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Ja also das geht nicht. Was wenn wirklich jemand da einsteigt? Also entweder überall Automaten oder im Zug Automaten. Kann ja nicht sein das man Bahnsteige ohne Kaufmöglichkeit hat und dann schwarzfahrer ist. Ich würde das genauso machen wie hopperpl. Das bedeutet dann Gratis Nutzung der U5 und U6
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WER bitteschön BEGINNT seine Fahrt am Freibad mit Einzelfahrschein? Der könnte auch die Buslinie 72 nutzen als den Weg vom Ort hinaus in Kauf zu nehmen. Die Freibadbesucher haben Zeittickets oder schon bei der Hinfahrt eine Mehrfahrtenkarte gekauft. Am Rohrer Weg sieht es schon etwas anders aus, da ist die Wohnbebauung näher dran.
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(21. 03. 2014, 11:48)Mario schrieb: (21. 03. 2014, 10:16)hopperpl schrieb: Denn dann würde ich keine Fahrkarte (in die Innenstadt) mehr kaufen und immer behaupten, ich wäre Freibad eingestiegen. Das Gegenteil kann mir keiner nachweisen (in der U6 zwischen Vaihinger Straße und Richtung Gerlingen). ... und der U5.
Das sehe ich anders. Wenn man keinen gültigen Fahrschein vorweisen kann, fährt man schwarz, Ausnahme: Automat oder Entwerter hat eine nachweisbare Störung. Ganz einfach!
Die meisten Fahrgäste haben ohnehin ein Zeittickert oder Mehrfahrtenkarte.
Eben. Störung ist, der Automat fehlt. Als Fahrgast hat man auch Pflichten, z.B. den Bahnsteig wechseln falls an einem der Automat defekt ist. Aber mehrere Kilometer zu Fuss zu laufen oder ein Zwangsabo abzuschliessen gehört nicht dazu. Wenn beispielsweise im Bus die Kasse nicht funktioniert (Fahrerwechsel, Kassenabschluss 10 Hst vorher) darf man dennoch mitfahren. Kein Verkauf zumutbar möglich, kein Schwarzfahrer.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21. 03. 2014, 12:56 von dt8.de.)
(21. 03. 2014, 12:18)Mario schrieb: WER bitteschön BEGINNT seine Fahrt am Freibad mit Einzelfahrschein? Der könnte auch die Buslinie 72 nutzen als den Weg vom Ort hinaus in Kauf zu nehmen.
Warum sollte man das? Der Bus fährt nur alle 20 Minuten, die Bahn wesentlich öfter.
(21. 03. 2014, 12:18)Mario schrieb: Die Freibadbesucher haben Zeittickets oder schon bei der Hinfahrt eine Mehrfahrtenkarte gekauft.
Da wäre ich mir nicht sicher. Ein Schüler aus Leinfelden hat eine Monatskarte für die Zone dort, und fährt im Sommer mal zum Freibad und löst dazu eine Zone extra. Und nun soll er eine Mehrfahrtenkarte für eine Zone lösen, obwohl er die so schnell gar nicht mehr braucht?
Aber davon abgesehen geht es doch gar nicht darum, was die Mehrheit hat, sondern der Tarif geht davon aus, daß überall eine Fahrscheinverkaufsmöglichkeit existiert. Wenn kein Automat da ist, dann muß es eine andere Möglichkeit geben. Eine Beschränkung des Zustiegs an einer Haltestelle auf bestimmte Fahrscheinarten (das wäre es de facto) würde von der Aufsichtsbehörde nie genehmigt, da es der Beförderungspflicht widerspricht.
Die Möglichkeiten wären also, daß sich die dort zusteigende Fahrgäste beim Fahrer melden müssten und entweder bis zum Ausstieg ohne Fahrschein bleiben (Fahrer bezeugt Einstieg am Freibad) oder an einer Folgehaltestelle nachlösen müssen (-> Verzögerung im Fahrplan).
Beides auf Dauer nicht praktikabel.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21. 03. 2014, 13:07 von Mario.)
(21. 03. 2014, 12:55)dt8.de schrieb: Da wäre ich mir nicht sicher. Ein Schüler aus Leinfelden hat eine Monatskarte für die Zone dort, und fährt im Sommer mal zum Freibad und löst dazu eine Zone extra. Und nun soll er eine Mehrfahrtenkarte für eine Zone lösen, obwohl er die so schnell gar nicht mehr braucht?
Aber davon abgesehen geht es doch gar nicht darum, was die Mehrheit hat, sondern der Tarif geht davon aus, daß überall eine Fahrscheinverkaufsmöglichkeit existiert. Wenn kein Automat da ist, dann muß es eine andere Möglichkeit geben. Eine Beschränkung des Zustiegs an einer Haltestelle auf bestimmte Fahrscheinarten (das wäre es de facto) würde von der Aufsichtsbehörde nie genehmigt, da es der Beförderungspflicht widerspricht.
Die Möglichkeiten wären also, daß sich die dort zusteigende Fahrgäste beim Fahrer melden müssten und entweder bis zum Ausstieg ohne Fahrschein bleiben (Fahrer bezeugt Einstieg am Freibad) oder an einer Folgehaltestelle nachlösen müssen (-> Verzögerung im Fahrplan).
Beides auf Dauer nicht praktikabel.
Die SSB könnte dort folgendes Schild aufstellen:
"Wegen wiederholtem Vandalismus mußte unser Fahrkartenautomat leider bis auf weiteres entfernt werden. Bitte lösen Sie ihr Einzelticket am Automat der nächsten Haltestelle nach".
Dort steigen nur Spaziergänger oder Freibadbesucher zu und beide Gruppen haben es nicht eilig zur Arbeitsstelle.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21. 03. 2014, 13:21 von dt8.de.)
(21. 03. 2014, 11:48)Mario schrieb: (21. 03. 2014, 10:16)hopperpl schrieb: Denn dann würde ich keine Fahrkarte (in die Innenstadt) mehr kaufen und immer behaupten, ich wäre Freibad eingestiegen. Das Gegenteil kann mir keiner nachweisen (in der U6 zwischen Vaihinger Straße und Richtung Gerlingen). ... und der U5.
Das sehe ich anders. Wenn man keinen gültigen Fahrschein vorweisen kann, fährt man schwarz, Ausnahme: Automat oder Entwerter hat eine nachweisbare Störung. Ganz einfach!
Ich empfehle hierzu die BefBed des VVS, insbesondere § 6(3) zu lesen.
Ansonsten fehlt hier der Vorsatz seitens des Fahrgastes. Der Fahrgast muß nur behaupten, er wollte einen Fahrschein lösen, aber es gab keine Möglichkeit dazu. Er bekäme vor jedem Gericht Recht.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21. 03. 2014, 13:26 von dt8.de.)
(21. 03. 2014, 13:06)Mario schrieb: Die SSB könnte dort folgendes Schild aufstellen:
"Wegen wiederholtem Vandalismus mußte unser Fahrkartenautomat leider bis auf weiteres entfernt werden. Bitte lösen Sie ihr Einzelticket am Automat der nächsten Haltestelle nach".
Dort steigen nur Spaziergänger oder Freibadbesucher zu und beide Gruppen haben es nicht eilig zur Arbeitsstelle.
Wenn die Bahn wartet, bis der Fahrgast seinen Fahrschein gelöst hat, ist das kein Problem.
Ansonsten wäre das ein Verstoß gegen die Beförderungspflicht. Der Fahrgast hat einen Anspruch darauf, mit der Bahn bis zu seinem Ziel mitzufahren, soweit er seine Pflichten erfüllt hat (will ja einen Fahrschein kaufen) und keine der Ausnahmen des PerBefG (Betriebsstörung, Überfüllung) zutreffen.
Edit: perfide wäre es, wenn der Fahrgast dann ein Taxi kommen lässt und es der SSB in Rechnung stellt. Da findet sich schon eine Verbindung, bei der sich so die Fahrzeit um mehr als 30 Minuten verlängert :-) Verschulden SSB, denn die Möglichkeit des Fahrscheinerwerbs hat die SSB zu vertreten.
Edit 2: ich sehe gerade, daß das nicht geht. Gilt nur für Zeitkarten.
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Mit der Argumentation, dass der Automat selten benutzt wird, könnte man auch die Automaten an der Hst. "Stelle" (U15, 64) entfernen. Oder Ruhbank... Versucht das mal abzugrenzen...
Nein, es muß - wie hier mehrfach geschrieben - an jeder Station die Möglichkeit geben, einen Fahrschein zu lösen. Es sei denn, man kann dies auch im Fahrzeug (Busfahrer) tun.
Wenn wiederholt Automaten beschädigt werden, sollte man eher über (ggf. auch vorübergehende) Bewachungsmaßnahmen nachdenken.
MfG
GT6
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(22. 03. 2014, 08:47)GT6 schrieb: Mit der Argumentation, dass der Automat selten benutzt wird, könnte man auch die Automaten an der Hst. "Stelle" (U15, 64) entfernen. Oder Ruhbank... Versucht das mal abzugrenzen... Ruhbank ist mit Möhringen Freibad überhaupt nicht vergleichbar. Schließlich gibt es dort (RF) auch Parkplätze.
(22. 03. 2014, 08:47)GT6 schrieb: Wenn wiederholt Automaten beschädigt werden, sollte man eher über (ggf. auch vorübergehende) Bewachungsmaßnahmen nachdenken. Wie? Überwachungskameras? Es geht sicher um die Zeit zwischen Betriebsschluß und Betriebsbeginn, wenn der "Normalbürger" schläft.
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22. 03. 2014, 12:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22. 03. 2014, 12:32 von MarcoSTR.)
Für das südliche Möhringen ist die Haltstelle Freibad näher 500-800m, wie der Möhringer Bahnhof über 1-1,5km!
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