26. 02. 2012, 13:17
(26. 02. 2012, 12:18)yaid schrieb: Aus der Gelaber-Formulierung lässt sich in keiner Weise auf irgendwelche bauliche Maßnahmen schließen, die ja bei Abbruch der Baumaßnahme S21 gerade nicht mehr statt finden, weil ja schließlich die Baumaßnahmen eingestellt, beendet worden wären.Der qualifizierte Abschluss ist im nächsten Satz definiert.
(26. 02. 2012, 12:18)yaid schrieb: Kommt noch hinzu, das gerade juristisch im Zusammenhang mit dem sog. Projekt S21 noch jede, aber auch wirklich jede juristische Klausel vollkommen irrelevant war und ist - gleich unter welcher Landesregierung oder welches DBAG-Vorstandes oder welches Bundesverkehrsministers - es wurde immer und nur das gemacht, was sich welche Vertragspartner auch immer in den Kopf gesetzt hatten.Sorry, aber das ist Gelaber von jemand der sich ein gesundes juristisches Halbwissen angelesen hat. Die Zusammenhänge bei solchen Projekten sind kopliziert, die Verfahren aufwändig und deswegen vielleicht von jemandem, der sich sonst mit der Materie nicht befasst nicht zu verstehen. Aber jeder, der öfter mal im juristischen Umfeld unterwegs ist, kann dir z.B. sagen, dass in Verträgen nicht immer alles bis ins letzte Detail definiert werden muss.
Nimm mal das Theater um die Aussetzung der vorläufigen Vollziehbarkeit der Baumaßnahmen für's Grundwassermanagement: Was hat man sich den Mund zerrissen, dass es ja nicht angehen kann, dass das EBA sich über eine Gerichtsbeschluss "hinwegsetzt". Es geht aber. Es ging auch schon vor S21, die gesetzlichen Vorschriften dazu stammen aus den 70ern. Wenn man aber keine Ahnung hat, sieht man nur, dass ein Gericht irgendwie "mehr" ist als eine Behörde. Also darf es nicht sein, dass das EBA an einem Gerichtsbeschluss etwas drehen kann. Das muss irgendwie illegal sein. ISt es aber nicht, und das letzte Wort bleibt auch beim Gericht.
(26. 02. 2012, 12:18)yaid schrieb: Der Glaube an den nicht nur in Bezug auf seine Justiziablilität erbärmlichen Passus von wegen qualifizierter Abschluss ist bestenfalls naiv!Bist du Jurist, dass du das beurteilen kannst? Wie gesagt, der qualifizierte Abschluss ist im Vertrag definiert.
(26. 02. 2012, 12:18)yaid schrieb: Wenn es je zu einem Abbruch der noch immer nicht begonnen Baumaßnahmen kommen sollte, bleibt es wie von mr-it skizziert, erstmal für lange Zeit bei einer Ruine mitten in Stuttgart und nahezu keinem Schienenverkehr im dann ehemaligen, ruinierten Hauptbahnhof! Und meiner persönlichen Meinung nach ist genau das auch von Anfang so gewollt, damit die verbliebenen Schienen-Pendler genügend Zeit haben sich ein Auto zuzulegen und an den morgendlichen Stau zu gewöhnen.Warum nahezu kein Schieneverkehr? Der Hbf wird so betrieben wie jetzt, das "neue" Gleisvorfeld ist fertig, alles was jetzt fährt, kann auch fahren, wenn die Grube jahrelang in der Gegend rumliegt. Nicht schön die Vorstellung, aber für den Eisenbahnverkehr kein Untergang.
Und deine Verschwörungstheorien sind einfach Quatsch. Mehr kann man dazu nicht sagen.