05. 11. 2014, 23:21
(05. 11. 2014, 20:51)dt8.de schrieb: Das sind aber zwei verschiedene Dinge: das Geld für nicht genutzte Leistung kann der Kunde zurückverlangen, da ist die Bahn auch verpflichtet das zurückzuerstatten, sofern die Leistung definierbar ist (bei einem VVS-Fahrschein z.B. ist das schwer).
Das ist aber kein Schadensersatz in dem Sinn, wie es hier ursprünglich genannt war (z.B. Ersatz für die längere Fahrzeit, oder auch Taxikosten)
Dafür gelten die üblichen Regelungen nach Fahrgastrechten - und zwar gilt der zum Zeitpunkt des Kaufes der Fahrkarte veröffentlichte Fahrplan! Jahreskarteninhaber kriegen also u.U. 1,50 pro Fahrt am Streiktag.