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DT8.S
joa stimmt eigentlich müssen Gesichter zensiert werden.... da des jetzt ein besonderer Fall ist, weil FJK DT8 dies gepostet hat, aber ich die Bilder gemacht habe. Deswegen bevor jetzt alle auf FJK DT8 losgehen, sollten sie auf mich los gehen, weil eigentlich ist es meine schuld das die Gesichter nicht Zensiert sind.
Grüße: Silvia Weiß
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War ja nur ne Frage - kein Vorwurf Wink
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(01. 11. 2011, 18:28)vloppy schrieb: Kurze Frage: Ist es erlaubt im Rahmen des Persönlichkeitsrechts Fotos wie das letzte oben online zu stellen oder müssen die Person unkenntlich gemacht werden?

In diesem Fall ist es erlaubt, da die Personen ja nicht das Kernelement des Fotos sind, sondern allgemein der Fahrgastinnenraum mit seinen Neuerungen. Das Bild kann sowohl mit als auch ohne die Fahrgäste den eigentlichen Zweck erfüllen. Der Fotograph muss sich immer fragen, was das Ziel des Fotos ist und ob das Foto mit und ohne die Personen denselben Effekt hat. Hier spielen die Personen keine Rolle, das Foto könnte also mit oder ohne die Personen denselben Effekt erzielen. Bei einem Personenportrait oder einem Bild einer feiernden Personengruppe zB kann man die Personen ja nicht einfach ausblenden oder wegpixeln, weil dann der Sinn des Fotos flöten geht.

mfg fox

... wünscht sich, dass die SSB der Hochbahn mal zeigt, wie ÖPNV richtig geht!
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(01. 11. 2011, 19:26)SSBaschdi=) schrieb: joa stimmt eigentlich müssen Gesichter zensiert werden.... da des jetzt ein besonderer Fall ist, weil FJK DT8 dies gepostet hat, aber ich die Bilder gemacht habe. Deswegen bevor jetzt alle auf FJK DT8 losgehen, sollten sie auf mich los gehen, weil eigentlich ist es meine schuld das die Gesichter nicht Zensiert sind.
Trotzdem hätte, wenn überhaupt, derjenige die Gesichter zensieren müssen, der das Bild online stellt. Was ihr für Euch fotografiert oder unter Euch austauscht, aber nicht veröffentlicht, ist Euer Bier, und da interessiert es auch niemanden, ob Personen auf den Bildern drauf sind. Oder hat sich von den Fahrgästen jemand beschwert? Das hätten sie nämlich durchaus können, mehr allerdings auch nicht.
Ich bin aber auch ziemlich sicher, daß Ihr Euch in diesem Fall die Arbeit des Zensierens / Unkenntlichmachens sparen könnt. Gerne wird in solchen Fällen ja (wenn auch nicht immer angebrachterweise) § 23 des Kunst-Urhebergesetzes angeführt. Dort heißt es, verkürzt gesagt, daß Bilder aus der Zeitgeschichte, und auf denen Personen nur Beiwerk sind, ohne Einwilligung veröffentlicht werden dürfen. In diesem Fall sind ja beide Voraussetzungen erfüllt. Reagieren müßte man nur, wenn jetzt eine der abgebildeten Personen herkäme und sich gegen die Onlinestellung dieses Bildes mit ihr / ihm drauf wehren würde.
...im Übrigen bin ich der Meinung, daß die U15 in die Nordbahnhof- und Friedhofstraße gehört! (frei nach Marcus Porcius Cato d.Ä.)
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Machen wir es so bevor weiter Diskussionen kommen und dies wir ja nicht wollen, bearbeitete ich es jetzt einfach.
Grüße FJK DT 8.S

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Hallole,

eigentlich sind Fotos, die im unterirdischen Bereich und auch in den Fahrzeugen gemacht werden, bei der SSB Genehmigungspflichtig. - Wenn ich das so richtig verstanden habe.

Grüßle
AFu
[Bild: 3320-Front-DSO.jpg]
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Stuttgarts Straßen- und Stadtbahnlinien im Internet:
http://www.ssb-linien.de
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(03. 11. 2011, 06:40)FJK DT 8 schrieb: Ja so habe ich es auch verstanden, aber bevor jetzt schon wieder Diskussionen auf kommen, weil es hier nicht passt und es un-über Sichtlich wird hier noch den Link für die Foto- & Drehgenehmigung: http://www.ssb-ag.de/Foto--und-Drehgeneh...-47-0.html

Man muss nicht immer alles doppelt und dreifach posten. Über die Foto- und Drehgenehmigung gibt es ein wichtiges Thema!
Gruß Marco

Korrekturen und Ergänzungen sind zu all meinen Beiträgen gern gesehen, solange sie sachlich sind und nicht gegen die Foren-Regeln verstoßen :-)

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4125/4126 hat natürlich einen neuen Stromabnehmer mit 2 Schleifleisten, Bildschirme und ein neu-warmes Licht.
4159/4160 immer noch ohne Bildschirme.
3127/3128 in der Generalsanierung, weil diese Woche noch nicht gesehen.
Grüße FJK DT 8.S

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(03. 11. 2011, 18:15)nightwalker schrieb: Man muss nicht immer alles doppelt und dreifach posten. Über die Foto- und Drehgenehmigung gibt es ein wichtiges Thema!

Deshalb: siehe dort meine Frage...
S21:
Die Argumente, eine weitere Finanzierung nicht abzulehnen, sind mit Abstand zu schwach.
(Internes Papier im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, 8.2.2013)
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Ich weis jetzt wie die DT 8.S aus der Sanierung kommen und zwar in der Reihenfolge:

1. 4109/4110
2. 4129/4130
3. 4137/4138
4. 4107/4108
5. 4153/4154
6. 4169/4170
7. 4123/4124
8. 4127/4128

3171/3172 ist noch im Einsatz.
Grüße FJK DT 8.S

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