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Ich weiß auch nicht wo genau das Problem liegt. Sehen wir doch mal ganz klar das es bestimmte Regeln gibt die alle einzuhalten haben. Man kann doch nicht die Kontrolleure dann den schwarzen Peter zu schieben obwohl man wissentlich gegen eine Regelung "verstößt"
Bevor man über die Kontrolle aufregt sollte man doch mal nachdenken wie ich in diese Situations kam.
ICH bin WISSENTLICH in der SPERRZEIT eingestiegen und habe VERTRAUT das KEINER kommt und wenn doch das DIESE mir das schon DURCHGEHEN lassen, weil ICH ja KUNDE bin der NUR Rechte hat aber KEINE Pflichten. Sorry so kommt mir das aber immer vor!
Ich Zukunft einfach an die Regeln halten dann gibt es auch keine Probleme. Das Probleme macht man sich meist selbst und was liegt da näher, alle Schuld von sich abzuweisen und einen anderen Sündenbock zu finden.
Viele Grüße
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Ich glaub du hast den ersten Thread wohl nicht ganz so genau gelesen.
Es geht darum, dass die U-Bahn nicht so voll war, dass er mit den Fahrrädern jemanden behindert hätte. Daher finde ich die Reaktion von dir und den Kontrolleuren ein wenig zu übertrieben. Das könnte man beispielsweise mit über eine rote Ampel um 4:50 Uhr nachts laufen (also nicht das mich jemand falsch versteht: Ich meine zu Fuß über Rot laufen, nicht mit dem Auto über Rot fahren!) vergleichen. Da ist auch weit und breit kein verkehr, wieso sollte ich denn auf das grüne Licht warten? Da drückt auch die Polizei mal ein Auge zu
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(01. 02. 2009, 12:25)noname schrieb: Es geht darum, dass die U-Bahn nicht so voll war, dass er mit den Fahrrädern jemanden behindert hätte. Es stellt sich doch nur die Frage, wann eine U-Bahn "voll" ist, und wann jemand "behindert" wird. Durch geschicktes Positionieren lässt sich auch in der leersten Stadtbahn ein Türpaar blockieren.
Wenn das Personal in diesem Fall ein Auge zugedrückt hätte, hätte ich mich auch nicht beschwert, aber ich finde, wenn sie es nicht machen, braucht man nicht so zu tun, als hätte man einen Anspruch darauf, mitgenommen zu werden. Eigentlich ist es doch immer das gleiche: Man lässt es einmal zu, dann kommt der nächste, bei dem sind's eben zehn Minuten vor Ende der Sperrzeit, dann muss man mit dem wieder diskutieren, weil es ja auch "nur fünf Minuten" sind, und um "fünf vor hat ja auch keiner was gesagt",... da hätte ich auch nur wenig Lust dazu.
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(01. 02. 2009, 00:31)henchen2410 schrieb: Meines Wissens zählt die fahrplanmäßige Abfahrt der Bahn. Wenn die Bahn um 11.59 abfährt, hat man darin mit einer Fahrkarte, die ab 12.00 Uhr gilt, nichts zu suchen --> 40 Euro.
Richtig. Selbst wenn der Zug/Bus verspätungsbedingt erst um 12:02 abfährt, kostet das 40 Euro.
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01. 02. 2009, 13:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01. 02. 2009, 13:38 von noname.)
(01. 02. 2009, 13:02)JeDi schrieb: Richtig. Selbst wenn der Zug/Bus verspätungsbedingt erst um 12:02 abfährt, kostet das 40 Euro. Glaubst du ich mach mir um 12.02 Uhr Gedanken, ob das eine verspätete Bahn sein könnte? So ein Blödsinn. Es ist nach 12 Uhr und da gilt der Verbundspass ganz sicher. Würde mir ein Kontrolleur sowas erzählen würde ich ihn fragen obs ihm noch gut geht und ihn für verrückt halten. Wenn der dann auch noch meine Daten haben wollen würde um mir die 40 Euro aufzubrummen würde ich auf die Polizei bestehen.
@DasBa: Wahrscheinlich hast du recht, dass die Kontrolleure einfach Diskussionen aus dem Weg gehen wollen... Naja, kann man sich drum streiten
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Bestes Beispiel: Du befindest dich in Aichstetten und möchtest mit dem Baden-Württemberg-Ticket in Richtung Ulm fahren. Der Zug hat Planabfahrt 8:55 - der nächste fährt gut 2 Stunden später um 10:57. Der 8:55er hat 5 Minuten Verspätung, fährt also um Punkt 9 Uhr ab. Warum sollte hier jetzt das Baden-Württemberg-Ticket gelten?
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01. 02. 2009, 14:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01. 02. 2009, 14:06 von noname.)
Weil es 9 Uhr ist und das BaWü-Ticket ab 9 Uhr gültig ist?! Ist doch egal ob der Zug Verspätung hat oder nicht - das ist schließlich nicht mein Problem. Es ist 9 Uhr und mein Ticket ist eben ab 9 Uhr gültig.
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Hallo,
(01. 02. 2009, 13:59)JeDi schrieb: Bestes Beispiel: Du befindest dich in Aichstetten und möchtest mit dem Baden-Württemberg-Ticket in Richtung Ulm fahren. Der Zug hat Planabfahrt 8:55 - der nächste fährt gut 2 Stunden später um 10:57. Der 8:55er hat 5 Minuten Verspätung, fährt also um Punkt 9 Uhr ab. Warum sollte hier jetzt das Baden-Württemberg-Ticket gelten? Weil es 9:00 Uhr ist ...
Lt. DB AG gilt das Ticket ab neun Uhr -- von einer Einschränkung auf den Fahrplan habe ich nichts gefunden.
Viele Grüße
Ramiro
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01. 02. 2009, 14:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01. 02. 2009, 14:19 von JeDi.)
...Der Zug sollte aber um 8:55 abfahren - der erste Zug, in dem das Ticket gilt, ist der 10:57er...
Du kannst das noch so schwachsinnig finden - es ist aber so - Einsteigen kostet 40 Euro.
(01. 02. 2009, 14:17)Fahrkartenbenutzer schrieb: Hallo,
Weil es 9:00 Uhr ist ...
Lt. DB AG gilt das Ticket ab neun Uhr -- von einer Einschränkung auf den Fahrplan habe ich nichts gefunden.
Irgendeine Website ist scheißegal - es gilt der Tarif - und da stehts drin.
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(01. 02. 2009, 00:31)henchen2410 schrieb: Zu den rausgeschmissenen "Kindern": Manche dieser sogenannten Kinder waren 15 oder 16, in dem alter kann man Rauchen, Saufen und in Diskos gehen, aber wenn sie dann wegen Schwarzfahrens aus der Bahn geschmissen werden, gibts ein großes Theater, für mich völlig unverständlich. In meinen Augen sollte man die Grenze fürs Rausschmeißen bei 12 Jahren ansetzen und nicht bei 18...
MfG
henchen2410
Da kann ich dir nur zustimmen, Dominik.
Aber ich wurde nicht rausgeschmissen.Ich glaube auch nicht, dass die SSB das überhaupt macht.Da wird doch immer ein Fahrschein dann zur Weiterfahrt ausgestellt...
Viele Grüße aus Möhringen
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