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U6 zur Messe und zum Flughafen
Da geht es ja auch nur zum Bauer aufs Grundstück, ein normaler Pendler geht da eh nicht lang. Der Bauer will bestimmt auch nicht, das die jetzt dort Langlaufen. Vielleicht hat er ja freilaufende Hühner, dann würde so ein Zaun schon Sinn machen.

Ich hoffe ja das es wieder eine parallele Einfahrt geben wird, wie damals als der Ast zum Fasanenhof eröffnet wurde.
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Die SSB gab jetzt auf ihren Soical Media Kanälen bekannt, das es eine Eröffnungsfeier geben wird und das diesen Monat noch die ersten Profilfahrten und Fahrschulungfahrten stattfinden werden.
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(31. 10. 2021, 21:20)JoJo schrieb:
(31. 10. 2021, 20:39)snowtrain schrieb: Mir wäre keine andere Stadtbahnhaltestelle bekannt wo der Weg vom Bahnsteig kommend nicht in die Umgebung führen würde sondern an einer Tür endet. Gibt das denn tatsächlich einen Privatzugang für die Bauernhofbewohner dort die dann mit einem Schlüssel hier durch dürfen? Oder ist das doch für jedermann und die Tür ist nur dazu da um eventuelle Rindviecher vom Hof am auf die Gleise treten zu hindern..? Heute war die Tür jedenfalls zu, aber nicht verschlossen.

Wo kommt man denn als "jedermann" hin, wenn man durch die Tür geht? Da geht's ja anscheinend nicht weiter, bzw. halt auf Privatgelände.

Im Plan von 2014 (Planfeststellung) ist dieser Gleisübergang und die Tür jedenfalls nicht enthalten. Aber vielleicht hat der Bauernhof das selber bezahlt oder es war ein Zugeständnis der SSB in der Planfeststellung (die neue Strecke nimmt bestimmt auch Flächen in Anspruch, die mal dem Bauernhof gehört haben).

Hallo allerseits,

[Bild: 061121-115338bqojv7.jpg]

Wenn man die Tür hier durchschreitet und dann rechts an dem Gebäude vorbeiläuft dann kommt man auf den regulären Feldweg auf dem ich hier gerade stehe:

[Bild: 061121-114524-1bdnj5u.jpg]

Die Frage ist eben ob diese Fläche am Rande des Bauernhofs öffentlich ist und somit auch jedermann durch die Tür gehen darf um dann auf diesen Feldweg zu landen oder ob die Tür verschlossen wird und nur die Bauernfamilie da durch darf um von der Haltestelle auf ihr Grundstück zu kommen.

An der Endhaltestelle ist man zwar noch nicht fertig, aber man kommt mit dem Bodenbeleg weiter voran:

[Bild: 061121-124132bh0kb9.jpg]

[Bild: 061121-124238bm8jzz.jpg]

[Bild: 061121-124430b11kb3.jpg]

Die restlichen Bereiche sehen unverändert aus.

Noch 5 Wochen!

Bis zum nächsten Mal

Stephan
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(31. 10. 2021, 20:39)snowtrain schrieb: Oder ist das doch für jedermann und die Tür ist nur dazu da um eventuelle Rindviecher vom Hof am auf die Gleise treten zu hindern..? 
Ich vermute mal daß das der Grund ist um ausgebüxte Nutztiere von den Gleisen fern zu halten. Der Schaden wäre dann bei Landwirt und SSB.
Vielleicht kommt da noch ein Schild hin: Bitte Türe geschlossen halten oder so ähnlich. Vielen Dank für die Fotos (diesmal ohne Schelmenwasen wegen der Sperrung Wink )
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(07. 11. 2021, 09:10)Mario schrieb:
(31. 10. 2021, 20:39)snowtrain schrieb: Oder ist das doch für jedermann und die Tür ist nur dazu da um eventuelle Rindviecher vom Hof am auf die Gleise treten zu hindern..? 
Ich vermute mal daß das der Grund ist um ausgebüxte Nutztiere von den Gleisen fern zu halten. Der Schaden wäre dann bei Landwirt und SSB.
Vielleicht kommt da noch ein Schild hin: Bitte Türe geschlossen halten oder so ähnlich. Vielen Dank für die Fotos (diesmal ohne Schelmenwasen wegen der Sperrung Wink )

Ich denke nicht, dass Menschen durchgelassen werden sollen. Sollte es wirklich eine Sperre nur für Tiere und gleichzeitig ein Durchgang für Menschen sein hätte man ein Viehgitter https://de.wikipedia.org/wiki/Viehgitter gebaut statt einer Tür im Zaun. Bei so einen Viehgitter kommt ein Tier nicht rüber, während Menschen ungehindert passieren können (mit Ausnahme von Rollstühlen, Kinderwagen, Rollatoren, Sichteingeschränkte). Bei einer Tür kann der Mensch vergessen sie wieder zu schließen oder sie mutwillig offen lassen.

Gruß aus Hamburg
... wünscht sich, dass die SSB der Hochbahn mal zeigt, wie ÖPNV richtig geht!
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Also in den Plänen aus den Planfeststellungsunterlagen (Plannummer BUs B12082 j, PDF Seite 4 im PDF Bauentwurf) steht, dass beide Gebäude "landwirtschaftliche Kühlhallen" sind. Die östliche Halle wurde laut einer Bemerkung auf den Plan ursprünglich eine halbe Gebäudelänge weiter südlich genehmigt, dann aber wegen der Stadtbahn nach Norden gerückt.

Das 3. Gebäude ist ein Wohnhaus.
Von daher dürfte es sich um einen ganz gewöhnlichen Gartenzaun handeln, denn ich glaube kaum, dass Nutztiere in Kühlhallen gelagert werden.

Als Unternehmer hätte ich schon alleine aus Haftunsggründen kein interesse an Fremdpersonen auf meinen Betriebsgelände, vor allem da dort auch Sattelschlepper beladen werden sollen. Daher ist ein Zaun der abkürzungen unterbindet aus meiner Sicht logisch.
Gleichzeitig hätte ich als Anwohner auch ein interesse zu Fuß schnell zu öffentlicher Infrastruktur wie ÖV Haltestellen und der Innenstadt von Echterdingen zu gelangen. Von daher ist es logisch, wenn der Eigentümer einen "privat BÜ" verlangt.
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(07. 11. 2021, 13:41)glx schrieb: Von daher ist es logisch, wenn der Eigentümer einen "privat BÜ" verlangt.

Verlangen kann man ja viel, aber warum sollte die SSB dann die Kosten übernehmen, wenn er nur von wenigen Fahrgästen genutzt werden kann?
Sinn kann das als Privatweg nur machen, wenn der Eigentümer dort schon vorher einen Privatweg hatte, der wiederhergestellt werden musste. Dann würde ich das aber nicht als "verlangen" bezeichnen.
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(07. 11. 2021, 14:49)dt8.de schrieb:
(07. 11. 2021, 13:41)glx schrieb: Von daher ist es logisch, wenn der Eigentümer einen "privat BÜ" verlangt.

Verlangen kann man ja viel, aber warum sollte die SSB dann die Kosten übernehmen, wenn er nur von wenigen Fahrgästen genutzt werden kann?
Sinn kann das als Privatweg nur machen, wenn der Eigentümer dort schon vorher einen Privatweg hatte, der wiederhergestellt werden musste. Dann würde ich das aber nicht als "verlangen" bezeichnen.

Auf den erwähnten Plan ist auch eine entfallene befestigte Einfahrt verzeichnet. Diese war auch für KFZ nutzbar. Diese kann man auch in google earth sehen.

Über den richtigen Wortterminus kann man sicher streiten, bie Kaufverhandungen (die sicherlich stattfanden) kann man aber der Grundstckseigentümer ja schon Forderungen einbingen, was ja sein gutes Recht ist.
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(07. 11. 2021, 12:56)FoxMcLoud schrieb: Bei einer Tür kann der Mensch vergessen sie wieder zu schließen oder sie mutwillig offen lassen.
Es gibt aber Türen die sind so konstruiert daß sie von alleine zufallen. Auch habe ich auf den geposteten Bildern (noch) kein eingebautes Schloß entdeckt.
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Jetzt müssen wir einfach mal Peter K befragen, aber ich gehe sehr davon aus, dass der Bauernhof hier einfach ein Wegerecht hat. Die Zuwegung mit dem KFZ erfolgt ja um das Haus herum, von der anderen Seite, was mit einem fahrbaren Untersatz auch keine große Einschränkung darstellt.
Für einen Fußgänger wäre aber ein solcher Umweg eine größere Zumutung, so dass in dem Fall vermutlich entschieden wurde, dass die Zuwegung für Fußgänger erhalten bleiben muss. Ich bin aber kein Rechtsanwalt!
Holger
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