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Was ich schon immer einmal wissen wollte
(04. 02. 2022, 21:59)metalhead schrieb: Zu den BOStrab-Anlagen möchte ich jedoch noch darauf hinweisen, dass bei Verkehrsknoten mit in die Signalisierung eingebundener Straßenbahn i.d.R. gar kein Andreaskreuz steht. Bis zu einer BOStrab-Novelle vor ein paar Jahren durfte man das noch nichtmal als Bahnübergang bezeichnen. Das ist also etwas anderes. Beim Bahnübergang im Sinne der StVO gibt es kein Grünlicht.
Hier muss ich doch widersprechen: ich habe hier in unmittelbarer Nähe 4 "Anlagen" mit Andreaskreuzen, davon ist (WIMRE) eine mit gelb-rot, eine mit Wechsellicht und zwei mit Grün-Ampel.
Wenn die zwei letzteren keine BÜ sind, warum steht da (schon seit > 20 Jahren) ein Andreaskreuz? Wie soll ein Autofahrer dann den Unterschied zwischen BÜ und nicht-BÜ erkennen?
Mich fragst Du, wie ein Autofahrer solche Unterschiede erkennen sollte, bringst aber selber solche Situationen her?

(04. 02. 2022, 21:59)metalhead schrieb: Ich habe im Internet nichts Passendes gefunden. Dein Beispiel fand ich wie gesagt nicht überzeugend. Insofern sind wir vermutlich beide nicht rechtsaffin genug, um es zweifelsfrei aufklären zu können. Deshalb würde ich vorschlagen, auf das Thema Rechtssprechung zu verzichten.
Warum? Ohne diesen Punkt können wir die Diskussion lassen, denn dass die Rechtsprechung so urteilt (nicht nur in einem Fall) ist doch der Ausgangspunkt.
Im Übrigen ist der Fall m.E. doch überzeugend. Nimm die Sicht des Autofahrer: es ist eine technische Sicherung vorhanden, diese hat keinen Zug angekündigt (egal, ob per Rotlicht oder Schranke), ein Zug war nicht sichtbar. Mehr kann der Autofahrer nicht sehen. Dass ein Posten da war, dieser aber seiner Pflicht nicht nachkam, ist eine Sache im Innenverhältnis der Bahn, aber für den Autofahrer und somit das Urteil bedeutungslos, weil nichts da ist ja nichts da.

(04. 02. 2022, 21:59)metalhead schrieb: Mir ging es ohnehin nicht primär darum, wie das irgendwelche Richter mal in Einzelfällen entschieden haben. Sondern nur darum, dass ich deinen Satz mit dem Gleichsetzen von dunklem und grünen Signalgeber so nicht stehen lassen konnte und wollte.
Das kommt aber faktisch dabei heraus.

(04. 02. 2022, 21:59)metalhead schrieb:
(04. 02. 2022, 14:36)dt8.de schrieb: Lokbespannt nur ohne Zug dahinter, ganz nett, wie das beschleunigt. Aber ja, genau deshalb muss der Bahnfahrer an einem defekten Bahnübergang, von dem er im Gegensatz zum Autofahrer weiß, ja entsprechend vorsichtig handeln.
Keine Frage, dass er vorsichtig handeln muss. Muss ich als Autofahrer ja auch, wenn ich an eine Kreuzung komme, egal ob ich Vorfahrt habe. Aber wenn du auch schonmal eine Lok fahren durftest, dann weißt du ja, dass man mit so einem Schienenfahrzeug etwas träger in den Bewegungen ist. Und da ist eben auch eine vorsichtige Fahrt mit niedriger Geschwindigkeit kaum in ein bis zwei Metern auf Null abzubremsen. Wenn das Ding sich mal bewegt, dann sollte davor nichts mehr aufs Gleis geraten. Sonst wirds schnell gefährlich.
Sicher. Aber so, wie ich als Autofahrer oder Fußgänger an einer Kreuzung auch aufpasse, wenn ich Vorfahrt habe, muss auch der Lokführer aufpassen. Und weil ER (nicht der andere Teilnehmer) seinen Bremsweg kennt, muss er eben Maßnahmen treffen. Durch die besondere Betriebsgefahr, mit der der andere Teilnehmer nicht unbedingt rechnet, muss ER eben weiter Maßnahmen treffen und auf sich aufmerksam machen.

(04. 02. 2022, 21:59)metalhead schrieb: Wie gesagt, eine noch so vorsichtige Fahrweise der Züge ist gefährlich. Der Zug bremst sehr träge, er kann nicht ausweichen, der Lokführer sieht direkt vor der Lok einen riesigen Bereich nicht. Es ist andersrum, das Andreaskreuz gilt zuerst. Und dann die weiteren Sicherungsmaßnahmen. Wenn das Andreaskreuz nur gilt, wenn der BÜ durch abdecken der Signalanlage als defekt markiert ist, dann könnte man sich das Aufstellen von festen Verkehrszeichen sparen und einfach bei einem defekten BÜ ein provisorisches Andreaskreuz aufstellen.
Du ignorierst aber komplett, was ich sonst noch schreibe. Warum?
Ich schreibe die ganze Zeit, dass der Zug noch weitere Maßnahmen treffen muss, z.B. klingeln/pfeifen, dass lässt Du komplett unter den Tisch fallen und willst damit den Rest meiner Aussage als falsch bezeichnen. Ja, ist falsch, wenn man den Teil einfach weglässt.

(04. 02. 2022, 21:59)metalhead schrieb: Sonst muss ich ja jedesmal, wenn ich etwas beispielhaft darstelle sagen
...
Das ist doch unpraktikabel.
Tust Du doch bei mir auch.

(04. 02. 2022, 21:59)metalhead schrieb:
(04. 02. 2022, 14:36)dt8.de schrieb: Gut, da gebe ich zu, das war schon etwas provokant, zumal ich auch überall deutlich gemacht habe, dass es im eigenen Interesse immer sinnvoll ist, anzuhalten.
In Gesamtbetrachtung falsch ab dem Moment, wo da eine Bahn steht und klingelt.

Aber wo mich das stört, solche Situationen, wo ein BÜ mit Balkensignal für die Bahn abgesichert ist.
Wenn da der BÜ aus ist, und es kommt eine Bahn, für die das Balkensignal entsprechend Halt zeigt, und diese anhält, müsste Deiner Argumentation nach der Autofahrer trotzdem anhalten, weil ja der BÜ ausgefallen sein könnte. Das ist ebenso weltfremd.
Oder noch einen Schritt weiter: der Bahnfahrer missachtet sein Balkensignal, fährt bei Halt und kollidiert mit dem Autofahrer, für den der BÜ aus war.
Deiner Argumentation nach hätte die Bahn hier Vorrang gehabt, das ist ebenso falsch.
Im BOStrab-Bereich sind solche Anlagen häufig.

Es ist nunmal auch so, dass der Autofahrer nicht alles hinterfragen muss, sondern sich auf das Funktionieren verlassen darf (steht so im Urteil, deswegen habe ich das und kein anderes zitiert) und sich auch darauf verlassen darf, dass ein nicht-funktionieren ihm angezeigt wird. Und sei es durch Pfiff oder Klingeln.

Und in der Praxis wird das zum Glück ja auch so gehandhabt, womit solche Fälle wie die, über die wir sprechen, eher selten sind.

Nein, nach meiner Argumentation dürfte der Autofahrer fahren, sobald der Zug vor dem Balkensignal zum Stehen gekommen ist. Der Autofahrer muss nur bei herannahendem Zug (und ja, in einigen weiteren Fällen) halten. Aber bei stehenden Zug (ohne irgendwelche weitere Anzeichen) nicht.
Im zweiten Beispiel fährt der Zug. Bei herannahendem Zug muss der Autofahrer halten. Denn er hat ein Andreaskreuz, das ihm das so vorgibt. Also ja, die Bahn hat Vorrang. Dass der Zug eigentlich gar nicht fahren dürfte, ist eine andere Frage und muss erstmal die Leitstelle kümmern. Aber nicht den Autofahrer, der das Signal der Bahn ja ohnehin nicht sieht.
Und genau damit liegst Du in der Praxis falsch. Wenn das in der Praxis an einer Stelle immer so ist, was glaubst Du, was dann ein Richter sagen wird, wenn dann mal doch die Anlage defekt war und der Autofahrer wie gewohnt gefahren ist. Oder die Bahn durch ihr Haltsignal fährt?
Das wird hier sehr wohl auch andere als nur die Leitstelle kümmern, spätestens den Richter.
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