04. 03. 2024, 10:19
Guten Morgen
Das Streikrecht ist nunmal ein Grundrecht!
In einem Urteil zum Thema Streik und Artikel 14 hat das BVerG im Urteil ausgeführt: "Tarifverhandlungen ohne Streik wären im Grunde nichts anderes als kollektive Bettelei"
Viele Grüße
Ramiro
Und ja: Gemeinsam Geht Mehr
(03. 03. 2024, 09:37)Jack Lanthyer schrieb: [...]
Insbesondere im Verkehrsbereich ist aufgrund der Streikmaßnahmen oft das Wort "Geiselhaft" gefallen, das sollte man sich das bedenken.
Das Streikrecht ist nunmal ein Grundrecht!
In einem Urteil zum Thema Streik und Artikel 14 hat das BVerG im Urteil ausgeführt: "Tarifverhandlungen ohne Streik wären im Grunde nichts anderes als kollektive Bettelei"
Viele Grüße
Ramiro
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