01. 06. 2025, 10:42
(01. 06. 2025, 09:42)AlexB2507 schrieb: Ich würde 2 Herausforderungen sehen:
1. Die Drachenfelsbahn fährt nach ihrer eigenen Bau- und Betriebsordnung der "BO-Drach 2011" die Stuttgarter Zacke allerdings nach BOStrab als der Bau- und Betriebsordnung für Straßenbahnen und ist dabei eine Bahn besonderer Bauart. Genauso müsst übrigens auch die Wuppertaler Schwebebahn gewidmet sein.
Ich würde vermuten das die Wagen der Drachenfelsbahn nicht die Anforderungen der BOStrab und auch nicht die der StVO/StVZO erfüllen. Deshalb dürfte es wohl er schwierig werden.
Also StVZO eher nicht, eine Bahn ist nicht nach StVZO zugelassen. Die maßgeblichen Dinge dazu stehen in der BOStrab §40(2)
(01. 06. 2025, 09:42)AlexB2507 schrieb: 2. Meines Wissens nach ist es bei den Drachenfelswagen so, das am bergwertigen Fahrschalter Nur beschleunigt werden kann und am talseitigen nur gebremst. Das heißt Bergwärts wird durch die Steigung gebremst (Ausnahme Haltebremse) und talwärts wird durch die Steigung und die Verringerung der Bremskraft beschleunigt. Deshalb ist die Drachenfelsbahn auch auf ihrer gesamten Strecke ansteigend (sogar in der Werkstatt). Damit könnte man in Stuttgart weder den Depotbereich noch die Stecke von der Nägelestraße bis zum Albplatz aus eigener Kraft befahren.
Umgekehrt dürfte es wahrscheinlich schon am Lichtraumprofil scheitern.
Gibt es in der Schweiz noch technisch kompatible Bahnen? Ich kenne nur welche mit Zahnstange über SOK, die falle schonmal raus.
Lassen wir dabei mal die ganze Zulassungsthematik weg, ist ja nur ein theoretisches Gedankenspiel - wobei, wurden die ZT4.1 nicht nach schweizer Vorschriften zugelassen, weil es damals hierzulande keine gab?