Bahnforum Stuttgart

Normale Version: ver.di und EVG-Warnstreik / Streik
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Da das Thema recht heikel ist, und vielen Menschen, die auf öffentlichen Verkehrsmitteln angewiesen sind teilweise recht hart treffen könnte, teilt VVS in seiner Webseite mit, welche Verkehrsmitteln vom Warnstreik betroffen oder nicht betroffen sind.

Aufruf der VVS-Webseite: >> KLICK <<
VVS-Mitteilung schrieb:Flächendeckender Streik von ver.di und EVG

ver.di und EVG: flächendeckender Streik am Montag
Die Gewerkschaften ver.di und EVG haben für Montag, 27. März, einen flächendeckenden Streik angekündigt. Neben öffentlichen Einrichtungen und Flughäfen soll vor allem auch der ÖPNV den ganzen Tag bestreikt werden.
Es ist damit zu rechnen, dass im VVS keine Regionalzüge, Nebenbahnen, S-Bahnen, Stadtbahnen (inkl. Zacke und Seilbahn) sowie keine Busse von SSB und SVE Esslingen fahren. Die regionalen Busunternehmen (z. B. Schlienz, OVR, Pflieger, LVL, FMO, GRO …) sind von den Warnstreiks nicht betroffen. Auch die Schnellbusse u. a. X10, X20 und X60 fahren planmäßig.
Der VVS bittet seine Fahrgäste, sich auf diesen Fall einzustellen und über alternative Verbindungen zu informieren oder – wenn möglich – im Homeoffice zu arbeiten.
Der Streik betrifft folgende Linien:
  • Regionalzüge: alle RE, RB, IRE und MEX-Linien. Da in der Gewerkschaft EVG nicht nur Lokführer, sondern auch weiteres für den Bahnbetrieb unverzichtbares Personal (z. B. Fahrdienstleiter und Stellwerksmitarbeiter) organisiert ist, ist damit zu rechnen, dass auch der Bahnbetrieb der privaten Unternehmen SWEG Bahn Stuttgart und Go-Ahead Baden-Württemberg betroffen sein wird.
  • S-Bahnen: alle S-Bahnen
  • Nebenbahnen: RB 46 (Schönbuchbahn), RB47 (Ströhgäubahn), RB61 (Wiesel) und RB65 (Tälesbahn)
  • Stuttgart: Alle Stadtbahnen, SSB-Busse, Seilbahn, Zacke und SSB-Flex-Fahrzeuge. Busse von Privatunternehmen, die im Auftrag der SSB auf SSB-Linien fahren, werden nicht ausfallen (Linien 53, 54, 58, 60, 64, 66, 73 und 90). Nicht betroffen ist der Zackebus, der ab 21 Uhr für die Zahnradbahn fährt. 
  • Nachtverkehr in Stuttgart: Vom 26. auf den 27. März fahren alle Nachtbusse regulär bis 3 Uhr. Vom 27. auf den 28. März entfällt der Nachtbusverkehr aufgrund des Warnstreiks bis 4.00/4.30 Uhr.
  • SSB-Flex: Die SSB-Flex-Fahrzeuge fahren vom 26. auf den 27. März bis 3 Uhr. Vom 27. auf den 28. März fahren die SSB-Flex-Fahrzeuge aufgrund des Warnstreiks bis 4.00/4.30 Uhr nicht.
  • Stadtverkehr ES: Alle Buslinien des SVE (101, 102, 103, 104, 105, 108, 109, 110, 111, 113, 115, 118, 132, 138, N12 und N13).
     
Der VVS empfiehlt Fahrgästen, ihre Verbindung am Tag des Warnstreiks in der elektronischen Fahrplanauskunft über die VVS-App oder unter vvs.de zu überprüfen. Die Fahrverbindungen werden dort am Streiktag automatisch ohne die bestreikten Verkehrsmittel angezeigt. Fahrgäste können sich so schnell einen Überblick verschaffen, ob eine Verbindung auch ohne Stadtbahn und Bus möglich ist, eventuell verbunden mit einem längeren Fußweg.
Ob am Montag einzelne Züge nicht vom Streik betroffen sind und fahren, ist im Moment nicht absehbar. Die Busse der privaten Verkehrsunternehmen, die überwiegend in den Verbundlandkreisen eingesetzt werden, fahren wie gewohnt.
Fahrrad, Mitfahrgelegenheit oder Sharing-Angebote sind im Streikfall Alternativen
Für manche Fahrgäste könnte es eine Alternative sein, mit dem Fahrrad zu fahren – sofern die Witterung dies zulässt. Die Radroute kann man sich mit dem VVS-Radroutenplaner ausgeben lassen, den man unter www.vvs.de/radroutenplaner anklicken kann. Auf einfache Weise kommt man so zu einer Routenempfehlung an den Arbeits- oder Ausbildungsplatz, auch in der Stadt Stuttgart.
Im Einzelfall können auch Carsharing, Miet-Roller, E-Bikes zum Leihen oder die private Mitfahrgelegenheit eine gute Alternative sein, um von A nach B zu kommen. Informationen dazu gibt es unter www.vvs.de unter der Rubrik „Clever kombinieren“ auf der Seite „Rundum mobil“. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die VVS-Mobilitätsgarantie bei einem Streik nicht greift.

Stand: 23. März 2023
Ein Vollzitat ist leider nötig, da die Information irgendwann gelöscht werden könnte.
Warnstreik am Freitag, von 03:00 bis 11:00 Uhr:

Von der Webseite des VVS:
Zitat:Bundesweiter Warnstreik im Nah- und Fernverkehr
Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hat für den kommenden Freitagvormittag (21. April) von 3 bis voraussichtlich 11 Uhr zu einen flächendeckenden Warnstreik bei der Deutschen Bahn angekündigt. Betroffen davon ist der gesamte Nah- und Fernverkehr. Im VVS fahren dann keine Regionalzüge und S-Bahnen. Die Stadtbahnen und die meisten Busse sind nicht vom Warnstreik betroffen und fahren wie gewohnt. Im Regional- und S-Bahnverkehr sollen nach Ende des Ausstands zeitnah wieder so viele Verbindungen wie möglich nach dem regulären Fahrplan angeboten werden. Hier kann es im Laufe des Nachmittags noch zu Beeinträchtigungen kommen.

Welche Verkehrsmittel sind vom Streik betroffen?
  • Alle S-Bahnen, Regionalzüge und Nebenbahnen.
  • Regionalzüge der privaten Unternehmen SWEG Bahn Stuttgart, Go-Ahead Baden-Württemberg und AVG, weil in der Gewerkschaft EVG auch unverzichtbares Personal wie Fahrdienstleiter organisiert ist
  • Busse der Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH (RAB-Linien 350, 759, 774 - 778, 790, 791, 794, 924, 935, 950, 950A, 951, 951A, 952, 957 - 959, 970 - 972, 972A, N97).
Was fährt am Freitag?
  • Die Stadtbahnen und Busse in der Landeshauptstadt und in den Landkreisen
Alle Fahrten, die zwischen 3 und 11 Uhr ausfallen, werden in der Fahrplanauskunft bzw. der App „VVS Mobil“ nicht angezeigt. Fahrgäste bekommen stattdessen alternative Verbindungen angezeigt. Der VVS bittet alle Fahrgäste darum, sich vor Beginn der Fahrt zu informieren.

Fahrrad, Mitfahrgelegenheit oder Sharing-Angebote sind im Streikfall Alternativen

Für manche Fahrgäste könnte es eine Alternative sein, mit dem Fahrrad zu fahren – sofern die Witterung dies zulässt. Die Radroute kann man sich mit dem VVS-Radroutenplaner ausgeben lassen, den man unter www.vvs.de/radroutenplaner anklicken kann.
Im Einzelfall können auch Carsharing, Miet-Roller, E-Bikes zum Leihen oder die private Mitfahrgelegenheit eine gute Alternative sein, um von A nach B zu kommen. Informationen dazu gibt es unter www.vvs.de unter der Rubrik „Clever kombinieren“ auf der Seite „Rundum mobil“.
Stand:  19. April 2023
Hallole,

der geplante Streik von morgen Abend bis Dienstag ist abgesagt:

https://www.tagesschau.de/eilmeldung/bah...t-100.html

Grüßle
AFu
Das ist wirklich gut, daß sich die Bahn um juristischen Beistand bemüht hatte, um den 50-Stündigen Warnstreik der EVG zu stoppen.

Hervorzuheben ist der Absatz in dieser Nachricht:
Zitat:Den Vergleich hatte das Arbeitsgericht in Frankfurt vorgelegt. Die zuständige Richterin hatte mehrfach angedeutet, sie habe Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angekündigten Streiks. Die EVG laufe Gefahr, vor Gericht zu unterliegen, wenn sie dem Vergleich nicht zustimme.
Der Warnstreik ist eigentlich dazu da, vor dem Streik zu warnen und sollte zeitlich begrenzt sein, konkret sind 2 Stunden im Spiel, von einem ganzen Tag, oder mehreren Tagen ist nicht die Rede gewesen. Außerdem ist der ausgedehnte Warnstreik unverhältnismäßig.


Sollte das hier so ein Argument sein:
Zitat:Zudem dürfte sie auch zum Ziel haben, in diesen Lohngruppen beziehungsweise diesen Branchen durch ihren Einsatz neue Mitglieder zu gewinnen.
Dann hat das Ganze nichts mehr mit der Rechtmäßigkeit des Streiks zu tun. Jede Gewerkschaft sollte mit den Arbeitgebern ganz normal über das Eigentliche Thema verhandeln nur um dieses Thema sollte es eigentlich auch gehen. Mitglieder wegen so was zu gewinnen, ist zweitrangig. Wichtiger ist es, daß beide Seiten über die Lohnerhöhungen sprechen sollen und nur um das geht es. Beide Seiten sollten auch immer darauf achten, daß das Angebot (Arbeitgeber) und die Forderung (Gewerkschaft) annähernd deckungsgleich sind, wenn auch die Kompromisse unvermeidbar sind. Dennoch halte ich die Laufzeit, den die Bahn in Spiel gebracht hatte, für sehr wichtig. Die Laufzeitlänge soll die Streikhäufigkeit, den die Gewerkschaften es gerne hätten, reduzieren.
Die auf die Bahn und aber auch auf die Busse angewiesene Fahrgäste wollen die Verkehrsmittel nutzen und nicht wegen dem (dämlichen) Streik anderweitig nach Alternativen suchen. Daß Parallelstreiks rechtmäßig ist, habe ich da meine Zweifel. Denn die Parallelstreiks schränkt den unbeteiligten Dritten, die öffentlichen Verkehrsmitteln zu nutzen noch mehr ein, als wenn nur eine Gewerkschaft das tun würde.

Insbesondere beim EVG sind die Streiks in meinen Augen eine recht heikle Angelegenheit, das unbedingt eine Regelung getroffen werden sollte, wie der Streik ablaufen sollte. Wie beim GDL, sollte beim EVG-Streik ein Grundangebot gewährleistet werden, um die Auswirkungen auf die unbeteiligte Dritte - insbesondere die Arbeitnehmer, als Pendler - so gering, wie möglich zu halten.
Übrigens: Das gleiche gilt auch für Ver.di. Die Ver.di hat nicht das Recht, wegen des Streiks den gesamten Verkehr einzustellen. Auch für sie gilt die gleiche Pflichten, wie auch bei GDL: Aufrechterhaltung des Grundangebots während des Streiks.
Überraschenderweise fahren die S-Bahnen München, Frankfurt, Berlin und Hamburg soweit ich sehen konnte heute Regelverkehr. In Stuttgart war es dagegen nicht mal möglich einen Halbstundentakt zu organisieren. Warum?
(13. 05. 2023, 20:53)Jack Lanthyer schrieb: [ -> ]Das ist wirklich gut, daß sich die Bahn um juristischen Beistand bemüht hatte, um den 50-Stündigen Warnstreik der EVG zu stoppen.

Hervorzuheben ist der Absatz in dieser Nachricht:
Zitat:Den Vergleich hatte das Arbeitsgericht in Frankfurt vorgelegt. Die zuständige Richterin hatte mehrfach angedeutet, sie habe Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angekündigten Streiks. Die EVG laufe Gefahr, vor Gericht zu unterliegen, wenn sie dem Vergleich nicht zustimme.
Der Warnstreik ist eigentlich dazu da, vor dem Streik zu warnen und sollte zeitlich begrenzt sein, konkret sind 2 Stunden im Spiel, von einem ganzen Tag, oder mehreren Tagen ist nicht die Rede gewesen. Außerdem ist der ausgedehnte Warnstreik unverhältnismäßig.

Ay, etwas viel Halbwissen, oder? Wink Gerade dieses oder letztes Jahr hat man am Beispiel der Flughäfen gesehen, dass Warnstreiks im Umfang von 2 Tagen ebenfalls möglich sind. Genauso ver.di oder die IG-Metall, die für je 24 Stunden die Arbeit niedergelegt haben. 

Die Verhältnismäßigkeit/Unverhältnismäßigkeit bezieht sich hier auf den Standpunkt der EVG durch einen 50-stündigen Warnstreik die Forderung nach der Einhaltung des Mindestlohns Nachdruck zu verleihen. Hier gab es wohl unterschiedliche Ansichten, wie die einzelnen Parteien das Angebot zum Mindestlohn interpretiert haben, aber die Standpunkte waren wohl so nah beieinander, dass diese eine solche Arbeitsniederlegung nicht rechtfertigt hätte. Spannend wird es hier noch bei der tatsächlichen Diskussion um die tariflichen Lohnerhöhungen. 

Eine Nullrunde in 2023 für die Lohntabellen wird schätzungsweise nicht von der EVG akzeptiert werden. Gerade in Zeiten von Personalmangel wird sich damit kaum jemand für die Bahn gewinnen lassen und gleichzeitig muss sie nach den schwachen wahrgenommenen Abschlüssen aus 2021 aus Sicht vieler Bahner liefern. Da ist eine Einigung im Rahmen der aktuell gebotenen "8-10%" ab März 2024 mit einer Laufzeit von 28 Monaten in sehr weiter Ferne (bis dahin und unter Berücksichtigung der mittleren Inflation würde damit ein Reallohnverlust - und damit eine noch weiter abnehmende Attraktivität der Bahn als Arbeitgeber einhergehen).

(13. 05. 2023, 20:53)Jack Lanthyer schrieb: [ -> ]Sollte das hier so ein Argument sein:
Zitat:Zudem dürfte sie auch zum Ziel haben, in diesen Lohngruppen beziehungsweise diesen Branchen durch ihren Einsatz neue Mitglieder zu gewinnen.
Dann hat das Ganze nichts mehr mit der Rechtmäßigkeit des Streiks zu tun. Jede Gewerkschaft sollte mit den Arbeitgebern ganz normal über das Eigentliche Thema verhandeln nur um dieses Thema sollte es eigentlich auch gehen. Mitglieder wegen so was zu gewinnen, ist zweitrangig. Wichtiger ist es, daß beide Seiten über die Lohnerhöhungen sprechen sollen und nur um das geht es. Beide Seiten sollten auch immer darauf achten, daß das Angebot (Arbeitgeber) und die Forderung (Gewerkschaft) annähernd deckungsgleich sind, wenn auch die Kompromisse unvermeidbar sind. Dennoch halte ich die Laufzeit, den die Bahn in Spiel gebracht hatte, für sehr wichtig. Die Laufzeitlänge soll die Streikhäufigkeit, den die Gewerkschaften es gerne hätten, reduzieren.
Die auf die Bahn und aber auch auf die Busse angewiesene Fahrgäste wollen die Verkehrsmittel nutzen und nicht wegen dem (dämlichen) Streik anderweitig nach Alternativen suchen. Daß Parallelstreiks rechtmäßig ist, habe ich da meine Zweifel. Denn die Parallelstreiks schränkt den unbeteiligten Dritten, die öffentlichen Verkehrsmitteln zu nutzen noch mehr ein, als wenn nur eine Gewerkschaft das tun würde.

Insbesondere beim EVG sind die Streiks in meinen Augen eine recht heikle Angelegenheit, das unbedingt eine Regelung getroffen werden sollte, wie der Streik ablaufen sollte. Wie beim GDL, sollte beim EVG-Streik ein Grundangebot gewährleistet werden, um die Auswirkungen auf die unbeteiligte Dritte - insbesondere die Arbeitnehmer, als Pendler - so gering, wie möglich zu halten.
Übrigens: Das gleiche gilt auch für Ver.di. Die Ver.di hat nicht das Recht, wegen des Streiks den gesamten Verkehr einzustellen. Auch für sie gilt die gleiche Pflichten, wie auch bei GDL: Aufrechterhaltung des Grundangebots während des Streiks.
Geht es wirklich um neue Mitglieder? Oder geht es darum, dass die Gewerkschaften Zulauf haben, weil sich Mitarbeitende, denen Gewerkschaften sonst egal sind, hier ihre (berechtigten) Interessen vertreten sehen? (Wenn ihnen die Sache nicht wichtig wäre, könnten diese ja auch für 14€/Stunde zu Aldi/Lidl wechseln und müssten weder sonntags, noch nachts und auch nicht bei Wind und Wetter mehr verdienen für dieselbe Leistung).
Und nein, es geht nicht nur um den Lohn, sondern auch über Arbeitsbedingungen Wink Tarifverhandlungen sind deswegen äußerst komplex, auch wenn man sie gerne auf die Kernforderung (Lohnerhöhung) runterbricht. 

Ebenso muss ich dir beim Thema Laufzeitlänge widersprechen. Gerade aufgrund der Volatilität in der Wirtschaft sollte die Laufzeit mit Maß und Mitte bestimmt werden. Keiner weiß, wie stark/schwach die Inflation in einem Jahr aussehen wird. Geht man vom aktuellen Verhalten aus, wird man nochmal 7-8% drauf rechnen müssen, fällt sie schwächer aus, kann die Lohnsteigerung entsprechend adjustiert werden.

Auch deinen Standpunkt mit der fehlenden Verhältnismäßigkeit von "parallelen" Streiks kann ich nicht ganz nachvollziehen. Wenn es unverhältnismäßig gewesen wäre, wäre dies dann nicht auch rechtlich geprüft worden? Soweit ich mich erinnern kann, wurde seinerzeit nur zum Thema Elbtunnel eine Notvereinbarung getroffen - der ÖP(N)V fällt somit wohl nicht über die allgemeine Daseinsvorsorge (und eine Regierung unter Führung der SPD wird einen Teufel tun und die Rechte der Arbeitnehmenden beschränken).

Im Grundsatz müssen Streiks ja auch irgendwo weh tun, mich nerven sie ja selbst und ShareNow, Miles und Co. sind an diesen Tagen meine besten Freunde. Übrigens - es ist keine EVG, noch eine ver.di, die wegen des Streiks den ganzen Verkehr einstellen. Es sind viel mehr die Verkehrsbetriebe, die mangels Personal kein oder höchstens ein rudimentäres Angebot stellen können und daher vorsorglich den ganzen Betrieb einstellen. (Vorteil für die Arbeitgeber: Warnstreiks haben den schicken Vorteil, dass Zeitguthaben der MA verbrannt wird). 

Der Unterschied zwischen GDL und EVG ist an dieser Stelle, dass die Leitstellen, Stellwerke und Betriebszentralen größtenteils EVG-organisiert sind. Bei der GDL ist z.g.T. das fahrende Personal organisiert. Für Letztere lassen sich bisweilen noch schneller "Rumpftruppen" organisieren, um einen Notfallbetrieb zu ermöglichen, was in Sachen Stellwerke und co. nicht der Fall ist. (Zu bemerken ist hier noch, dass wenn ich es richtig verstanden habe, die streikenden Fahrdienstleiter etc. ihre Streiks im Stellwerk abbummeln müssen, da, ähnlich wie Fluglotsen oder die Flughafenfeuerwehr, bestimmte Züge immer durchgeschleust können werden müssen (Energietransporte o.Ä.).

Nicht falsch verstehen, ich hoffe selber inständig, dass beide Parteien hier zueinander finden und schnell eine für beide Seiten tragbare Lösung gefunden wird. Das Problem ist nur, mir fehlt der Glaube daran und ab November schmeißt die GDL dann ihrerseits den Hut in den Ring und wird auf Grundlage des bis dahin hoffentlich geschlossenen Abschlusses versuchen, selbst mehr rauszuholen. (Und wahrscheinlich wird dann die EVG aufgrund einer Offenhaltungsklausel dann auch wieder mitsprechen wollen.)

Wichtig ist es, in solchen Fällen, eine faktenbasierte Meinung zu haben. Es hilft nichts, wenn jetzt ein schneller Tarifabschluss kommt, der zu einem Massenexodus an Mitarbeitern der DB und anderen EVU führt - gleichzeitig hilft es auch nichts, wenn da ewiger Stillstand und ewig viele Streiks kommen.

(15. 05. 2023, 11:43)Sebastian schrieb: [ -> ]Überraschenderweise fahren die S-Bahnen München, Frankfurt, Berlin und Hamburg soweit ich sehen konnte heute Regelverkehr. In Stuttgart war es dagegen nicht mal möglich einen Halbstundentakt zu organisieren. Warum?

Bei Berlin und Hamburg wundert es mich nicht, da sie ja auf eigenen Gleisen und eigenem Netz unterwegs sind und daher schneller umplanen und -disponieren können. Frankfurt hat heute auf S5 und S6 ausgedünnten Verkehr (bzw. Komplettausfall), aber war wie München bei den letzten Streiks trotz Streiktagen dennoch mit einem Rumpfangebot (MUC Stammstrecke, FRA S8/S9 und u.a. auch S1/S2) verplant, sodass Schichten da wahrscheinlich leichter besetzt werden konnten.
(15. 05. 2023, 15:52)Yugi500 schrieb: [ -> ]
(13. 05. 2023, 20:53)Jack Lanthyer schrieb: [ -> ]Übrigens: Das gleiche gilt auch für Ver.di. Die Ver.di hat nicht das Recht, wegen des Streiks den gesamten Verkehr einzustellen. Auch für sie gilt die gleiche Pflichten, wie auch bei GDL: Aufrechterhaltung des Grundangebots während des Streiks.


Der Unterschied zwischen GDL und EVG ist an dieser Stelle, dass die Leitstellen, Stellwerke und Betriebszentralen größtenteils EVG-organisiert sind. Bei der GDL ist z.g.T. das fahrende Personal organisiert. Für Letztere lassen sich bisweilen noch schneller "Rumpftruppen" organisieren, um einen Notfallbetrieb zu ermöglichen, was in Sachen Stellwerke und co. nicht der Fall ist. (Zu bemerken ist hier noch, dass wenn ich es richtig verstanden habe, die streikenden Fahrdienstleiter etc. ihre Streiks im Stellwerk abbummeln müssen, da, ähnlich wie Fluglotsen oder die Flughafenfeuerwehr, bestimmte Züge immer durchgeschleust können werden müssen (Energietransporte o.Ä.).

Eben, die GDL muss genausowenig wie die EVG oder verdi ein Grundangebot aufrecht erhalten. Diese Aussage ist falsch, denn nicht nur Verdi und die EVG haben sehr wohl das Recht, geschlossen in den Streik zu treten, sondern auch die GDL. Weshalb dies bei der GDL weniger strake auswirkungen hat wurde ja bereits erläutert. Wenn auf einer Strecke ein Fahrdienstleiter der GDL Dienst hat und in den Streik tritt hat das dieselben Auswirkungen wie wenn er bei der EVG organisiert ist. Es fährt in beiden Fällen kein einziger Zug, das hat nichts mit irgendwelchen Sonderrechten von irgendwelchen Gewerkschaften zu tun, die haben alle die gleichen Rechte und Pflichten.

Zudem hat nahezu jeder Streik Auswirkungen auf irgendwelche unbeteiligten dritten. Wenn eine Firma in der Industrie bestreikt wird und ihre Kunden nicht mehr beliefern kann, steht dort irgendwann (durch just in time Lieferungen eher früher als später) ebenfalls die Produktion und die Mitarbeiter. welche sicher nicht fürs nichtstun bezahlt werden, müssen das ganze genauso ausbaden. Und wenn es ganz schlecht läuft bekommt der Endkunde sein E-Bike, mit welchem er zur Arbeit fahren möchte entsprechend später.
Dazu mal eine Frage, wie es dazu kommt, daß in einigen anderen europäischen Ländern ein verpflichtendes Schlichtungsverfahren, Ankündigungspflicht und zu guter Letzt ein Mindest- bzw. Grundangebot an Zügen an Streiktagen vorgeschrieben ist?

So was kursiert nicht ohne Grund im Netz rum....
Ganz einfach, weil andere europäische Länder genauso wie Deutschland souveräne Staaten sind und ihre Gesetze selbst beschließen und nicht Deutschland um Erlaubniss fragen müssen.
(15. 05. 2023, 17:28)Jack Lanthyer schrieb: [ -> ]Dazu mal eine Frage, wie es dazu kommt, daß in einigen anderen europäischen Ländern ein verpflichtendes Schlichtungsverfahren, Ankündigungspflicht und zu guter Letzt ein Mindest- bzw. Grundangebot an Zügen an Streiktagen vorgeschrieben ist?

So was kursiert nicht ohne Grund im Netz rum....

Zum Einen, wie linie7484 bereits beschrieben hat, da Deutschland ein souveränes Land hat, in dem die Koalitions- und Vertragsfreiheit ein Recht ist, was vom Grundgesetz gedeckt ist und somit unter die nationale Gesetzgebung fällt. Zum Anderen, weil bestimmte Leistungen in anderen Ländern als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge gelten und vom Staat subventioniert bzw. von staatlich Bediensteten erbracht werden.

Die Gegenfrage an dich wäre, wie sieht die Situation in Frankreich aus - beim Blick ins Ausland sollte man ebenfalls beide Extreme betrachten. As said, Streiks werden immer Dritte betreffen - dadurch werden ja die Umsatzverluste generiert, die aufgrund der nicht erbrachten Arbeitsleistung erzeugt werden.

Am Ende liegt die Wahrheit und der Weisheit letzter Schuss irgendwo dazwischen. Die DB muss sich bewegen, gleichzeitig sollte die EVG und deren Verhandlungsführer mit entsprechendem Nachdruck an die Verhandlungen gehen. Wenn nun die Verhandlungen am Mittwoch da ergeben, dass die 2000 Mitarbeitenden, die aktuell im Fokus der Verhandlungen stehen, weiter ausgeschlossen werden sollen, dann steht zum Ende der Woche wieder die nächste Streikankündigung bevor... (und ehrlicherweise, im Verhältnis zu der Verhandlungsmasse wäre eine Eskalation und der daraus entstehende Schaden dann doch mehr als unverhältnismäßig.)
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