29. 05. 2008, 22:12
Das mit den Kontrollen am Monatsanfang macht aber keinen echten Sinn, denn die Wertmarken für Verbundpässe gelten ja nicht für den jeweiligen Kalendermonat Januar, Februar, usw. (so war es früher!) sondern faktisch 30 bzw. 31 Tage. Sprich: Wenn ich z. B. eine Monatswertmarke am 13. löse, gilt sie bis einschließlich 12. des Folgemonats (und nicht nur bis Monatsende)
Grüße, Mike
Grüße, Mike