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geschwindigkeit und Kurvenneigung.
#1
ich bin da neulich Mal weider mit der U5 vom Hauptbahnhof nach leinfelden hoch gfahrn. Der Fahrer ist speziell in Tunnelstrecken gefahren wie ne gesengte Sau. In der kurve nach dem hauptbahnhof, richtung schlossplatz hat sich der Dt8 ziemlich geneigt, und auch ein komisches Knacken von sich gegeben.
Ich wollt mal fragen wie die Höchstgeschwindigkeit auf folgenden Abschnitten ist:

Hbf.-Schlosspl.
Schlosspl-Charlottenpl.
Weinsteigetunnel
neue Weinsteige Tunnel (bei degerloch)
Riedsee-Sonnenberg

Auserdem wollteich fragen ob es eigentlich eine generrele begrezung zwischen:
-Tunnel
-Unabhäninge Strecke
-Rasengleis
-Straße

Wie weit kann sich der DT8 in den Kurven neigen, das ist mir speziell im Weinsteigtunnel aufgefallen, das er sich in den Kurven recht Stark neigt.

Grüße vom Fuffzehner
Wir können alles, auser Briefe beidseitig bedrucken!

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#2
Schlosspl. Charlottenplatz ist 60km/h
Hbf. Schlosspl ist 60 und in der Kurve 40km/h
Weinsteige ist 60km/h
Bei Degerloch ist 70km/h
Und zwischen Riedsee und Sonnenberg ist ohne Begrenzung

Es kommt bei Begrenzungen auf die Strecke an. Nicht überall ist die Beschränkung aufgehoben in Tunnels. Siehe MA-OE...
Bei Gefahrenstrecken wird natürlich eine Beschränkung eingerichtet. Entgleisen kann ein Dt8 jedoch dort nicht da er automatisch bei überschreiten der zulässigen Streckenhöchstgeschwindigkeit abgebremst wird.
Die Neigung die du bemerkt hast liegt nicht am Dt8 selbst sondern an der bauweise der Gleise. Diese sind in dem Tunnel so schief verlegt um schnellere Abreibung zu vermeiden und eine höhere Geschwindigkeit zu erzielen.
[Bild: 114920135_full,r,470x470.jpg] SSB - Menschen bewegen Menschen
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#3
ist weinsteigtunnel nur 60 kmh? zwischen bopser und weinsteige??? ist mir viel mehr vorgekommen
Wir können alles, auser Briefe beidseitig bedrucken!

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#4
Nein ist auf 60 km/h beschränkt. Außerdem kann der Dt8 dort nicht schneller fahren wegen dem Anstieg.
[Bild: 114920135_full,r,470x470.jpg] SSB - Menschen bewegen Menschen
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#5
kleen_yoshi schrieb:Und zwischen Riedsee und Sonnenberg ist ohne Begrenzung

Ups? Gilt da nicht allgemein 70 km/h bei Fahren auf Sicht? Ich dachte, über 70 nur mit Zugsicherungsanlagen?

Aber abgesehen davon, auch ich weiß, daß die Praxis anders aussieht und beim DT8.10 knapp über 85 (Tachoanzeige) drin sind (Ebene, Neckartalstraße).
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#6
Sind beim normalen Dt8 auch drin. Kommt drauf an welcher. Es sind nicht alle gleich. Aber das mit Fahren auf Sicht ist nicht ganz richtig. Klar muss man bei Zugsicherungsanlangen auch auf Sicht fahren. Aber grad wie zwischen Riedsee und Sonnenberg gibt es keine Zugsicherung und dort darf man auch unbegrenzt fahren. Hast du dort noch nie das "E" gesehen?
[Bild: 114920135_full,r,470x470.jpg] SSB - Menschen bewegen Menschen
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#7
Zugsicherungsanlage wird nicht auf Sicht gefahren - dazu ist es ja eine Zugsicherungsanlage..

Außerhalb der ZUB wird auf Sicht gefahren - wie im normalen Straßenverkehr auch.
Gruß Marco

Korrekturen und Ergänzungen sind zu all meinen Beiträgen gern gesehen, solange sie sachlich sind und nicht gegen die Foren-Regeln verstoßen :-)

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#8
Ich glaube, es war gemeint, dass man in Stuttgart auch bei vorhandener Zugsicherungsanlage "nach draußen schauen" muss, um die Signalstellungen zu sehen. Die Stadtbahn hat ja keine LZB und AFB, wie z.B. die Münchner U-Bahn. Und Fußgänger, Radfahrer, Autos, Sperrmüll, usw. was alles auf den Schienen liegen kann, erkennt die Zugischerung ja auch nicht Wink.
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#9
Soso wird nicht auf Sicht gefahren. Und wenn das Signal grün ist und es steht ein Atot im Gleisbett muss man nicht anhalten weil das Signal ja grün zeigt??
[Bild: 114920135_full,r,470x470.jpg] SSB - Menschen bewegen Menschen
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#10
kleen_yoshi schrieb:Aber das mit Fahren auf Sicht ist nicht ganz richtig. Klar muss man bei Zugsicherungsanlangen auch auf Sicht fahren. Aber grad wie zwischen Riedsee und Sonnenberg gibt es keine Zugsicherung und dort darf man auch unbegrenzt fahren. Hast du dort noch nie das "E" gesehen?

Das E heißt nur, daß dann die normale für die Strecke zulässige Geschwindigkeit gefahren werden darf, und nicht, daß es keine Beschränkung mehr gibt.
Und mit "Fahren auf Sicht" im Gegensatz zu "Fahren mit Zugsicherungsanlagen" meine ich die Definitionen der BOStrab (oder war es die DFStrab Stuttgart). Daß man auch in Zugsicherungsanlagen vorne raussehen muß ist mir schon klar.

So, und jetzt krame ich mal meine BOStrab hervor. Leider nur die von 1965, die aktuelle habe ich nicht. Dürfte sich in dem Punkt aber nicht unterscheiden:
§17 Zugsicherungs- und Zugbeeinflussungsanlagen
(1) Zugsicherungsanlagen sind Betriebsanlagen, mit denen
1. selbsttätig oder von Hand durch Signale die Einfahrt in einen von Signalen begrenzten Streckenabschnitt jeweils nur einem Zug freigegeben wird, oder
2. die Züge auf andere Weise in einem Abstand voneinander gehalten werden können, der mindestens dem Bremsweg für die zugelassene Höchstgeschwindigkeit zuzüglich eines Sicherheitsabstandes entspricht.
(2) Zugbeeinflussungsanlagen sind Betriebsanlagen, die bei unvorschriftsmäßigem Fahren den Zug selbsttätig zum Halten bringen oder die Geschwindigkeit auf das zugelassene Maß herabsetzen.
(3) Zugsicherungsanlagen sind zu verwenden, soweit es die Betriebsverhältnisse erfordern; Strecken, auf denen die zugelassene Höchstgeschwindigkeit mehr als 70 km/h beträgt, müssen Zugsicherungsanlagen und Zugbeeinflussungsanlagen haben. ...

Ich denke, das ist eindeutig genug, und bedeutet 70 km/h zwischen Sonnenberg und Riedsee.
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