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Barrierefreier Ausbau der S-Bahn Stationen
#42
(16. 05. 2022, 22:41)metalhead schrieb: Bei der Fahrradrampe gibt es hier keine Zwischenpodeste. Für die Fußgängerrampe bräuchte man diese aber. Nach deutscher Norm alle 6 m bzw. 10 m, nach schweizer Norm nach 2 - 2,5 m Höhenunterschied.
Zumindest in der Zusammenfassung unter
https://hindernisfreie-architektur.ch/oe...ampen/word
wird das Podest tatsächlich nur empfohlen. Sinnvoll ist es natürlich schon.

(16. 05. 2022, 22:41)metalhead schrieb: Und warum sollte man die ebene Fläche vor einer Fußgängertreppe benötigen, vor einer Fußgängerrampe aber nicht?
Das ist eine gute Frage. Bei neueren Anlagen sieht man sowas aber durchaus öfters, zB auch beim neuen Bahnsteig in Mannheim HBF.
https://www.rheinpfalz.de/cms_media/modu...mh3028.jpg
Ich gehe davon aus, dass man will, dass die Leute direkt auf die Treppe zugehen und nicht von dieser überrascht werden.
Das herunterfallen von einer Treppe ist ja durchaus ein nicht zu unterschätzendes Risiko.
Bei Rampen tritt das nicht ein.

(16. 05. 2022, 22:41)metalhead schrieb: Irgendwas nach deutscher Norm muss man bauen, sonst hat man formal keinen Bahnsteigzugang. Und nein, ausschließlich ein Aufzug nach deutscher Norm reicht nicht.
Wenn Aufzüge eingebaut werden, dann bleibt ja die eine Treppe bestehen und die andere wird verschwenkt und neu gebaut. Von daher wäre das Problem ja nicht gegeben. Und es ist ja nicht auszuschließen, dass man in so einen Fall (Aufzug und normale Treppe) eine Steilrampe dann erlaubt. Man müsste es „nur“ in die Norm schreiben.

(16. 05. 2022, 22:41)metalhead schrieb: Außerdem sei hier noch erwähnt, dass auch alle nicht mobilitätseingeschränkten Fahrgäste die 30 - 40 m mehr laufen müssten.
Man verteilt aber auch nebenbei die Fahrgäste besser auf den Bahnsteig. Und wenn ich zB mit Rollkoffer unterwegs bin, würde ich lieber den Koffer ein paar Meter länger ziehen als ihn hochzuheben, vor allem wenn dieser schwer ist.

(16. 05. 2022, 22:41)metalhead schrieb: Ich kenne es eher so, dass häufig die Treppe seitlich um den Aufzug herumgelegt wird, nicht dass auf mehreren dutzend Metern neue Höhenabfangungen im Bahnsteig nötig sind.
Also die Treppe muss dann so oder so verlegt werden, alle Arbeiten die auch zum Bau der Rampe nötig wären, würden so oder so anfallen, inklusive neue Stützmauern, ggf neue Stützen des Bahnhofsdaches usw. Daher sind die Zusatzkosten vermutlich in vielen Fällen überschaubar.

(16. 05. 2022, 22:41)metalhead schrieb: Sobald es einen größeren Höhenversatz zur Umgebung gibt, reicht ein Aufzug. Also alle Tiefbahnhöfe
Also aus einer Vielzahl der Tiefbahnhöfe muss man irgendwo umsteigen, wenn man nach oben will, oder man muss zum Teil große Umwege in Kauf nehmen. Viele Rampen an den Tiefbahnhöfen (zT Klettpassage, Schwabstraße usw) sind übrigens auch oft noch Steilrampen, die man früher in Deutschland auch bauen durfte.

(16. 05. 2022, 22:41)metalhead schrieb: Gerade die großen Bahnhöfe, die oft Start- oder Zielpunkt sind, haben also gar nicht die Situation, dass man zwei funktionierende Aufzüge braucht.
Ja, das ist schon richtig. Andererseits muss man aber auch mal umsteigen, dann wird es wieder schlechter.
Selbst wenn wir uns auf 3 Aufzüge pro Fahrt einigen, ist die Situation mit knapp 10% Ausfall noch immer zu hoch.

(16. 05. 2022, 22:41)metalhead schrieb: Warum denn immer mit Taxi fahren und nicht nur dann, wenn tatsächlich die Defektsituation auftritt?
Ganz einfach: Wenn man IMMER Taxi fährt, dann zahlt das Arbeitsamt das meiste. Wenn man nur fährt wenn man muss, zahlt man selbst.

(17. 05. 2022, 09:11)metalhead schrieb: Was mich an der Forderung stört ist, dass man zum Einen offenbar nie mit irgendwas zufrieden sein kann und immer noch mehr fordert. Klar man kann immer mehr fordern, aber es wird halt irgendwann unverhältnismäßig.
Ohne „fordern“ wird nichts voran gehen. Und was als verhältnismäßig empfunden wird und was nicht, ändert sich mit der Zeit.
Prinzipiell wird es in Zukunft wohl eher mehr als weniger Mobilitätseingeschränkte geben (sofern keine Medizinische Revolution geschieht). Von daher ist es meiner Meinung nach schon angebracht dem vorzubeugen.
Früher empfand man es zB als unverhältnismäßig jede Schule barrierefrei auszubauen, da war es billiger zB behinderte Kinder mit den vom Zivi gesteuerten Kleinbus zu Sonderschule zu karren.
Heute versucht man das zur besseren Inklusion zu vermeiden und versucht in die Barrierefreiheit der Schulen zu investieren.

(17. 05. 2022, 09:11)metalhead schrieb: nur um dann einem beachtlichen Teil der Betroffenen erzählen zu müssten, dass es ihnen trotzdem nichts bringt, weil es weiterhin nicht barrierefrei ist. Was privilegiert denn die Muskelpakete und motorisierten Rollifahrer gegenüber denen, die die Steigung nicht schaffen würden?
Über solche Fragen kann man natürlich immer lange philosophieren.
Aber ich würde mal behaupten, dass 80% der Leute die auf den Aufzug angewiesen sind, mit einer Rampe besser zurecht kommen wie mit einer Treppe.

Vor allem muss man ja auch mal bedenken, dass wenn der Aufzug kaputt ist, viele dann mit nicht ganz ungefährlichen Methoden diesen versuchen zu umgehen, zB indem sie mit den E-Rolli auf die Rolltreppe fahren (hat in München sogar eine Zeit lang die MVG so empfohlen und die MVG-Mitarbeiter haben dabei auch noch unterstützt) oder aber eine Begleitperson zieht den Handrolli die Treppe hoch. Alles so Dinge wo doch das ein oder andere schief gehen kann…

Und es müsste in der Region Stuttgart auch oft nicht mal eine Rampe in die Unterführung sein.
In Bahnhöfen wie zB Ditzingen könnte man einen BÜ anlegen, wenn man denn die Normen entsprechend ändert. Diesen könnte man ja auch als Anrufschranke ausführen. Für Stationen wie Tamm und Asperg ist das natürlich eher nicht geeignet.
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RE: Barrierefreier Ausbau der S-Bahn Stationen - von glx - 17. 05. 2022, 16:50

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