(14. 09. 2013, 07:45)Mario schrieb: Ich wiederhole mich: für Projekte, für die Fördermittel zugesagt wurden, jedoch beim Bau in Verzug geraten und nicht bis Ende 2019 abgerechnet sind, springt das Land BW mit seiner Bürgschaft in die Bresche. Da kommt das Geld eben vom Land und nicht vom Bund.
Ist zwar immer noch im falschen Faden, einen Link zu diesem Ausfalltopf oder was das sein mag habe ich aber nicht gefunden. Im Gegensatz dazu bin ich bezüglich der S2 nach Neuhausen jetzt auf folgenden Satz gestoßen:
"Die Bundes-förderung beträgt derzeit bis zu 60%. Hieraus und aus dem Auslaufen des Programms im Jahr 2019 kann sich somit in der Gesamtprojektfinanzierung ein Ausfallrisiko ergeben, dass von den Projektpartnern ge-meinsam zu tragen ist."
Ich lese da nichts von "Übernahme der 60%-Bundesanteilausfall durch das Land".
Quelle:
http://www.region-stuttgart.org/i2ebridg...gremium=RV-
Dokument RV-09713.pdf (Vorlage, 389 KByte )
Zu TOP 6: Vereinbarungen zur S-Bahn nach Neuhausen a. d. F.