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Tariffrage/ 2 Verbundspässe für eine Person?
#39
Danke, DT8.de.

Beförderungsbedingungen VVS, Anhang C "Sonderregelung" schrieb:6. Gültigkeit von Schienenfahrausweisen der Deutschen Bahn AG
Für Fahrten innerhalb des Geltungsbereichs des VVS-Gemeinschaftstarifs werden grundsätzlich nur Fahrausweise nach diesem Tarif (VVS-Fahrausweise) ausgegeben. Für Produkte, die gemäß Anhang 1 nicht in den VVS-Tarif einbezogen sind (z. B. Produktklassen ICE, IC/EC) werden Fahrausweise nach den Tarifen der DB AG verkauft. Zeitkarten für diese Produkte werden bei Fahrten innerhalb des VVS-Tarifgebietes in allen Zügen der DB AG anerkannt. Außerdem werden im Geltungsbereich des VVS-Gemeinschaftstarifs Netzkarten und alle Fahrkarten von oder nach Zielen außerhalb des VVS-Tarifgebietes (ein- und ausbrechender Verkehr) in den Zügen der DB AG anerkannt.
VVS-Fahrausweise werden von den Verkaufsstellen der DB AG und der NE (personenbedient und aus Automaten) innerhalb des VVS-Tarifgebietes ausgegeben. Der Verkauf kann auf bestimmte Verkaufsstellen oder bestimmte Fahrausweisarten beschränkt werden. In den Zügen werden grundsätzlich keine VVS-Fahrausweise ausgegeben. Ein Verkauf ist in Zügen, in denen ein Verkauf von Fahrscheinen stattfindet, ausnahmsweise dann möglich, wenn bei Fahrtantritt weder ein Fahrkartenschalter geöffnet noch ein zur Annahme von Bargeld betriebsbereiter Automat vorhanden war und der Fahrgast dies dem Zugpersonal unaufgefordert meldet.

Ich glaube, darüber muß ich nicht kommentieren.


Zitat:7. Tarife im ein- und ausbrechenden Verkehr
Für Fahrten von und nach Orten, die außerhalb des VVS-Tarifgebietes liegen, werden Fahrausweise nach dem Haustarif der betreffenden Verkehrsunternehmen für die gesamte Fahrstrecke ausgegeben. Für Teilstrecken vorhandene VVS-Tickets werden anerkannt, aber nicht auf den Gesamtfahrpreis zum durchgehend berechneten Fahrpreis angerechnet.

Die Quelle steht oben im Zitat: --> Nachweis: http://www.vvs.de/download/83.pdf, s. 42 u. 43.

Nur das hier ist mehr verwaschen als klar:

1. Hier steht es nicht davon, daß Anschlußfahrscheine nur in Verbindung mit bis zur Verbundgrenze gültige VVS-Zeittickets gelöst werden können bzw. gelten.

2. Es steht nur was von "vorhandenen VVS-Tickets" (Damit sind explizit alle VVS-Fahrscheine gemeint) und nichts davon, daß nur VVS-Zeittickets bis zur Verbundgrenze benötigt werden, um die Anschlußfahrscheine außerhalb des VVS-Gebietes lösen zu können. Und wer solche Bedingungen (also hier und nicht am NTA) liest, wird mit den vorhandenen Fahrscheinen (inkl. Anschlußfahrschein) bei der Kontrolle ein blaues Wunder erleben.
Denn: Keiner würde beim Kauf eines Anschlußfahrscheins (auch nach der suche ich in den Beförderungsbedingungen (Bei der Suche nach "Anschluß" im Suchfeld bin ich nicht fündig geworden)) die Bedingungen im Automaten durchlesen.

3. Der Knackpunkt ist der "Haustarif" der jeweiligen Verbünde. Der Haustarif der Nachbarverbünde greift ab Vaihingen (Enz) (VPE/KVV), Kirchheim (Neckar) (H3NV), Fornsbach (KVSH), Herrenberg (Fahrtrichtung Tübingen) (das sollte an sich kein Problem darstellen, da ein Verbundfahrschein des NALDO beim Umstieg gelöst werden kann) und Bempflingen (NALDO).
Im VVS-Gebiet, wie zum Beispiel im Stuttgart Hbf können keine Fahrscheine nach dem Haustarif der jeweiligen Verkehrsverbünde ausgegeben werden, bleibt also nur die zum zugehörigen VVS-Fahrschein ein Anschlußfahrschein.
Die Fahrgäste mit bis zur Verbundgrenze gültigen VVS-Zeitkarten haben beim Kauf eines Anschlußfahrscheins die Nase vorn und die, die VVS-Tageskarten, -Mehrfahrtenkarten bis zur VVS-Grenze etc... gelöst haben werden mit den Bedingungen lt. NTA nicht glücklich werden.

Die Gelegenheitsfahrer mit vorhandenen VVS-Tageskarten und -Mehrfahrtenkarte (bis zur Grenze gelöst) wollen doch nicht extra in den betreffenden Bahnhöfen (Mit Ausnahme Herrenberg) aussteigen, nur um eine Fahrkarten nach dem Haustarif zu lösen, das spricht gegen die Kundenfreundlichkeit.
Ein noch größeres Problem stellen die Züge, die Bempflingen (IRE TS - TT - TSIG; RE TS-TT), Kirchheim (Neckar) (RE TS-TH-NWH) und Fichtenberg (IRE TS - TC) durchfahren, dar. Da haben die Fahrgäste mit den vorhandenen VVS-Fahrscheinen, die sie bis zur Verbundgrenze gelöst haben, keine Gelegenheit, eine Fahrkarte unterwegs zu lösen.


Bei nächster Gelegenheit mache ich am NTA von den Anschlußfahrscheinen ein Abbild davon und stelle es rein.


Erklärung der DS100-Kürzel:

NWH = Würzburg Hbf
TC = Crailsheim
TH = Heilbronn Hbf
TS = Stuttgart Hbf
TSIG = Sigmaringen
TT = Tübingen Hbf

Zuggattung:
RE = RegionalExpreß
IRE = InterRegioExpreß
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RE: Tariffrage/ 2 Verbundspässe für eine Person? - von Jack Lanthyer - 31. 01. 2009, 12:28

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