07. 01. 2012, 12:18
(06. 01. 2012, 23:50)FoxMcLoud schrieb: Dem könnte man ja entgegenwirken, dass die Aufnahmen nach einer gewissen Zeit (vielleicht 3 Tage) automatisch gelöscht werden und nur ganz wenige Leute nur bei Bedarf (wie eben bei solch einer Verletzung) überhaupt Zugriff auf die Aufnahmen haben...Das wird ohnehin schon gemacht.
Was ich an der Ausgangsgeschichte im ersten Beitrag nicht verstanden hab: man hat einen glaubwürdigen Zeugen mit einer glaubhaften Aussage. Im Normalfall sollte das für eine Verurteilung reichen, dass die anderen Zeugen kein Messer gesehen haben, schließt ja nicht aus, dass eines im Spiel war. Außer man wollte es sich beim Urteil verfassen etwas bequemer machen, und sich nicht lange mit der AUssage des Zeugen auseinandersetzen.