04. 11. 2008, 18:22
(04. 11. 2008, 13:08)sprudel91 schrieb: Dabei hat man bei einer unterschriebenen Lastschrift bis zu 6 Monate - bei einer nicht unterschriebenen Lastschrift sogar beliebig lang Zeit das Geld jederzeit zurückzubuchen.
Stimmt nicht ganz.
Das ganze sind 6 Wochen - und es geht um berechtigt/unberechtigt, also ob dem Abbuchenden die Erlaubnis vorlag. Die muss nicht zwingend unterschrieben sein.
Lastschrift ist - wegen der Rückbuchungsmöglichkeit - sogar sicherer als eine Überweisung... (und geht inzwischen sogar beim ÖBB-Onlineticket vom deutschen Konto :-))