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Zahnradbahn (Zacke)
(01. 06. 2025, 09:42)AlexB2507 schrieb: Ich würde 2 Herausforderungen sehen:
1. Die Drachenfelsbahn fährt nach ihrer eigenen Bau- und Betriebsordnung der "BO-Drach 2011" die Stuttgarter Zacke allerdings nach BOStrab als der Bau- und Betriebsordnung für Straßenbahnen und ist dabei eine Bahn besonderer Bauart. Genauso müsst übrigens auch die Wuppertaler Schwebebahn gewidmet sein.
Ich würde vermuten das die Wagen der Drachenfelsbahn nicht die Anforderungen der BOStrab und auch nicht die der StVO/StVZO erfüllen. Deshalb dürfte es wohl er schwierig werden.

Also StVZO eher nicht, eine Bahn ist nicht nach StVZO zugelassen. Die maßgeblichen Dinge dazu stehen in der BOStrab §40(2)

(01. 06. 2025, 09:42)AlexB2507 schrieb: 2. Meines Wissens nach ist es bei den Drachenfelswagen so, das am bergwertigen Fahrschalter Nur beschleunigt werden kann und am talseitigen nur gebremst. Das heißt Bergwärts wird durch die Steigung gebremst (Ausnahme Haltebremse) und talwärts wird durch die Steigung und die Verringerung der Bremskraft beschleunigt. Deshalb ist die Drachenfelsbahn auch auf ihrer gesamten Strecke ansteigend (sogar in der Werkstatt). Damit könnte man in Stuttgart weder den Depotbereich noch die Stecke von der Nägelestraße bis zum Albplatz aus eigener Kraft befahren.

Umgekehrt dürfte es wahrscheinlich schon am Lichtraumprofil scheitern.

Gibt es in der Schweiz noch technisch kompatible Bahnen? Ich kenne nur welche mit Zahnstange über SOK, die falle schonmal raus.

Lassen wir dabei mal die ganze Zulassungsthematik weg, ist ja nur ein theoretisches Gedankenspiel - wobei, wurden die ZT4.1 nicht nach schweizer Vorschriften zugelassen, weil es damals hierzulande keine gab?
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(01. 06. 2025, 10:42)dt8.de schrieb: Also StVZO eher nicht, eine Bahn ist nicht nach StVZO zugelassen. Die maßgeblichen Dinge dazu stehen in der BOStrab §40(2)

(01. 06. 2025, 09:42)AlexB2507 schrieb: 2. Meines Wissens nach ist es bei den Drachenfelswagen so, das am bergwertigen Fahrschalter Nur beschleunigt werden kann und am talseitigen nur gebremst. Das heißt Bergwärts wird durch die Steigung gebremst (Ausnahme Haltebremse) und talwärts wird durch die Steigung und die Verringerung der Bremskraft beschleunigt. Deshalb ist die Drachenfelsbahn auch auf ihrer gesamten Strecke ansteigend (sogar in der Werkstatt). Damit könnte man in Stuttgart weder den Depotbereich noch die Stecke von der Nägelestraße bis zum Albplatz aus eigener Kraft befahren.

Umgekehrt dürfte es wahrscheinlich schon am Lichtraumprofil scheitern.

Gibt es in der Schweiz noch technisch kompatible Bahnen? Ich kenne nur welche mit Zahnstange über SOK, die falle schonmal raus.

Lassen wir dabei mal die ganze Zulassungsthematik weg, ist ja nur ein theoretisches Gedankenspiel - wobei, wurden die ZT4.1 nicht nach schweizer Vorschriften zugelassen, weil es damals hierzulande keine gab?

Erst einmal vielen Dank für die Antworten.

Das mit dem Lichtraumprofil leuchtet natürlich ein, ich hatte irgendwie auch nicht den Eindruck, daß es ein ZT4 (egal welche Version) unter den Drachenfels - Brücken hindurchschaffen würde. Ich dachte auch eher an den umgekehrten Fall, der aber mit der beschriebenen Antriebstechnik natürlich auch 
nicht gehen würde.

Ansonsten würde ich doch gerne noch einmal meine viel frühere Frage aus Beitrag 82 wiederholen, die sich ja vor allem aus der Frage einer möglichen Verlängerung ergeben hat: 

https://forum.gtvier.de/myBB/showthread....5#pid67335

Wäre es überhaupt möglich, einen Stuttgarter Zacke-Wagen dauerhaft zu "drehen", oder gibt es da starre technische Voraussetzungen über die Berg- und Talseite? Wie schon gesagt, mir ist bisher kein solcher Fall bekannt, deshalb denke ich, eher nicht.
...im Übrigen bin ich der Meinung, daß die U15 in die Nordbahnhof- und Friedhofstraße gehört! (frei nach Marcus Porcius Cato d.Ä.)
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(01. 06. 2025, 19:55)WN 26 schrieb: Wäre es überhaupt möglich, einen Stuttgarter Zacke-Wagen dauerhaft zu "drehen", oder gibt es da starre technische Voraussetzungen über die Berg- und Talseite? Wie schon gesagt, mir ist bisher kein solcher Fall bekannt, deshalb denke ich, eher nicht.

Bei den ZT4(.1) war das wohl nicht möglich, die hatten unsymmetrische Drehgestelle.
Bei den ZT4.2 fällt mir abgesehen vom Vorstellwagen und eventuell der Lage des Stromabnehmers kein Grund ein.

Herr Moser hat bei einem der vielen Vorträge und Erklärungen der ZT4.2 mal erzählt, dass es bei den ZT4.1 bei den Drehgestellen eine Berg- und eine Talseite gibt und wenn man die DG tauscht müssten die DG die jeweilige Ausrichtung behalten. Um den Verschleiß des Zahnrads auf beide Seiten eines Zahns gleichmäßich zu halten, müsse man das Zahnrad ausbauen und gedreht einbauen.
Bei den ZT4.2 seien die Drehgestelle spiegelsymmetrisch, d.h. sie hätten eine Außen- und eine Innenseite. Zum Vertauschen beider Drehgestelle müsste man diese also als ganzes drehen und hätte es somit einfacher, die Zahnräder in der Richtung zu drehen (DG-Tausch also einfacher aus Ausbau des Zahnrads).

Daher gehe ich davon aus, wenn es schon bei den DG keine Vorzugsrichtung gibt, es am restlichen Wagen auch nichts geben sollte, was im Zweifel nicht einfach zu ändern wäre.

Allerdings sehe ich den Bedarf dafür weiterhin nicht ;-)
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