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Entfällt Zugbindung bei verspäteter S-Bahn
#1
Habe zu folgendem Sachverhalt eine Frage:

Ich fahre morgen von Berlin-Buch nach Stuttgart mit Zugbindung ab Berlin Südkreuz, davor S-Bahn.In Südkreuz haben wir 6 Minuten Zeit, was erfahrungsgemäß sehr knapp wird (Anschluss steht aber so auf em Fahrplan).

Nun gilt ja grundsätzlich, dass die Zugbindung aufgehoben ist, wenn man den Anschluss verpasst, weil der vorherige Zug verspätet ist. Gilt das nun auch falls wie bei uns die S-Bahn verspätet ist, oder bliben wir dann auf dem Ticket sitzen?

Grüße
Dominik
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#2
Wenn es eine durchgehende Fahrkarte von Berlin-Buch bis Stuttgart ist, dann entfällt die Zugbindung bei Verspätung der "Zubinger-S-Bahn" und man kann die nächste Verbindung nach Stuttgart nehmen. Der Einfachheit halber sollte man sich das vor Ort am Südkreuz noch bescheinigen lassen.
Schwierig wird es nur, wenn man für die Strecke Berlin-Buch nach Berlin-Südkreuz ein VBB-Ticket verwendet, da man dann streng genommen zwei verschiedene Fahrscheine hat und für die DB erst die Fahrt ab Südkreuz interessant wird.
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#3
(20. 04. 2009, 21:19)DasBa schrieb: Der Einfachheit halber sollte man sich das vor Ort am Südkreuz noch bescheinigen lassen.

Wozu? Der Kollege vom Fernverkehr kann im Handy sehen, wie viel Bonus die S-Bahn hatte (wenn er will). In den BBPV steht auch nirgends was von freischreiben.

In wie weit man in Berlin-Papestraße das dann überhaupt "freischreiben" will, weiß ich auch nicht - in München Ost wollte man letztes Jahr nicht - Begründung "Das ist ein Verbundverkehrsmittel" (ist natürlich Schwachfug)
"Das schlimmste Wort, mit dem ich je tituliert wurde, lautete 'nett'." (Michael O’Leary)

[Bild: 450ssb.png]
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#4
Hi!

(22. 04. 2009, 10:33)eisteefahrer schrieb: Wozu?

Der Einfachheit halber? Natürlich ist das kein muss, wenn man Zeit hat warum denn aber dann nicht?

Gruß!

Lennart

P.S. Berlin-Papestraße war einmal. Der Bahnhof heißt heute Berlin-Südkreuz (BPAF).
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#5
(22. 04. 2009, 10:33)eisteefahrer schrieb:
(20. 04. 2009, 21:19)DasBa schrieb: Der Einfachheit halber sollte man sich das vor Ort am Südkreuz noch bescheinigen lassen.

Wozu? Der Kollege vom Fernverkehr kann im Handy sehen, wie viel Bonus die S-Bahn hatte (wenn er will). In den BBPV steht auch nirgends was von freischreiben.

Hast Du dir schon mal Gedanken darüber gemacht, was damals mit dem Preissystem á la Brunotte gemacht wurde?

In der Vergangenheit (wenn ich mich nicht irre) mußten die Plan&Spar-Fahrscheine bei Verschulden der DB (z.B. die der Zug fuhr Verspätung ein - ohne Einflüsse von außen) für die nächste Zugverbindung freigeschrieben werden.

Kurz nach der Einführung des neuen Preissystems kamen negative Berichte in den Zeitungen (auch Bild machte nicht davor halt), daß einige Fahrgäste, die mit den Fahrscheinen, die nicht für einen anderen Zug freigegeben waren, kräftig nachzahlen mußten.

Auch heute noch werden sich die ZUBs (denke ich mal) informieren, ob die Fahrgäste mit einem verspäteten Zug kommen, wenn ja, können sie mit ihrem Sparschein den "falschen" Zug benutzen, ansonsten müssen sie einen Aufpreis + Differenz zw. Spar- und Normalpreis bezahlen.

Es gibt immer wieder Situationen, wo die Fahrgäste wegen Zugverspätungen bzw. durch Zugverspätungen versäumte Anschlußzüge in Schlange vor dem Service-Point im Stuttgarter Hbf stehen.
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#6
(22. 04. 2009, 18:01)Jack Lanthyer schrieb: Hast Du dir schon mal Gedanken darüber gemacht, was damals mit dem Preissystem á la Brunotte gemacht wurde?

In der Vergangenheit (wenn ich mich nicht irre) mußten die Plan&Spar-Fahrscheine bei Verschulden der DB (z.B. die der Zug fuhr Verspätung ein - ohne Einflüsse von außen) für die nächste Zugverbindung freigeschrieben werden.

Mussten sie noch nie. Nur wurde das seitens der Bahn so kommuniziert.

Zitat:Kurz nach der Einführung des neuen Preissystems kamen negative Berichte in den Zeitungen (auch Bild machte nicht davor halt), daß einige Fahrgäste, die mit den Fahrscheinen, die nicht für einen anderen Zug freigegeben waren, kräftig nachzahlen mußten.

Ist aber Schwachsinn. Dann sollte man sich vorher mal über seine Rechte informieren.

Zitat:Auch heute noch werden sich die ZUBs (denke ich mal) informieren, ob die Fahrgäste mit einem verspäteten Zug kommen, wenn ja, können sie mit ihrem Sparschein den "falschen" Zug benutzen, ansonsten müssen sie einen Aufpreis + Differenz zw. Spar- und Normalpreis bezahlen.

Ich sag ja - der Kollege kanns mittels Handy nachschaun, welcher Zug wie viel Bonus hat. Auch sonst ist die DB nachweispflichtig, dass der Zug pünktlich war.

Zitat:Es gibt immer wieder Situationen, wo die Fahrgäste wegen Zugverspätungen bzw. durch Zugverspätungen versäumte Anschlußzüge in Schlange vor dem Service-Point im Stuttgarter Hbf stehen.

Selber Schuld. Einsteigen!
(22. 04. 2009, 13:03)br101 schrieb: Der Einfachheit halber? Natürlich ist das kein muss, wenn man Zeit hat warum denn aber dann nicht?

Mit Servicepersonal über die Existenz von 9.1.1 zu debattieren, habe ich inzwischen aufgegeben.

Zitat:P.S. Berlin-Papestraße war einmal. Der Bahnhof heißt heute Berlin-Südkreuz (BPAF).

PAF steht für nix andres als Papestraße Fernbahn Wink

Und ich kenn auch keinen, der vom Hp "Stuttgart Neckarpark/Mercedes Benz" spricht...
"Das schlimmste Wort, mit dem ich je tituliert wurde, lautete 'nett'." (Michael O’Leary)

[Bild: 450ssb.png]
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#7
Hallo

das Problem hatte sich dann eh erledigt, da der Bus der BVG nicht kam und wir dann die ganze Strecke von Buch zum Hauptbahnhof mit dem Taxi gefahren sind. Da ich nicht alleine sondern mit einer Freundin unterwegs war, die sich gerne mit Verkehrsunternehmen anlegt, will sie nun versuchen, das Geld fürs Taxi bei der BVG zurück zu bekommen, bei der SSB würde wohl die Servicegarantie greifen, da besagte Linie nur im 40-Min-Takt verkehrt, bei der BVG darf man eigentlich nur nachts ein Taxi nehmen, bin mal gespannt, wie es weiter geht Wink

Zum eigentlichen Thema: mir ist auch schon passiert, dass ich meinen Anschluss verpasst habe, dann hab ich mir das Ticket bisher auch immer frei schreiben lassen, erspart nicht nur mir Stress sondern auch dem Zub im Zug, der das dann prüfen müsste. Wüsste allerdings nicht, ob ich mir das Ticket auch freischreiben lassen würde, wenn nicht genug Zeit dazu vorhanden wäre.

Grüßle
henchen2410
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#8
(22. 04. 2009, 22:10)eisteefahrer schrieb:
Zitat:Es gibt immer wieder Situationen, wo die Fahrgäste wegen Zugverspätungen bzw. durch Zugverspätungen versäumte Anschlußzüge in Schlange vor dem Service-Point im Stuttgarter Hbf stehen.

Selber Schuld. Einsteigen!
Wie meinst Du das bitte?

(22. 04. 2009, 22:10)eisteefahrer schrieb:
(22. 04. 2009, 13:03)br101 schrieb: Der Einfachheit halber? Natürlich ist das kein muss, wenn man Zeit hat warum denn aber dann nicht?

Mit Servicepersonal über die Existenz von 9.1.1 zu debattieren, habe ich inzwischen aufgegeben.
Kannst Du das bitte etwas näheres begründen, weshalb Du das Gespräch mit dem Servicepersonal über den Punkt im Beförderungsbedingungen Personenverkehr aufgegeben hast?

Beförderungsbedingungen der
Deutschen Bahn AG schrieb:
9.1.1 Hat eine Zugverspätung zur Folge, dass der Reisende den Anschluss an einen anderen
Zug oder den letzten fahrplanmäßig vorgesehenen Anschluss an ein öffentliches Verkehrsmittel
versäumt oder fällt ein Zug ganz oder auf Teilstrecken aus, kann der Reisende (i) auf die Weiterfahrt
verzichten und die entgeltfreie Erstattung des Fahrpreises für die nicht durchfahrene
Strecke verlangen, (ii) auf die Weiterfahrt verzichten und entgeltfrei mit dem nächsten Zug zum
Abgangsbahnhof zurückkehren und die entgeltfreie Erstattung von Fahrpreis und Gepäckfracht
sowie die kostenfreie Rücksendung seines Reisegepäcks verlangen oder (iii) seine Reise, soweit
möglich, ohne zusätzliches Entgelt mit einem Zug fortsetzen, welcher auf der gleichen oder
auf einer anderen Strecke nach demselben Zielbahnhof fährt und es dem Reisenden ermöglicht,
mit möglichst geringer Verspätung sein Reiseziel zu erreichen. Die Rück- oder Weiterbeförderung
kann für bestimmte Züge aus betrieblichen oder für die Sicherheit des Betriebes notwendigen
Gründen ausgeschlossen werden.

Quelle
Ich weiß nicht, ob dieser Punkt in Beförderungsbedingungen für jeden wirklich verständlich ist - langatmig finde ich das leider auch.
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#9
Gilt 9.1.1 eigentlich nur für Fahrscheine, die explizit ein Ziel angeben, oder auch für Tickets ohne bestimmtes Ziel, z.B. Wochenend- oder Länderticket? ich weiss, dass uns mal ein IC mit dem Wochenendticket freigegeben wurde, aber ist das auch die offizielle Regelung?

Grüßle
henchen2410
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#10
Ui ui, hier gehts heiß her.

Ein paar Stichworte hab ich bis jetzt im Groben Überfliegen aufgeschnappt. Und prompt fallen mir dazu auch zwei Punkte ein.

Zuerst zum Thema Service-Garantie: Nach längerem Telefonat mit der Service Hotline der SSB weiß ich nun, dass diese nur dann greift, wenn aus Eigenverschulden der SSB eine Folgeverspätung von mehr als 20 Minuten entstehen würde. Das beinhaltet allerdings nicht, wenn irgendwo ein Stau besteht oder sich wer vor den Zug wirft, sondern tatsächlich nur dann, wenn ein Kurs ausfällt, weil irgend ein Schaden vorhanden ist, der von der SSB verursacht wurde. Also im engsten Sinne (jetzt kommt die Engstirnigkeit wieder durch) heißt das: Ist ein Bus oder eine Bahn der SSB in einen Unfall verwickelt und hat dieser Unfall die SSB verursacht (z.B. durch Unachtsamkeit), nur dann, und wirklich nur dann, kommt der Punkt der Servicegarantie zum Tragen, dass man sich z.B. ein Taxi nehmen darf. In allen anderen Fällen (Stau, Unfall durch Fremdverschulden, Verschleißerscheinungen an der Oberleitung, Stromausfall, sonstige Fremdeinwirkungen) bekommt man KEIN Taxi bezahlt. Sprich: Dieser Punkt der Servicegarantie ist einfach nur eine Lachplatte.

Mein nächster Punkt ist ein praktisches Beispiel zum Thema Servicewüste Deutschland betreffend Umschreibung von Fahrkarten in einem speziellen Fall. Folgendes Szenario: Ich will von Stuttgart nach Heidenheim fahren. Das geht am Schnellsten über Aalen. Ihr ahnt es schon: Die Strecke Stuttgart - Aalen ist zur Zeit zwischen Schwäbisch Gmünd und Aalen vollgesperrt. Es besteht ein SEV. Der fährt über die B29. Kennt jemand Mögglingen? Ist jemand dort schon mit dem Auto durch gefahren? Zum Beispiel im Feierabendverkehr? Man braucht dadurch etwa eine dreiviertel Stunde länger, als eh schon die übliche Fahrtzeit beträgt. Kurz und bündig: Ich hätte einen zeitlichen Mehraufwand von fast einer Stunde (Anschlüsse werden in Aalen durch den SEV nicht mehr erreicht).
Jetzt bin ich auf die Idee gekommen, ich könnte nach Heidenheim genauso über Ulm fahren (die Brenztal-Strecke verbindet Aalen und Ulm und fährt über Heidenheim). Einziger Haken: Es dauert ein bisschen länger, etwa 20 Minuten; und es kostet mehr, und das erheblich.
Also habe ich das RAN-Team angerufen und den Fall geschildert und gesagt, es ist doch bestimmt eine gute Idee, wenn Fahrgäste, die in Richtung Heidenheim wollen, die Engpässe auf der Remstalstrecke umfahren und die Route über Ulm nehmen - zum gleichen Preis wie über Aalen. Und dort kommt der Knackpunkt:
Das sei nicht möglich. Man bemühe sich zwar, kulant zu sein, aber in diesem Punkt bestehe keine Ausnahmemöglichkeit. Einzig und allein Jahreskartenbesitzer hätten die Möglichkeit, sich ihre Fahrkarte umschreiben zu lassen. Aber weder Monatskartenbesitzer noch BahnCard-Inhaber könnten von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.
Die Beschwerdeliste beim RAN-Team ist auch schon recht lang, wie mir erzählt wurde. Und die Idee fänden auch sie gut. Aber ich zahl nicht fast 10 Euro mehr, um über Ulm zu fahren...

Grüßles!
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