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Meines Wissens ist die Fahrradmitnahme in der 1. Klasse nicht ausdrücklich verboten. Dieser Fall dürfte in der Praxis auch sehr selten vorkommen.
Grüßle
henchen2410
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(15. 09. 2010, 21:08)dt8.de schrieb: Kommt darauf an, welches Image die Bahn haben will. Wenn sie will, daß jeder, der es sich leisten kann, mit dem Auto fährt, dann wäre sie damit auf dem richtigen Weg.
Dann wäre die SSB auch auf diesen Weg. Da fährt man ja auch oft an die 30min, also nicht viel kürzer als mit der S-Bahn die meist nicht viel länger als 30-45min fährt.
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Hm ich komme nicht ganz dahinter was du meinst. Inwiefern beziehst du dich jetzt auf die Reisezeit? Das ist mir nicht ganz klar. Was hat die Reisezeit mit Erster Klasse, Preisgestaltung etc. zu tun?
Darüber hinaus gibt es zahlreiche Relationen, die über 45Minuten Reisezeit hinausgehen, sowohl mit S-Bahn als auch mit Stadtbahn; ganz zu schweigen mit Bussen.
Grüße!
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(20. 09. 2010, 10:59)Weinberg_61er schrieb: Hm ich komme nicht ganz dahinter was du meinst. Inwiefern beziehst du dich jetzt auf die Reisezeit? Das ist mir nicht ganz klar. Was hat die Reisezeit mit Erster Klasse, Preisgestaltung etc. zu tun?
Dt8.de meinte ja dass das fehlen einer 1. Klasse potenzielle (autofahrende) Kunden abschrecken würde mit der Bahn zu fahren, zumindest habe ich das so verstanden. Das müsste dann aber auch für die Stadtbahn und natürlich auch für Busse* gelten.
Doch da fordert so gut wie keiner eine 1. Klasse. Wo ist also der Unterschied? Der kann höchstens in der Fahrtdauer liegen. Und da sind die Stadtbahn und die S-Bahn nicht so großartig auseinander.
*Bei Bussen sollte man aber bedenken dass dort auch der sogenannte Schienenbonus nicht greift und sich prinzipiell weniger Autofahrer entschießen auf diesen umzusteigen. Daher könnte man argumentieren das man mit den Bus eh nur die Leute erreichen will die eh keine andere Möglichkeit haben und daheres keine 1. Klasse braucht.
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(20. 09. 2010, 20:36)glx schrieb: (20. 09. 2010, 10:59)Weinberg_61er schrieb: Hm ich komme nicht ganz dahinter was du meinst. Inwiefern beziehst du dich jetzt auf die Reisezeit? Das ist mir nicht ganz klar. Was hat die Reisezeit mit Erster Klasse, Preisgestaltung etc. zu tun?
Dt8.de meinte ja dass das fehlen einer 1. Klasse potenzielle (autofahrende) Kunden abschrecken würde mit der Bahn zu fahren, zumindest habe ich das so verstanden. Das müsste dann aber auch für die Stadtbahn und natürlich auch für Busse* gelten.
Doch da fordert so gut wie keiner eine 1. Klasse. Wo ist also der Unterschied? Der kann höchstens in der Fahrtdauer liegen. Und da sind die Stadtbahn und die S-Bahn nicht so großartig auseinander.
Nein, der Komfort. In der Stadtbahn entspricht es schon fast der 1. Klasse, es ist jedoch gefühlt in jedem Fall angenehmer als die S-Bahn in der 2. Klasse.
Auch stellt sich die Sitzplatzthematik in der Stadtbahn nicht so, da bekommt man auch ohne 1.-Klasse-Fahrschein fast immer einen Sitzplatz. Zumindest auf den Strecken, auf den man nicht stehen will.
Vom Stöckach zum Hauptbahnhof kann man auch mal stehen, von Remseck oder Ostfildern nicht - muß man aber auch nicht, das Angebot ist in der Regel ausreichend.
In der S-Bahn kann es aber schon sein, daß man von Leonberg oder Waiblingen nach Stuttgart stehen muß, und da hilft die 1. Klasse.
(20. 09. 2010, 20:36)glx schrieb: *Bei Bussen sollte man aber bedenken dass dort auch der sogenannte Schienenbonus nicht greift und sich prinzipiell weniger Autofahrer entschießen auf diesen umzusteigen. Daher könnte man argumentieren das man mit den Bus eh nur die Leute erreichen will die eh keine andere Möglichkeit haben und daheres keine 1. Klasse braucht.
So ist es: derjenige, der 1. Klasse fährt, der fährt auch mit dem Auto zum Bahnhof. Und wenn mal ausnahmsweise nicht: die Fahrzeit mit dem Zubringerbus ist im Regelfall um einiges kürzer als die Zeit in der Bahn.
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Wobei die 1. Klasse der S1 auch mittlerweile in der HVZ überfüllt ist. Aber zu der Zeit wird in der 2. Klasse schon gestapelt.
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(19. 09. 2010, 20:54)henchen2410 schrieb: Meines Wissens ist die Fahrradmitnahme in der 1. Klasse nicht ausdrücklich verboten. Dieser Fall dürfte in der Praxis auch sehr selten vorkommen.
Grüßle
henchen2410 Da im Bereich der 1. Klasse sowie im Türenbereich vor der 1. Klasse Fahrräder verboten sind, stellt sich die Frage gar nicht. Wenn jemand unbedingt 1.Klasse fahren will und das Fahrrad dabei hat, dann müsste er theoretisch das Fahrrad zwei Türbereiche vor der 1.Klasse abstellen und dann in die 1.Klasse gehn. Aber weil man ja darauf aufpassen muss, dass das Fahrrad nicht umfällt oder niemanden stört, ist es defakto nicht möglich in der 1.Klasse Fahrräder mitzunehmen. Soviel dazu.
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Wenn sich *wirklich* jeder daran halten würde, wäre es den 1. Klassen-Kunden und der Bahn recht viel geholfen, finde ich, ansonsten gibt es wirklich nichts dazu zu sagen.
Hätte zum Zeitpunkt, wo die Fahrräder in der 1. Klasse befördert wurden, eine Fahrscheinprüfung stattgefunden, wären die "ehrlichen Herrschaften" samt Fahrrädern längst von der 1. Klasse geflogen.
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(14. 09. 2010, 15:49)henchen2410 schrieb: In der Schweiz gab es zum Therma 1.Klasse mit 2.Klasse Fahrschein vor ein paar Tagen ein interessantes Urteil:
http://mct.sbb.ch/mct/konzern_dienstleis...BE24EDCC35
Viele Grüße
henchen2410 Zufällig bin ich auf einen hochinteressanten Artikel zum Beitrag gestoßen.
Aber lest das bitte einmal selbst: Tagesanzeiger Schweiz
Dem DSO gebührt der Dank, daß ich einen Artikel zufällig gefunden habe.
Unter dem Artikel wird sehr intensiv über das Thema, bzw. Artikel kommentiert.
Dieses Kommentar, auf den ich gestoßen bin, stößt mich sauer auf:
Zitat:<Namen zenisert>30.03.2009, 12:41 Uhr
Ein Tipp an die SBB: Schreibt doch die 1. Klasse so deutlich an, dass dies auch ersichtlich ist. Zum Beispiel sind die gelben Streifen aussen am Wagen kaum wahrnehmbar und innen ist in den S-Bahnwagen vor lauter Reklame das 1. Klasse-Schild nicht zu sehen. Und dann wäre es langsam Zeit, wieder einen Komfort zu bieten, der den Aufschlag von 60 % auch rechtfertigt.
Obwohl ich nicht so häufig, sagen wir mal so nur gelegentlich oder sporadisch mit den Zügen der SBB (auch mit dem Nahverkehr) fahre, erkenne ich die 1. Klasse mehr als deutlich (schließlich wird die 1. Klasse gut und sichtbar mittels Piktogramm und einem gelben Fensterband (entweder oben, oder unten) gekennzeichnet). Die "versehentliche" Nutzung der 1. Klasse kaufe ich niemanden ab. Und in den Zügen mit Selbstkontrolle sollte es für die Fahrgäste selbstverständlich sein, einen gesunden Menschenverstand zu nutzen einem gezahlten Tarif entsprechend, die entsprechende Klasse zu benutzen.
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Gibt es auch ein SBB-Forum?- vielleicht können die dir helfen?!
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