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Was ich schon immer einmal wissen wollte
Pencil 
In §12 StVO steht doch eindeutig, dass das Andreaskreuz dem Bahnverkehr Vorrang einräumt; weiter steht auch sinngemäß, dass ein Fhzg./ Fußgänger etc. vor dem BÜ zu warten hat, wenn sich eine Bahn nähert.
Ich verstehe nicht, was daran eine ausgefallene LSA (mit Rot-Gelb-Folge - oder sonstige)  ändern sollte !
Falls an einem Stop-Schild eine Ampel ist, die, warum auch immer, "dunkel" ist, gilt doch ,Stop' nach wie vor.
I muß di Stroßaboh no kriaga, denn laufa well i nedd >> https://youtu.be/M2JtawugX34
[Bild: stuttgart21xyxyxq4kh6.jpg]
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