23. 03. 2023, 21:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23. 03. 2023, 21:40 von Jack Lanthyer.)
Da das Thema recht heikel ist, und vielen Menschen, die auf öffentlichen Verkehrsmitteln angewiesen sind teilweise recht hart treffen könnte, teilt VVS in seiner Webseite mit, welche Verkehrsmitteln vom Warnstreik betroffen oder nicht betroffen sind.
Aufruf der VVS-Webseite: >> KLICK <<
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VVS-Mitteilung schrieb:Flächendeckender Streik von ver.di und EVGEin Vollzitat ist leider nötig, da die Information irgendwann gelöscht werden könnte.
ver.di und EVG: flächendeckender Streik am Montag
Die Gewerkschaften ver.di und EVG haben für Montag, 27. März, einen flächendeckenden Streik angekündigt. Neben öffentlichen Einrichtungen und Flughäfen soll vor allem auch der ÖPNV den ganzen Tag bestreikt werden.
Es ist damit zu rechnen, dass im VVS keine Regionalzüge, Nebenbahnen, S-Bahnen, Stadtbahnen (inkl. Zacke und Seilbahn) sowie keine Busse von SSB und SVE Esslingen fahren. Die regionalen Busunternehmen (z. B. Schlienz, OVR, Pflieger, LVL, FMO, GRO …) sind von den Warnstreiks nicht betroffen. Auch die Schnellbusse u. a. X10, X20 und X60 fahren planmäßig.
Der VVS bittet seine Fahrgäste, sich auf diesen Fall einzustellen und über alternative Verbindungen zu informieren oder – wenn möglich – im Homeoffice zu arbeiten.
Der Streik betrifft folgende Linien:Der VVS empfiehlt Fahrgästen, ihre Verbindung am Tag des Warnstreiks in der elektronischen Fahrplanauskunft über die VVS-App oder unter vvs.de zu überprüfen. Die Fahrverbindungen werden dort am Streiktag automatisch ohne die bestreikten Verkehrsmittel angezeigt. Fahrgäste können sich so schnell einen Überblick verschaffen, ob eine Verbindung auch ohne Stadtbahn und Bus möglich ist, eventuell verbunden mit einem längeren Fußweg.
- Regionalzüge: alle RE, RB, IRE und MEX-Linien. Da in der Gewerkschaft EVG nicht nur Lokführer, sondern auch weiteres für den Bahnbetrieb unverzichtbares Personal (z. B. Fahrdienstleiter und Stellwerksmitarbeiter) organisiert ist, ist damit zu rechnen, dass auch der Bahnbetrieb der privaten Unternehmen SWEG Bahn Stuttgart und Go-Ahead Baden-Württemberg betroffen sein wird.
- S-Bahnen: alle S-Bahnen
- Nebenbahnen: RB 46 (Schönbuchbahn), RB47 (Ströhgäubahn), RB61 (Wiesel) und RB65 (Tälesbahn)
- Stuttgart: Alle Stadtbahnen, SSB-Busse, Seilbahn, Zacke und SSB-Flex-Fahrzeuge. Busse von Privatunternehmen, die im Auftrag der SSB auf SSB-Linien fahren, werden nicht ausfallen (Linien 53, 54, 58, 60, 64, 66, 73 und 90). Nicht betroffen ist der Zackebus, der ab 21 Uhr für die Zahnradbahn fährt.
- Nachtverkehr in Stuttgart: Vom 26. auf den 27. März fahren alle Nachtbusse regulär bis 3 Uhr. Vom 27. auf den 28. März entfällt der Nachtbusverkehr aufgrund des Warnstreiks bis 4.00/4.30 Uhr.
- SSB-Flex: Die SSB-Flex-Fahrzeuge fahren vom 26. auf den 27. März bis 3 Uhr. Vom 27. auf den 28. März fahren die SSB-Flex-Fahrzeuge aufgrund des Warnstreiks bis 4.00/4.30 Uhr nicht.
- Stadtverkehr ES: Alle Buslinien des SVE (101, 102, 103, 104, 105, 108, 109, 110, 111, 113, 115, 118, 132, 138, N12 und N13).
Ob am Montag einzelne Züge nicht vom Streik betroffen sind und fahren, ist im Moment nicht absehbar. Die Busse der privaten Verkehrsunternehmen, die überwiegend in den Verbundlandkreisen eingesetzt werden, fahren wie gewohnt.
Fahrrad, Mitfahrgelegenheit oder Sharing-Angebote sind im Streikfall Alternativen
Für manche Fahrgäste könnte es eine Alternative sein, mit dem Fahrrad zu fahren – sofern die Witterung dies zulässt. Die Radroute kann man sich mit dem VVS-Radroutenplaner ausgeben lassen, den man unter www.vvs.de/radroutenplaner anklicken kann. Auf einfache Weise kommt man so zu einer Routenempfehlung an den Arbeits- oder Ausbildungsplatz, auch in der Stadt Stuttgart.
Im Einzelfall können auch Carsharing, Miet-Roller, E-Bikes zum Leihen oder die private Mitfahrgelegenheit eine gute Alternative sein, um von A nach B zu kommen. Informationen dazu gibt es unter www.vvs.de unter der Rubrik „Clever kombinieren“ auf der Seite „Rundum mobil“. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die VVS-Mobilitätsgarantie bei einem Streik nicht greift.
Stand: 23. März 2023