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Bahnstreik: DB und S-Bahn
#51
Guten Morgen

(03. 03. 2024, 09:37)Jack Lanthyer schrieb: [...]
Insbesondere im Verkehrsbereich ist aufgrund der Streikmaßnahmen oft das Wort "Geiselhaft" gefallen, das sollte man sich das bedenken.

Das Streikrecht ist nunmal ein Grundrecht! 

In einem Urteil zum Thema Streik und Artikel 14 hat das BVerG im Urteil ausgeführt: "Tarifverhandlungen ohne Streik wären im Grunde nichts anderes als kollektive Bettelei"

Viele Grüße
Ramiro

Und ja: Gemeinsam Geht Mehr
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#52
Information 
GDL-Chef Weselsky hat neue Bahn-Streiks angekündigt:
ab Mittwoch, 18 Uhr, wird im Güterverkehr gestreikt, 
ab Donnerstag, [7. März 2024] 2 Uhr, folgt dann der Personenverkehr:
Bahn-Streik ab Donnerstag: GDL-Chef kündigt 35-Stunden-Ausstand an
"I muaß dui Stroßaboh no kriaga, denn laufa well i nedd..." >> Dr Wolle

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#53
Und man will danach unangekündigte Streiks durchführen!

Hoffentlich zeigt ein Gericht der GDL noch Grenzen auf.

Die "fehlende Kompromissbereitschaft" der DB sah übrigens Stand 19.1. so aus:

Zitat:Das neue DB-Angebot im Überblick

So schnell wie möglich
2.850 Euro Inflationsausgleichsprämie
(150 Euro wurden bereits im Dezember 2022 gezahlt)
1.8.2024
4,8 Prozent erste tabellenwirksame Entgelterhöhung
1.4.2025
5,0 Prozent zweite tabellenwirksame Entgelterhöhung
1.1.2026
Entweder: Auf Wunsch Absenkung der Wochenarbeitszeit für Lokführer:innen und Zugpersonal auf 37 Stunden pro Woche bei gleichbleibendem Gehalt
Oder: 2,7 Prozent dritte tabellenwirksame Entgelterhöhung, ebenfalls nur für Lokführer:innen und Zugpersonal (das sind rund 70 Prozent der Mitarbeitenden im GDL-Geltungsbereich)

Laufzeit
32 Monate


https://www.deutschebahn.com/de/presse/p...--12649340

Die GDL-Kompromissbereitschaft hört sich dagegen so an:

Zitat:35 – die Zahl, die die GDL dem Bahnvorstand beibringen muss

https://www.gdl.de/aktuelles/news/db-pro...e-streiks/
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#54
Hi,
die Streiks werden auch weiterhin angekündigt, nur nicht mehr 48h vorher.
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#55
"Wir haben nicht mehr vor, einzelne Streiks anzukündigen", erklärte Weselsky. Damit sei "die Eisenbahn kein zuverlässiges Verkehrsmittel mehr."

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/ver...l-104.html

"Die GDL weist aber schon jetzt darauf hin, dass sie bei künftigen Streiks eine rechtzeitige Information der Reisenden nicht mehr gewährleisten kann." <= was auch immer "rechtzeitig" bedeutet

https://www.gdl.de/aktuelles/news/db-pro...e-streiks/
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#56
(04. 03. 2024, 10:19)Fahrkartenbenutzer schrieb: Guten Morgen

(03. 03. 2024, 09:37)Jack Lanthyer schrieb: [...]
Insbesondere im Verkehrsbereich ist aufgrund der Streikmaßnahmen oft das Wort "Geiselhaft" gefallen, das sollte man sich das bedenken.

Das Streikrecht ist nunmal ein Grundrecht! 

In einem Urteil zum Thema Streik und Artikel 14 hat das BVerG im Urteil ausgeführt: "Tarifverhandlungen ohne Streik wären im Grunde nichts anderes als kollektive Bettelei"

Und jetzt haben wir den umgekehrten Fall, dass der Arbeitnehmer in Form der GDL dem Arbeitgeber in Form der DB die nächsten Tarifjahre diktieren will. Das Entgegenkommen bei Tarifverhandlungen gilt nicht nur für den Arbeitgeber. Bisher lese ich in der Presse allerdings nichts von einem Entgegenkommen der GDL, sondern nur von Verhandlungsabbrüchen und daher Streiks.


Gruß aus Hamburg
... wünscht sich, dass die SSB der Hochbahn mal zeigt, wie ÖPNV richtig geht!
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#57
(04. 03. 2024, 10:19)Fahrkartenbenutzer schrieb: Guten Morgen

(03. 03. 2024, 09:37)Jack Lanthyer schrieb: [...]
Insbesondere im Verkehrsbereich ist aufgrund der Streikmaßnahmen oft das Wort "Geiselhaft" gefallen, das sollte man sich das bedenken.

Das Streikrecht ist nunmal ein Grundrecht! 

In einem Urteil zum Thema Streik und Artikel 14 hat das BVerG im Urteil ausgeführt: "Tarifverhandlungen ohne Streik wären im Grunde nichts anderes als kollektive Bettelei"

Viele Grüße
Ramiro

Und ja: Gemeinsam Geht Mehr
Auch, wenn das Streikrecht ein Grundrecht ist, unterliegt es den Schranken. Die Gestzlichen Regeln sollten im Streikfall für ein Interessensausgleich zwischen der Gewerkschaft und der Allgemeinheit (Unbeteiligte Dritte) sicherstellen.

In anderen Ländern, wie Frankreich, Belgien und Italien (u.v.m.) gibt es ein Verfassungsrechltiches Streikrecht, auch sie unterliegen den Einschränkungen, wie es bekannt ist, haben viele europäische Länder Streikregeln und stellt, wie weiter oben geschrieben, einen Interessensausgleich sicher.

Apropos Gericht: Gibt es in europäischen Ländern ein vergleichbares Urteil, daß den Urteil des Bundesgerichtshofs stützt?
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#58
Es ist traurig, dass die Bahn nicht einmal mehr richtiges Deutsch kann. Sie meinte sicher Mitarbeiter oder Beschäftigte bzw. Angestellte. Denn so genannte "Mitarbeitende" sind zum einen Personen, die nur jetzt gerade im Moment arbeiten (Partizip Präsens) und zum Zweiten beinhaltet dies auch - aber dies ist unter Juristen umstritten - Fremdpersonal. Beispiel: Ein Malerbetrieb schickt seine Mitarbeiter zum Streichen der Büroräume zur Zentrale der Deutschen Bahn. Dann können auch die Beschäftigten des Malerbetriebs juristisch gesehen so genannte "Mitarbeitende" der Bahn sein. Die Tätigkeit muss dann allerdings jetzt gerade im Moment ausgeführt werden. Muss mich da grad mit so nem Fall rumschlagen, ist nicht einfach, das sag ich euch.
Grüße
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#59
(04. 03. 2024, 16:44)FoxMcLoud schrieb: Und jetzt haben wir den umgekehrten Fall, dass der Arbeitnehmer in Form der GDL dem Arbeitgeber in Form der DB die nächsten Tarifjahre diktieren will. Das Entgegenkommen bei Tarifverhandlungen gilt nicht nur für den Arbeitgeber. Bisher lese ich in der Presse allerdings nichts von einem Entgegenkommen der GDL, sondern nur von Verhandlungsabbrüchen und daher Streiks.


Gruß aus Hamburg

Das ist nicht so ganz richtig.

GDL:
Wollte erst 555€ und ist jetzt auf 420€ runter
Laufzeit von erst 12 Monate kam man entgegen auf 24 Monate
Beginn der Absenkung ursprünglich ab 2025, jetzt ab 2026

Wo man nicht entgegen kommt sind zwei Punkte. Absenkung auf 35h und das auch die Fahrdienstleiter und Instandhalter einen Tarifvertrag bekommen.

Diese Forderungen gehören zu den Marktreferenzen mit weiteren 28 Unternehmen bei denen der neue Tarif bereits zum tragen kommt.

Was die DB angeboten hat:

>Arbeitszeitabsenkung von einer Stunde, mit Lohnabzug, aber nur dann wenn man genug Personal hat. Teilzeitarbeit können wir Tariflich aber bereits jetzt machen. Weiter ein Wahlmodell das man weitere 30 min senkt, aber dann entsprechend auf was anderes verzichtet.
>Die Bahn bietet 331€ an, die Hausgewerkschaft deren Tarif auf 190.000 Mitarbeiter zutrifft erhalten 410€
>Die Bahn bietet eine Laufzeit von 32 Monaten an. Auch hier hat die Hausgewerkschaft nur 27 Monate Laufzeit erhalten.
>Die Bahn lehnt eigenenständige Tarifverträge für Fahrdienstleiter und Instandhalter ab. Unter anderem weil man damit das Lohndumping aufgeben müsste.
>Die Bahn lehnt die 5 Tage Woche ab und bleibt bei 6 Tage.

Wo kam man also der Gewerkschaft entgegen? Ich als Eisenbahner sehe da kein entgegenkommen, sondern eher den Versuch die Mitarbeiter weiter zu provezieren.
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#60
(05. 03. 2024, 10:33)Kasten 10er schrieb: Wo man nicht entgegen kommt sind zwei Punkte. Absenkung auf 35h und das auch die Fahrdienstleiter und Instandhalter einen Tarifvertrag bekommen.

Diese Forderungen gehören zu den Marktreferenzen mit weiteren 28 Unternehmen bei denen der neue Tarif bereits zum tragen kommt.

Die 35 h Stunden stehen aber doch bei vielen (allen?) anderen EVUs unter dem Vorbehalt, dass das auch bei der DB so kommt. Da wird man sich wohl vielerorts gedacht haben, soll das doch die DB auskaspern und die Prügel dafür einkassieren.
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