02. 06. 2022, 20:16
Heute habe ich nochmal eine Mail der Bahn erhalten, da steht drin:
Zitat:Und dann steht da noch:
- Hierfür benötigen Sie keinen weiteren Nachweis oder Bescheinigung, es reicht Ihre polygoCard bzw. Ihr VVS-Abo als Handy-Ticket.
Zitat:Ich verstehe ja, dass die Regelung beim 1. Klasse Zuschlag so ist, aber die Begründung hätte man sich auch einfach sparen können. ;-)
- Der 1. Klasse Zuschlag gilt ausschließlich netzweit im VVS-Gebiet und ist von der Preisreduktion ausgenommen. Eine anderweitige Regelung hätte ggf. zur Überfüllung der 1. Klasse-Abteile geführt und wäre damit nicht im Interesse dieses Kundenkreises gewesen.