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Was ich schon immer einmal wissen wollte
(01. 02. 2022, 16:22)Holger2 schrieb: das Andreaskreuz (ohne Grünlicht) besagt eben, dass der Schienenverkehr Vorrang hat. Ohne dieses Andreaskreuz dürfte die Bahn erst dann fahren, wenn alle anderen Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden.
Natürlich darf sich der Autofahrer zunächst darauf verlassen, dass die technischen Sicherheitseinrichtungen (Ampel) funktionieren. Das bedeutet aber eben gerade nicht, dass er Vorrang hat. Sondern er muss warten, wenn ersichtlich ist, dass eine Bahn den Übergang queren möchte.
Im Eisenbahnverkehr hält der Zug kurz an, pfeift, und setzt dann seine Fahrt fort - der Autofahrer muss anhalten.
Richtig.

Habe ich irgendwo geschrieben, dass eine Bahn keinen Vorrang hätte (außer bei Grünlicht für den Autofahrer)? Ich habe nur den Vorrang eingeschränkt, dass Bahn ein Problem hat, wenn eine Signalanlage vorhanden, aber nicht in Betrieb ist. Vorrang bedeutet nämlich nicht "Augen zu und durch". Dafür erhält jeder Bahnfahrer und Lokführer entweder ein Freisignal oder ein BÜ-Überwachungssignal und muss anhalten, wenn dieses nicht frei bzw. eingeschaltet anzeigt. Warum wohl? Eben weil er dann anhalten muss.

Das Wesentliche schreibst Du ja schon selbst: der Zug hält kurz an und macht auf sich aufmerksam, d.h. (in dem Fall) er fordert für andere erkenntlich seinen Vorrang an.

Ist für den anderen Verkehrsteilnehmer nicht erkennbar, dass eine vorrangberechtigte Bahn kommt, z.B. weil die Signalanlage nicht rot zeigt, muss er auch nicht damit rechnen. An einem ampelgesicherten BÜ darf sich der Autofahrer darauf verlassen, dass die Bahn anhält, wenn er nicht rot hat und die Bahn nicht z.B. per Klingeln auf sich aufmerksam macht.

Nochmal: dazu gibt es Gerichtsurteile, die Rechtsprechung ist da eindeutig.

Ich weiß nicht ob vergleichbar, aber letztendlich läuft es darauf hinaus, dass eine nicht-rote Ampel ohne Warnblinken einer grünen Ampel entspricht. Das ist etwas anderes als ein Andreaskreuz ohne Ampel.
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