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Tariffrage/ 2 Verbundspässe für eine Person?
#30
(28. 01. 2009, 14:44)JeDi schrieb: *Beförderungs*bedingungen, nicht *Allgemeine Geschäfts*bedingungen. Das ist ja genau das, was ich mein. BB <> AGB.
Bei der DB gibts ja auch z.B. gesonderte AGB für den Internetverkauf - wären die BB schon AGB, könnte man das ja einfach da einarbeiten.
Internetverkäufe sind Fernabsatzverträge, von daher wundert es mich überhaupt nicht, dass man das von den ABB trennt. Übrigens kann ich AGB auch "Allgemeine Vertragsabschlussbedingungen" oder "Allgemeine Nutzungsbedingungen" oder "Allgemeine Sonstwas" nennen, das ändert nichts daran, dass es AGB im Sinne des BGB sind.

(28. 01. 2009, 14:44)JeDi schrieb: Wie schon mehrfach gesagt - wie das für Straßenbahnen aussieht, weiß ich nicht.
Das habe ich auch verstanden. Nur erklärst du mir dann bitte, wie es jetzt genau Funktionieren soll, dass das AEG Regelungen über die Tarifbestimmungen trifft, die in Zügen, Straßenbahnen und Bussen gelten? Die Tarifbestimmungen, und um die geht es dir ja kommen vom VVS und der ist sicher keine Eisenbahn. Und nur um diese Tarifbestimmungen geht es, wenn man die Frage nach den zwei Verbundpässen klären will.

(28. 01. 2009, 14:44)JeDi schrieb: Stückeln in diesem Fall ist also billiger, erfüllt aber den Straftatbestand der Steuerhinterziehung.
Big Grin Du kennst dich auch im Strafrecht aus? Ich bin begeistert.
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RE: Tariffrage/ 2 Verbundspässe für eine Person? - von DasBa - 28. 01. 2009, 16:18

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