19. 12. 2010, 23:49
(19. 12. 2010, 21:40)Andreas schrieb: Nur zu Deiner Info: Dass das Radfahren auf Füßgängerüberwegen erlaubt ist, hab ich mal wieder überhaubt nicht geschrieben. Leg mir nicht ständig Sachen in den Mund, die ich weder geschrieben, noch gemeint habe. Gerade dieses Beispiel sollte zeigen, wie wunderbar klare Regeln die Schuldfrage vereinfachen.
Ich erlaube mir zu zitieren:
Zitat:Zwei Lösungen: 1. Zebrastreifen weg, dann fahren nur noch die ganz zurückgebildeten Radfahrer ohne zu schauen über die Straße oder 2. das Überfahren von Fußgängerüberwegen mit dem Fahrrad verbieten (absteigen!).
Wie ist "oder 2. das Überfahren von Fußgängerüberwegen mit dem Fahrrad verbieten" anders zu interpretieren also so, daß das erlaubt wäre. Andernfalls müsste man es ja nicht verbieten, weil es das ja schon ist.
(19. 12. 2010, 21:40)Andreas schrieb: Gerade weil Fahrradfahrer Zebrastreifen nicht radfahrend überqueren dürfen, wurde die dortige Schuldfrage eindeutig geregelt. Diese Regelung ist aber erst einige Jahre alt
Die galt schon zu meiner Grundschulzeit, und die ist schon über 35 Jahre her.
(19. 12. 2010, 21:40)Andreas schrieb: Sind Springlichter eigentlich in der StVO definiert? Und das Verhalten an diesen für alle Verkehrsteilnehmer? Nur die Regelung "Stadtbahn hat Vorrang" müßte definiert (und selbstverständlich beschildert) sein.
StVO §38(3). Springlichter sind nichts anderes, sie geben nur zusätzliche Sicherheit, da die Aufmerksamkeit gegenüber einem Blinklicht steigt. Gibt es auch als Vorwarnung vor rot werdenden Ampeln als Springlicht. Indirekt ergibt sich, daß zusätzlich noch ein Hinweis gegeben sein muß, wovor gewarnt wird, sonst ist die Warnung sinnlos.
Die Blinklichter haben mit der StVO ohnehin nichts zu tun, wenn sich der Fußwegübergang über die Stadtbahn nicht im Geltungsberech der StVO befindet.
(19. 12. 2010, 21:40)Andreas schrieb: Und mal zum Zaun. Das Betreten von Bahnanlagen ist verboten. Steht da ein Zaun, ist ein Überqueren auch nicht (einfach) möglich. Da gibt's dann später keine Diskussionen.
Für Unbefugte. Der, der da "rumturnt" könnte auch befugt sein. Zumindest darf ein Fahrer den nicht einfach "abschiessen".
Aber scheinbar willst Du nicht verstehen: wenn da einer rumturnt und verletzt oder getötet wird hat der Fahrer unabhängig von der Schuldfrage ein Problem: konnte er die Person sehen und noch rechtzeitig bremsen? Wenn er nicht bremsen konnte: warum nicht? War er zu schnell oder die Bremse nicht in Ordnung? Das alles führt zu Problemen für den Fahrer, auch wenn die Schuldfrage erstmal eindeutig aussieht.
Als Autofahrer mußt Du auch anhalten, wenn vor Dir auf der Straße eine Person steht. Wenn Du den einfach umfährst wirst Du Dich nicht darauf berufen können, daß der da nicht stehen durfte, sondern Du bist einfach zu schnell gefahren. Du musst immer innerhalb des einsehbaren Bereiches anhalten können. Und wenn Du den dann noch anhupst könntest Du - je nach dem, was der andere für einen Grund hat - sogar noch eine Nötigung aufgehalst bekommen.
Und um wieder zur Bahn zurückzukommen: einer, der gerade den Zaun überklettert, ist nicht "plötzlich" da, den sieht man rechtzeitig. Also lieber ohne den Zaun, dann hat der die Chance noch wegzukommen und das Unfallrisiko sinkt.
(19. 12. 2010, 21:40)Andreas schrieb: Es gibt ja auch keine Schuld-Diskussionen, wenn jemand auf Eisenbahnwagen rumläuft und von der Oberleitung einen Stromschlag bekommt.
Das ist ein ganz anderer Fall, da keine andere Person da war, die das hätte verhindern können. Falls aber daneben einer steht, der die Möglichkeit hätte, den Fahrstrom abschalten zu lassen und das nicht tut, dann hat auch der Schuld.
(19. 12. 2010, 21:40)Andreas schrieb: Was wird aber - nun wieder zurück bei der Stadtbahn - gemacht? Man fordert, dass die Springlichter statt Orange nun Rot werden sollen, weil ja Orange nicht für "Stehenbleiben" steht, sondern nur für "Achtung". Oder für den Autofahrer, da kann man noch fahren, ist ja nicht dunkel-rot.
Ändert nichts.
(19. 12. 2010, 21:40)Andreas schrieb: Für mich ist einfach völlig unverständlich, wie jemand an einem Übergang von einer Stadtbahn erfasst werden wenn - wenn er normal um sich schaut und nie ohne beidseitige Sicht die Gleise betritt.
Das meiste ist entweder Unachtsamkeit (bei jüngeren) oder Uneinsichtigkeit in die eigene Langsamkeit (bei Älteren). Aber trotzdem hast Du eine sehr beschränkte Vorstellung. Ich habe schon von Fällen erfahren - aber zugegeben, die sind selten.
Stelle Dir einfach mal vor, Du bist stark sehbehindert und es ist keiner da, der Dir helfen kann. Schnell bist Du aber auch nicht, Du läufst ja mit dem Taststock (gab es vor ein paar Jahren am Möhringer Bahnhof)
(19. 12. 2010, 21:40)Andreas schrieb: Übrigens, eine Schuld-Diskussion ist was anderes als die juristische Schuld. Man kann juristisch keine Schuld tragen, aber dennoch alle Schuld von der Öffentlichkeit bekommen.
Oder andersherum. In den Fällen hier dürfte sich aber beides decken.
(19. 12. 2010, 21:40)Andreas schrieb: Diese gesamten, unnötigem Sicherungsmaßnahmen werden in einigen Jahren jede Form von Straßen- und Stadtbahnverkehr unmöglich machen. Nein, das heißt nicht, dass Sicherungsmaßnahmen unnötig sind - sondern nur dass es unnötige Sicherungsmaßnahmen gibt.
Nein, werden sie nicht. Dafür sitzt noch immer einer vorne drin, der gut ausgebildet ist und mitdenkt (zumindest sollte). Es wird nur einen fahrerlosen automatischen Betrieb unmöglich machen, was m.E. nicht falsch ist.
Zum Thema unnötige Maßnahmen dürften wir fast dieselbe Meinung haben, und deshalb bin ich auch gegen Zäune. Diese verleiten nämlich auch die Fahrer dazu, unaufmerksam zu werden.
(19. 12. 2010, 21:40)Andreas schrieb: Es gibt Forderungen, die Stadtbahn in Stuttgart auf 50 km/h - manche fordern sogar 30 km/h - zu begrenzen.
50 km/h innerorts ist auch für Kfz Vorschrift. Von daher verstehe ich nicht, daß die Bahn innerorts auf eigenem Gleiskörper schneller fahren darf. Sicher gibt es Strecken wo das problemlos geht, aber es gibt auch Strecken, wo ich das nicht verstehe, z.B. im Westen oder in der Neckarstraße, wo die Kfz stellenweise nur 30 km/h fahren dürfen, die Stadtbahn 70 km/h (wobei ich da eher die 30 für Kfz nicht verstehe).
Am Waldeck (wo die Forderung ja herkommt) habe ich allerdings mit der 50-70 kein Problem.