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Was ich schon immer einmal wissen wollte
(02. 02. 2022, 19:58)metalhead schrieb:
(02. 02. 2022, 01:25)dt8.de schrieb:
(01. 02. 2022, 16:22)Holger2 schrieb: das Andreaskreuz (ohne Grünlicht) besagt eben, dass der Schienenverkehr Vorrang hat. Ohne dieses Andreaskreuz dürfte die Bahn erst dann fahren, wenn alle anderen Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden.
Natürlich darf sich der Autofahrer zunächst darauf verlassen, dass die technischen Sicherheitseinrichtungen (Ampel) funktionieren. Das bedeutet aber eben gerade nicht, dass er Vorrang hat. Sondern er muss warten, wenn ersichtlich ist, dass eine Bahn den Übergang queren möchte.
Im Eisenbahnverkehr hält der Zug kurz an, pfeift, und setzt dann seine Fahrt fort - der Autofahrer muss anhalten.
Richtig.

Habe ich irgendwo geschrieben, dass eine Bahn keinen Vorrang hätte (außer bei Grünlicht für den Autofahrer)? Ich habe nur den Vorrang eingeschränkt, dass Bahn ein Problem hat, wenn eine Signalanlage vorhanden, aber nicht in Betrieb ist. Vorrang bedeutet nämlich nicht "Augen zu und durch". Dafür erhält jeder Bahnfahrer und Lokführer entweder ein Freisignal oder ein BÜ-Überwachungssignal und muss anhalten, wenn dieses nicht frei bzw. eingeschaltet anzeigt. Warum wohl? Eben weil er dann anhalten muss.

Das Wesentliche schreibst Du ja schon selbst: der Zug hält kurz an und macht auf sich aufmerksam, d.h. (in dem Fall) er fordert für andere erkenntlich seinen Vorrang an.

Ist für den anderen Verkehrsteilnehmer nicht erkennbar, dass eine vorrangberechtigte Bahn kommt, z.B. weil die Signalanlage nicht rot zeigt, muss er auch nicht damit rechnen. An einem ampelgesicherten BÜ darf sich der Autofahrer darauf verlassen, dass die Bahn anhält, wenn er nicht rot hat und die Bahn nicht z.B. per Klingeln auf sich aufmerksam macht.

Nochmal: dazu gibt es Gerichtsurteile, die Rechtsprechung ist da eindeutig.

Ich weiß nicht ob vergleichbar, aber letztendlich läuft es darauf hinaus, dass eine nicht-rote Ampel ohne Warnblinken einer grünen Ampel entspricht. Das ist etwas anderes als ein Andreaskreuz ohne Ampel.

Da würden mich mal ein paar dieser ganz eindeutigen Gerichtsurteile interessieren. Denn das kann nicht stimmen.
Ganz schnelles Googeln:
https://www.onlineurteile.de/urteil/audi...ersonenzug
Zitat:
Zitat:Vergeblich pochte die Bahn darauf, dass das Andreaskreuz eindeutig die Vorfahrt des Zuges anzeige. Der wartepflichtige Autofahrer habe die Vorfahrt ignoriert und sei zu schnell gefahren. Dem widersprach das OLG: Solange die Schranke geöffnet sei, dürften Autofahrer darauf vertrauen, den Bahnübergang passieren zu können. Am Bahnübergang sei nichts außergewöhnlich gewesen, außer dem beleuchteten Container, in dem der Streckenposten saß.
Hier mit offener Schranke, aber an anderer Stelle auch auf andere Sicherungsanlagen übertragen.

(02. 02. 2022, 19:58)metalhead schrieb: Die Lichtzeichen gehen zwar vor anderen Verkehrszeichen, aber ohne Licht ist es auch kein Lichtzeichen. Eine dunkle Ampel hat somit, solange sie dunkel ist, keine Bedeutung. Sonst würden an Kreuzungen bei Stromausfall ja alle einfach drauflosfahren. Bei dunkler Ampel gelten die sonstigen Verkehrszeichen. Am Bahnübergang also das Andreaskreuz. Und das heißt, die Bahn hat Vorrang.
Ist Dir eigentlich schonmal aufgefallen, dass eine Ampel nur auf der Vorfahrtsstraße aus ist, auf der nicht-vorfahrtberechtigten Straße blinkt sie dagegen gelb und weist auf den Ausfall hin (wenn nicht gerade Stromausfall ist).

Analog auf einen Bahnübergang übertragen: wenn defekt, wird hier ein Blinklicht "erwartet", weil sonst ist der Bahnübergang "wie immer" und somit befahrbar.

Man ist davon ausgegangen, dass die Bahn Vorrang hat, als man solche Signalanlagen mit nur rot und gelb aber ohne grün eingeführt hat. Man wollte, dass dann die Vorfahrt der Bahn gilt.
Aber was der Gesetzgeber mal wollte interessiert Richter heute nicht mehr immer, die urteilen dann anders. Die Aussage "dürfen Autofahrer vertrauen" ist eindeutig. Eine Ampel ohne grünes Licht ist hier eindeutig nicht defekt, weil ja nie ein grünes Licht da ist - sinngemäß.

(02. 02. 2022, 19:58)metalhead schrieb: Steht auch eindeutig in der StVO in Paragraph 19. Straßenfahrzeuge halten, wenn sich eine Bahn nähert oder wenn rote, gelbe oder rot blinkende Lichtzeichen gegeben werden (ein paar andere Situationen wie z.b. Signale durch Bahnbedienstete spare ich mal aus). Das Wort grün gibt es in diesem Paragraph genausowenig wie dunkel, ausgeschaltet oder Ähnliches. Im Umkehrschluss heißt das also, gefahren werden darf nur, wenn sich keine Bahn nähert und keines dieser Signale gezeigt wird.
So einfach ist das nicht. Ist keine Signalanlage vorhanden und ein Zug nähert sich, ist es eindeutig.
Ist aber eine Signalanlage vorhanden und ein Zug nähert sich, ohne dass die Signalanlage rot ist, wird sich der Autofahrer darauf berufen, dass ja dann die Bahn wartepflichtig ist, schließlich sei ja für ihn nicht nicht rot. Und bekommt damit noch recht, s.o.

Auf einer Kreuzung darf man auch als Vorfahrtsberechtigter nur einfahren, wenn die Kreuzung frei ist, aber wenn man in ein schon dort (unberechtigt) stehendes Fahrzeug einfach hineinfährt, hilft einem die Vorfahrt nichts. Eine Vorfahrt bzw. ein Vorrang darf nicht erzwungen werden.

Bei der DB ist das so: die Schaltstellung eines BÜ bekommt der Lokführer angezeigt, und sollte die Anlage nicht eingeschaltet haben ist da auch eine Zugbeeinflussung aktiv, d.h. der Lokführer muss anhalten oder erhält eine Zwangsbremsung.
Dann muss er sich überzeugen, dass der BÜ frei ist und kann dann weiterfahren und sich dabei auch den Vorrang einfordern.
Warum diesen Aufwand treiben, wenn der Zug doch ohnehin Vorrang hat?

Bei BÜ-Unfällen wird immer auf gegen den Lokführer ermittelt und geprüft, ob der Unfall vermeidbar gewesen wäre. Obwohl er Vorrang hatte. Da gab es schon einige unschöne Urteile, weil er laut Gutachten etwas zu spät zu bremsen angefangen hätte.

(02. 02. 2022, 19:58)metalhead schrieb: Und eigentlich kann es auch nicht anders sein, denn wie soll man nachts ein dunkles "Licht"zeichen erkennen? Da müsste man den Signalgeber ja extra anleuchten, damit man sieht, dass da eigentlich ein Zeichen gegeben werden könnte, wenn es nicht gerade dunkel wäre.
Ortskunde? Und die Unfälle passieren nicht alle bei Nacht.
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