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Was ich schon immer einmal wissen wollte
(05. 02. 2022, 20:10)dt8.de schrieb:
(04. 02. 2022, 21:59)metalhead schrieb: Ich habe im Internet nichts Passendes gefunden. Dein Beispiel fand ich wie gesagt nicht überzeugend. Insofern sind wir vermutlich beide nicht rechtsaffin genug, um es zweifelsfrei aufklären zu können. Deshalb würde ich vorschlagen, auf das Thema Rechtssprechung zu verzichten.
Warum? Ohne diesen Punkt können wir die Diskussion lassen, denn dass die Rechtsprechung so urteilt (nicht nur in einem Fall) ist doch der Ausgangspunkt.

Ich sehe es inzwischen auch so, die Diskussion lieber zu beenden. Wir scheinen uns irgendwie gegenseitig nicht zu verstehen. Mein Ausgangspunkt war, dass ich das Gleichsetzen von dunklem Signalgeber mit einem Grünlicht nich so stehen lassen wollte.

Die Rechtssprechung ist für mich deshalb zwischenzeitlich unerheblich, weil ich die Eindeutigtkeit da nicht erkennen kann und du verständlicherweise auch nicht Stunden deines Lebens investieren willst, um mich mit einer ganzen Reihe an ähnlich gelagerten Urteilen zu überzeugen. Und weil wir, soweit ich es einschätzen kann, auch beide keine Experten in Rechtssprechung und Rechtsauslegung sind, dürften wir an diesem Punkt nicht mehr entscheidend weiterkommen. Mir ging es ohnehin eher um das was in Gesetzen und Verordnungen steht. Denn daran halte ich mich nach bestem Wissen und Gewissen.

Alles was auf der Schiene vor sich geht ist für mich unerheblich, weil ich wohl weiß, dass es da sehr komplexe gesetzliche Vorgaben und darauf aufsetzend genaueste Anweisungen in seitenlangen Richtlinien gibt, unterschieden wiederumg nach EBO, BOStrab, BOA und so weiter. Darüber kann man natürlich seitenlange Diskussionen führen. Aber hierum ging es mir von Anfang an überhaupt nicht. Es geht mir darum, was für den Autofahrer bei dunklem Signal und Andreaskreuz gilt, nichts weiter. Da ist es egal warum und wieso die Bahn was macht oder machen könnte oder machen sollte und ob das nun richtig oder falsch ist oder sinnvoll oder unsinnig ist. Der Autofahrer kommt an einen Bahnübergang mit Andreaskreuz und dunklem Signal - was muss er tun? Darum ging es mir von Anfang an.

Also nicht falsch verstehen, ich diskutiere gerne mal über so ein Thema. Und gerade wenn dann ausführlich dagegen argumentiert wird, finde ich es spannend zu sehen, wohin es führt und ob ich dann doch eingestehen muss, falsch zu liegen oder ob sich der Fall auch bei meiner Auffassung vernüftig verargumentieren lässt.
Aber ganz ehrlich, bei dieser Diskussion habe ich den Eindruck, dass wir einfach völlig aneinander vorbei reden. Wenn du immer wieder mit der Rechtssprechung kommst, es mir aber um das geht, was tatsächlich nach Gesetzen und Verordnungen gilt. Und wenn du immer wieder mit der Bahnseite kommst, es mir aber einzig um die Sichtweise und Signalisierung des Autofahrers geht, dann werden wir natürlich nie zum Ende kommen.

Deshalb würde ich vorschlagen, es dabei zu belassen. Die anderen Forenmitglieder können ja gerne ihre Meinung dazu schreiben, sich ihren Teil denken oder vielleicht aus ihrer Sicht argumentieren. Sollte es einen allgemeinen Wunsch bei den Forenmitgliedern geben, dass wir weitermachen, will ich mich dem auch nicht verschließen. Aber falls nicht, bin ich der Meinung, dass wir das bei einem virtuellen Handschlag nun beiseite schieben und uns wieder den vielen anderen erfreulichen oder auch weniger erfreulichen Themen unseres gemeinsamen Interessensgebietes widmen sollten.
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