ist das nicht, und das habe ich ja ständig so geschrieben.
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