04. 11. 2014, 22:17
(04. 11. 2014, 22:10)Martin77 schrieb: Mal ne Frage: Kann die GDL nicht zur Kasse gebeten werden? Eigentlich müsste die GDL für den entstanden Schaden aufkommen, z.B. das man als Fahrgast nicht von A nach B kommt bzw. wenn man erheblich länger als üblich unterwegs ist."Vertragspartner" für den Bahnkunden ist immer die DB. Also kann er sich nur an der DB schadlos halten.