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Streik nächsten Mittwoch
#51
Hallo,

(23. 01. 2010, 00:24)Weinberg_61er schrieb: Tja, liebe Nadine, das denken wir alle. Aber es gibt da gewisse Bedingungen, ein paar kleine Vorbehaltsklauseln.... die da sagen:

Stau oder Verspätung mit öffentlichen Verkehrsmitteln bzw. Auto oder gar angekündigter Ausfall ist nicht das Problem des Arbeitgebers, sondern des Arbeitnehmers. Heißt konkret:

Deine Verbindung ist ausgefallen? Dein Problem, wärst rechtzeitig losgefahren, um auf solche Eventualitäten vorbereitet zu sein.

Die Bahn streikt? Dein Problem, kümmere dich um Alternativen; Mitnahmegelegenheiten, zu Fuß, Fahrrad, Auto, Taxi...

Das habe ich anders in Erinnerung, und Google scheint mir da recht zu geben:

Zitat:Arbeitnehmern, die wegen eines Bahn-Streiks verspätet am Arbeitsplatz erscheinen, droht eine Abmahnung, wenn die Streiks - zum Beispiel in Medien - frühzeitig angekündigt wurden.

Seitens der Arbeitnehmer besteht grundsätzlich die Pflicht, rechtzeitig am Arbeitsplatz zu erscheinen.

Bei einem Streik von Bussen oder Bahnen muss der Arbeitnehmer zumutbare Vorkehrungen treffen, um pünktlich bei der Arbeit zu sein.
Weiterhin besteht seitens des Arbeitnehmers die Pflicht, schnellstmöglich den Arbeitgeber über eine Verspätung oder das wahrscheinliche Fehlen zu informieren.
Informiert er seinen Arbeitgeber hierüber nicht und tritt er seine Arbeit verspätet an, so kann ihm Eigenverschulden hinsichtlich der Verspätung vorgeworfen werden. Dann ist eine Abmahnung gerechtfertigt. Auch Lohn erhält der Arbeitnehmer für die ausgefallene Zeit nicht.

Hier gilt das Prinzip: Ohne Arbeit, kein Geld.

Zwar sieht § 616 BGB vor, dass der zur Dienstleistung Verpflichtete seinen Lohnanspruch nicht dadurch verliert, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund und ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.

Allerdings sind Verspätungen aufgrund von Streiks keine in der Person der Arbeitnehmer liegenden Gründe. Vielmehr trifft der Streik die Allgemeinheit.

Ich interpretiere das so: informiert der Arbeitnehmer den Arbeitgeber rechtzeitig über die Verspätung oder das Nichtkommen und es gibt keine andere zumutbare Möglichkeit zur Arbeit zukommen, so liegt kein Grund für eine Abmahnung vor. Lohn wird für die Zeit natürlich nicht bezahlt.
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#52
Wie kann man in einer Wirtschaftskrise 5% mehr Gehalt fordern, wenn kein Geld vorhanden ist?? zieht mal einem nackten Mann was aus der Tasche. Wer das fertig bringt, ist Zauberer.
Würde ich zu meinem Arbeitgeber gehen und sagen "Chef, ich will 5% mehr Gehalt", ich würde mich morgen in der Schlange der Arbeitslosen vor der Arbeitsagentur wiederfinden. Die Damen und Herren im öffentlichen Dienst können froh sein, dass sie einen vergleichsweise sicheren Arbeitsplatz haben. Von der Krankenversicherung (auch Angestellte im öD erhalten Zuschüsse vom Arbeitgeber) ganz zu schweigen. Wer am Ende die Zeche bezahlen darf...dreimal dürft ihr raten.
Grüße
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#53
Hallo;;;

also fordern kann man immer und eigentlich ist jedem klar, daß der Tarifabschluß drunter liegen wird ...
Ginge die Gewerkschaft mit dem erwarteten Ergebnis in die Verhandlungen, käme sie mit leeren Händen nach Hause.
Außerdem drohen die Krankenkassen mit einer Gebührenerhöhung, die nur die sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer zu zahlen haben ... und heute sah ich so ein gelb-blaues Plakat: Mehr netto - wir haben Wort gehalten. Wir sollten es der Gewerkschaft nicht vorhalten, daß sie mit allen Mitteln zu verhindern versucht, daß der auf dem Plakat abgebildete Bundesminister der Lüge bezichtigt wird.

Daß kein Geld da ist, kann ja so nicht stimmen -- dieses Land leistet es sich seit neuestem Hotels zu subventionieren und Geld für Löcher hat dieses Land ja auch ...

Viele Grüße
Ramiro
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#54
(23. 01. 2010, 08:24)Stadtbahn_Freak schrieb:
(22. 01. 2010, 22:41)_U8_ schrieb: Hach, schon wieder! Dabei wurden ja erst wieder Preise erhöht für die Fahrkarten! Aber ich seh's so: wenn die streiken, habe ich wenigstens eine Ausrede, warum ich nicht zu Arbeit kann! Hihi
HAHA Ich hab dann ne ausrede warum ich zu spät zur schule komme XD

Willst du dann etwa mitm Auto fahren?

Ich habe es bisher so verstanden, dass am 3. Februar ÜEBRHAUPT nichts fährt ? Oder nur eingeschränkt ? ( Letzten Streik, da fuhr doch auch garnix. Erinnere ich mich genau, weil ich damals noch zur Schule gegangen bin. Da habe ich den Leuten aber einfach gesagt, dass ich nicht kommen kann, wegen dem Streik, und die fanden das dann ohne Motzen in Ordnung... )

Also ich kann ja schlecht zur Arbeit laufen, ich bin einfach auf die SSB angewiesen. Notfalls muss ich halt 1 Tag Urlaub nehmen. Weil mir wurde gesagt, dass wenn ich einfach so nicht zur Arbeit gehe, dann hätte mein Chef Anspruch auf Schadenseratz ?! RolleyesShy
Viele Grüße aus Möhringen
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#55
Schon merkwürdig, dass die Aktion ausgerechnet am 3.2. stattfinden soll. Einen Tag nach dem Spatenstich von Stuttgart 21. Ob da die Baumküsser bei Ver.di dahinterstecken? Ein Schelm, der Böses dabei denkt.?? Big Grin
Grüße
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#56
(23. 01. 2010, 09:24)dt8.de schrieb: Ich interpretiere das so: informiert der Arbeitnehmer den Arbeitgeber rechtzeitig über die Verspätung oder das Nichtkommen und es gibt keine andere zumutbare Möglichkeit zur Arbeit zukommen, so liegt kein Grund für eine Abmahnung vor. Lohn wird für die Zeit natürlich nicht bezahlt.

Wobei "zumutbar" natürlich dehnbar ist. Was ist zumutbar? 1 km laufen? 10 km laufen? 10 km Fahrrad fahren? Bei welchem Wetter?
"Das schlimmste Wort, mit dem ich je tituliert wurde, lautete 'nett'." (Michael O’Leary)

[Bild: 450ssb.png]
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#57
Ja, eisteefahrer das habe ich auch schon gedacht.

Und weiss denn einer, ob da jetzt nun den ganzen Tag komplett nichts fährt, oder nur eingeschrenkt? Auf der SSB Seite ist irgendwie garnichts darüber zu finden ?!
Viele Grüße aus Möhringen
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#58
(26. 01. 2010, 18:29)_U8_ schrieb: Ja, eisteefahrer das habe ich auch schon gedacht.

Und weiss denn einer, ob da jetzt nun den ganzen Tag komplett nichts fährt, oder nur eingeschrenkt? Auf der SSB Seite ist irgendwie garnichts darüber zu finden ?!

In der Zeitung hieß es, den ganzen Tag führe nichts. Ich hoffe, an dem Tag Homeoffice machen zu können.
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#59
Die SSB scheint's auch noch nicht zu wissen - siehe

Frage: http://twitter.com/Nitzschewo/status/8189617016

Antwort: http://twitter.com/SSB_AG/status/8189724006
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#60
http://www.ssb-ag.de/1055-0-Warnstreik-A...bruar.html

das steht auf der ssb-hp!
Es grüßt U16!

[Bild: S21_Kuendigungsgesetz.jpg]

Infos unter http://www.fuerstuttgart21.de/
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