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geschwindigkeit und Kurvenneigung.
#11
dt8.de schrieb:So, und jetzt krame ich mal meine BOStrab hervor. Leider nur die von 1965, die aktuelle habe ich nicht.

Ach ja:BOStrab, Gültig ab 1.4.1938:
§35 Fahrgeschwindigkeit:
Für jede Strecke sind die Höchstgeschwindigkeiten und die auf den einzelnen Abschnitten zulässigen größten Geschwindigkeiten festzulegen. Höchstgeschwindigkeiten über 60 Kilometer in der Stunde sind nur mit Genehmigung des Reichsverkehrsministers zulässig.

Könnte heute schwierig werden, die Stelle ist schon seit ein paar Jährchen unbesetzt ;-)
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#12
Hm... Naja wenn du meinst dass die da nur 70km/h fahren dürfen... Dann schau mal genau hin und les dir die Verordnung von Stuttgart mal durch. Wenn man nur 70 fahren dürfte dann wäre doret eine 7 für 70 und nicht ein E für Ende sämtlicher Begrenzungen. Frag einfach mal ein paar Fahrer ausm Bp2 die werden dir das schon sagen :-)
[Bild: 114920135_full,r,470x470.jpg] SSB - Menschen bewegen Menschen
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#13
kleen_yoshi schrieb:Soso wird nicht auf Sicht gefahren. Und wenn das Signal grün ist und es steht ein Atot im Gleisbett muss man nicht anhalten weil das Signal ja grün zeigt??

Meine Antwort war eher auf einen Tunnel bezogen. Da ist fahren auf Sicht etwas schlecht möglich (gerade in Kurven) und Autos verirren sich sehr sehr sehr selten in einen Stadtbahn-/ U- oder S-Bahn-Tunnel (ich weiß, so etwas hat es schon gegeben...).
Gruß Marco

Korrekturen und Ergänzungen sind zu all meinen Beiträgen gern gesehen, solange sie sachlich sind und nicht gegen die Foren-Regeln verstoßen :-)

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#14
Das hab ich auch mal gesehen. in einem Tunnel wird sicher mit Zugsicherung gefahren. Anders ist das auch nicht möglich...
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#15
Gibt auch Tunnel ohne Zusi, z.B. in Mannheim. Die Signale dort sind seit Jahren mit Plastiktüten zugehängt...
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#16
Aber nicht hier in Stuttgart wovon wir reden :-))
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#17
kleen_yoshi schrieb:Hm... Naja wenn du meinst dass die da nur 70km/h fahren dürfen... Dann schau mal genau hin und les dir die Verordnung von Stuttgart mal durch. Wenn man nur 70 fahren dürfte dann wäre doret eine 7 für 70 und nicht ein E für Ende sämtlicher Begrenzungen. Frag einfach mal ein paar Fahrer ausm Bp2 die werden dir das schon sagen :-)

Ja, das habe ich schon. Ich werde das nicht nochmal tun ;-)

Sigbnal Lf2 Langsamfahrstrecke - Ende. Das Signal bezeichnet das Ende der Langsamfahrstrecke.

Da steht nichts davon, daß danach beliebig schnell gefahren werden darf, sondern es gilt dann die allgemeine Streckenhöchstgeschwindigkeit. Und die kann dort nach BOStrab maximal 70 km/h betragen.

Die aktuell gültige BOStrab formuliert das anders, aber inhaltlich gleich:

Zitat:§ 49 Fahrordnung

(1) 1Ein Zug darf einem anderen nur in einem solchen Abstand folgen, daß er auch bei ungünstigen Betriebsverhältnissen, insbesondere bei unvermutetem Halten des vorausfahrenden Zuges, rechtzeitig zum Halten gebracht werden kann. Dieser Abstand muß

1. bei Fahren auf Sicht vom Fahrzeugführer bewirkt werden,
2. bei Fahren auf Zugsicherung durch Zugsicherungsanlagen nach § 22 gewährleistet sein.

(2) Auf Sicht dürfen nicht fahren

1. Züge unabhängiger Bahnen,
2. Züge straßenabhängiger Bahnen

a) bei Streckenhöchstgeschwindigkeit über 70 km/h,
b) in Tunneln.

(3) Abweichend von Absatz 2 darf auf Sicht gefahren werden

1. bei Rangierbewegungen,
2. in kurzen Tunneln straßenabhängiger Bahnen, wenn der Betriebsbremsweg einsehbar ist,
3. bei Betriebsstörungen unter Beachtung von Dienstanweisungen.

§49 (2) 2a ist da eindeutig und gilt auch für die SSB, weil keine Ausnahmen möglich sind.
Und das heißt, bei Fahren auf Sicht maximal 70.
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#18
Naja gut, dann ist meine SO-SSB von 1997 eben nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Aber warum fahren dann die Züge dort alle über 80? Wenn nur auf 70 beschränkt ist dann muss auch eine 7 da stehen und kein E. Also so leid mir es tut...
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#19
kleen_yoshi schrieb:Naja gut, dann ist meine SO-SSB von 1997 eben nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Aber warum fahren dann die Züge dort alle über 80? Wenn nur auf 70 beschränkt ist dann muss auch eine 7 da stehen und kein E. Also so leid mir es tut...

Das ist wie im Straßenverkehr. Aushalb geschlossener Ortschaften gilt auch die Höchstegschwindigkeit von 100 km/h, auch wenn das Schid "Ende aller Verkehrsbeschränkungen" steht, darf nur max. mit 100 km/h gefahren werden und nicht so schnell man will.
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#20
Ok. Wenn ihr das meint dann ist das ok. Ich halte mich da raus :-)
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