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Noch länger streiken konnte man wirklich nicht oder? Da sieht man doch, dass man keine Rücksicht auf Leute nimmt, die zur Arbeit müssen und keine andere Möglichkeit haben, um von A nach B zu kommen. Viele verdienen weniger als die Herren Lokführer, die ganzen Tag aufs Knöpfchen drücken und ihren Hintern platt sitzen. Streik ok, aber gleich 91 Stunden? Haben die Lokführer da kein schlechtes Gewissen?
Also ich kann mir durchaus vorstellen, dass man bereits morgen schon im Personenverkehr einige "Störungen" einbaut. Letztes Mal ist die S1 ohne Grund 10 Minuten in Bad Cannstatt gestanden. Eine andere Bahn konnte die Strecke nicht belegen, da der RE nach Tübingen selbst Verspätung hatte. Seltsamerweise ist die S1 dann, als der RE in Bad Cannstatt einfuhr, erst losgefahren. Der RE eierte dann in Schritttempo hinterher. Vielleicht fallen auch einige Fahrten einfach so aus. Gründe kann man genug erfinden.
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Mal ne Frage: Kann die GDL nicht zur Kasse gebeten werden? Eigentlich müsste die GDL für den entstanden Schaden aufkommen, z.B. das man als Fahrgast nicht von A nach B kommt bzw. wenn man erheblich länger als üblich unterwegs ist.
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(04. 11. 2014, 22:10)Martin77 schrieb: Mal ne Frage: Kann die GDL nicht zur Kasse gebeten werden? Eigentlich müsste die GDL für den entstanden Schaden aufkommen, z.B. das man als Fahrgast nicht von A nach B kommt bzw. wenn man erheblich länger als üblich unterwegs ist.
"Vertragspartner" für den Bahnkunden ist immer die DB. Also kann er sich nur an der DB schadlos halten.
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(04. 11. 2014, 22:17)Mario schrieb: (04. 11. 2014, 22:10)Martin77 schrieb: Mal ne Frage: Kann die GDL nicht zur Kasse gebeten werden? Eigentlich müsste die GDL für den entstanden Schaden aufkommen, z.B. das man als Fahrgast nicht von A nach B kommt bzw. wenn man erheblich länger als üblich unterwegs ist.
"Vertragspartner" für den Bahnkunden ist immer die DB. Also kann er sich nur an der DB schadlos halten.
Streik gilt als höhere Gewalt, daher existiert keine Schadensersatzpflicht.
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(05. 11. 2014, 07:58)dt8.de schrieb: (04. 11. 2014, 22:17)Mario schrieb: "Vertragspartner" für den Bahnkunden ist immer die DB. Also kann er sich nur an der DB schadlos halten.
Streik gilt als höhere Gewalt, daher existiert keine Schadensersatzpflicht.
Eine gesetzliche Pflicht besteht natürlich nicht, aber der Bahnkunde kann trotzdem versuchen, sein Geld für nicht abgerufene Leistung zurück zu bekommen. Außerdem hat sich die Bahn bisher kulant gezeigt.
Jeweils um 18.00 Uhr am Tag 2 vor der Zugabfahrt kommt ein Notfahrplan heraus. Die tatsächliche Abfahrt ist jeweils aktuell abrufbar und wird auch eingehalten. So war das auch beim letzten Streik. Zuvor gekaufte Tickets werden sehr flexibel gehandhabt - kein Problem also. Quelle:
http://www.n-tv.de/wirtschaft/DB-Ein-Dri...01371.html
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Ich habe eben geschaut wie die Bahnen Morgen früh verkehren auf der DB Seite, was mich einwenig skeptisch macht ist das scheints außer dem Fernverkehr alle Züge fahren sollen einschließlich S-Bahnen.
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(05. 11. 2014, 13:51)Öpnv-Freak schrieb: Ich habe eben geschaut wie die Bahnen Morgen früh verkehren auf der DB Seite, was mich einwenig skeptisch macht ist das scheints außer dem Fernverkehr alle Züge fahren sollen einschließlich S-Bahnen.
S-Bahn fährt ab morgen ein Notfallfahrplan. S1-S6 im Stundentakt. Zwischen Böblingen und Renningen, sowie Marbach und Backnang ein Bus SEV. Nacht S-Bahnen am WE verkehren nicht.
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(05. 11. 2014, 09:13)Mario schrieb: (05. 11. 2014, 07:58)dt8.de schrieb: (04. 11. 2014, 22:17)Mario schrieb: "Vertragspartner" für den Bahnkunden ist immer die DB. Also kann er sich nur an der DB schadlos halten.
Streik gilt als höhere Gewalt, daher existiert keine Schadensersatzpflicht.
Eine gesetzliche Pflicht besteht natürlich nicht, aber der Bahnkunde kann trotzdem versuchen, sein Geld für nicht abgerufene Leistung zurück zu bekommen.
Das sind aber zwei verschiedene Dinge: das Geld für nicht genutzte Leistung kann der Kunde zurückverlangen, da ist die Bahn auch verpflichtet das zurückzuerstatten, sofern die Leistung definierbar ist (bei einem VVS-Fahrschein z.B. ist das schwer).
Das ist aber kein Schadensersatz in dem Sinn, wie es hier ursprünglich genannt war (z.B. Ersatz für die längere Fahrzeit, oder auch Taxikosten)
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(05. 11. 2014, 20:51)dt8.de schrieb: Das sind aber zwei verschiedene Dinge: das Geld für nicht genutzte Leistung kann der Kunde zurückverlangen, da ist die Bahn auch verpflichtet das zurückzuerstatten, sofern die Leistung definierbar ist (bei einem VVS-Fahrschein z.B. ist das schwer).
Das ist aber kein Schadensersatz in dem Sinn, wie es hier ursprünglich genannt war (z.B. Ersatz für die längere Fahrzeit, oder auch Taxikosten)
Dafür gelten die üblichen Regelungen nach Fahrgastrechten - und zwar gilt der zum Zeitpunkt des Kaufes der Fahrkarte veröffentlichte Fahrplan! Jahreskarteninhaber kriegen also u.U. 1,50 pro Fahrt am Streiktag.
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Mittwoch und Donnerstag ist es mal wieder soweit.