(22. 05. 2022, 14:33)automan schrieb:(22. 05. 2022, 13:01)dt8.de schrieb: Was Du nämlich übersiehst ist die Grundlage für das 9-Euro-Ticket, das entsprechende Gesetz. Irgendeine Bestimmung von DB Fernverkehr kann nicht über dem Gesetz stehen. Das Gesetz sagt jeder Nahverkehr. Ein Fernverkehrszug, der für den Nahverkehr freigegeben ist, ist der Logik nach auch Nahverkehr, zumal er eine RE-Zugnummer hat und damit eindeutig auch Nahverkehr ist.
Deine Definition von Nahverkehr ist leider nicht zutreffend. Das ist kein vom Land besteller Zug sondern erstmal ein eigenwirtschaftlich betriebener Zug von DB Fernverkehr. Die Finanzierungsvereinbarung zwischen Land und DB macht aus einem Fernverkehrszug nicht plötzlich einen Nahverkehrszug. Damit ist es ein Fernverkehrszug und das Gesetz greift eben nicht automatisch.
Wie kommst Du auf Deine Definition von Nahverkehr? Nur weil das Unternehmen DB Fernverkehr heißt?
So einfach ist das nicht. Die Definition von Nah- oder Fernverkehr ist juristisch nicht, ob der Verkehr bestellt wurde oder nicht. Dem Gesetzgeber ist egal, ob DB das der Abteilung Fern- oder Nahverkehr zuschlägt. Vor dem 9-Euro-Ticket hat die DB den Zug als Nahverkehr ausgewiesen und dieser hat eine RE-Zugnummer. Der Betreiber ist für eine Unterscheidung zwischen Nah- und Fernverkehr gesetzlich nicht relevant.
Die Definition ist auch nicht, ob es ein Fernverkehrs- oder Nahverkehrszug ist, sondern ob der Zug dem Fern- oder Nahverkehr dient. Und letzteres ist auf der Gäubahn eindeutig zu bejahen, denn es gibt ja von dem Teppich-RE abgesehen teilweise gar keine anderen Fahrmöglichkeiten. Schon damit ist belegt, dass dieser Zug dem Nahverkehr dient.
Eine von einem Busunternehmen eigenwirtschaftlich betriebene Buslinie ist (von Fernbussen abgesehen) auch Nahverkehr obwohl nicht bestellt und muss daher das 9-Euro-Ticket anerkennen. Hier kann sich ein solches Unternehmen nicht hinstellen und sagen, es will das Ticket nicht anerkennen. Es muss. Nur das bundeseigene Unternehen DB FV windet sich hier mit fragwürdigen Definitionen heraus. Letztes Jahr, bei der VDV-Aktion, war das auch keine Frage.
Anderes Beispiel: wenn Abends ab 21:00 statt der Zahnradbahn ein Taxi kommt, dann gilt das Ticket dort trotzdem, obwohl es ja im Taxi sonst nicht gilt. Und auf der Gäubahn kommt halt statt des roten RE ein weißer RE, der den roten RE schon seit Jahren ersetzt. Wo soll da der Fahrgast den Unterschied erkennen?
(22. 05. 2022, 14:33)automan schrieb: Versteht mich nicht falsch, ich finde die Situation auch bescheuert. Aber da muss dann eben das Land entsprechend mehr Geld auf den Tisch legen.Warum sollte das Land bezahlen? Die DB kann froh sein, hier ohne Ausschreibung Verkehrsleistungen erbringen zu dürfen. Das war nämlich ein Teil dieses Deals - es gibt keine Ausschreibung, sondern die DB bekommt das, indem sie die RE zu IC hochstuft und Nahverkehrsfahrgäste mitnimmt. Wenn es das der DB nicht mehr wert ist - dann läuft der Deal aus und es wird NV ausgeschrieben.
Und die SSB sollte zusehen, dass sie diese Textpassage von ihrer Website runternehmen.
Und ich bin gespannt, was passiert, wenn das erste 60€-Verfahren vor einem Richter landet.
Ziel des Gesetzes ist, den Verbraucher zu entlasten. Verbraucher auf der Gäubahn haben davon so aber nichts, denn in manchen Relationen müssen bisherige Monatskarteninhaber sogar auf das Auto umsteigen, denn mit der Bahn gibt es keine NV-Verbindung mehr, und normale Monatskarten sind ja in dem Zeitraum nicht mehr erhältlich. Tolle Entlastung.