Bahnforum Stuttgart

Normale Version: Kameraüberwachung in Bussen
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Hallo,

ich würde gern mal eure Meinung und auch euer Wissen zum Thema Kameraüberwachung in Bussen hören.

Ich habe ja schon mal erwähnt, dass ich bei Gericht arbeite. Ich war heute in einer Verhandlung, wo ein Fahrgast den Busfahrer zuerst körperlich attackiert und ihn dann, als dieser aufstehen will um sich zu wehren, dann noch angeblich mit einem Messer bedroht hat.

Ich weiß nicht, wie es in Stuttgart ist (habe auch ehrlich gesagt nie darauf geachtet), aber hier in Hamburg gibt es vorn eine Kamera, welche die Vordertüren und den Fahrerplatz zeigt, der Fahrerplatz wird aber automatisch geschwärzt. Ist das in Stuttgart auch so? Die Schwärzung verschwindet erst, wenn der Fahrer eine Art "Notfallknopf" drückt oder die Kabinentür geöffnet wird und der Fahrer nicht auf seinem Platz ist.

Daher meine Fragen nach eurem Wissen und eurer Meinung an euch:
Wie ist die Situation in Stuttgart mit der Kameraüberwachung beim Fahrer?

Wäre es nicht sinnvoller, den Fahrer ungeschwärzt mit aufzunehmen? Hier in Hamburg konnte man nämlich die behauptete Bedrohung mit einem Messer aufgrund der Schwärzung nicht auf dem Video sehen (Zeugen haben sie auch nicht gesehen), daher musste das Verfahren in dem Punkt eingestellt werden (und der Busfahrer hatte schon glaubwürdig die Bedrohung und seine psychischen Probleme danach geschildert). Der Busfahrer hatte nicht auf den Notfallknopf gedrückt, da er (verständlicherweise) mit seinen Gedanken woanders war. Hier finde ich sollte man die Kameraüberwachung komplett und dauerhaft ungeschwärzt laufen lassen aus Sicherheitsgründen. Der Busfahrer könnte dann zwar argumentieren, dass er sich dann während der übrigen Arbeitszeit unnötig überwacht und überprüft fühlt, aber das denke ich sollte hinter die Sicherheit gestellt werden, sofern nur ganz wenige Personen im Notfall Zugriff auf die Videodateien haben.

mfg fox
Wenn der Fahrer die Option hat diesen Notknopf zu drücken, dann kann er das doch auch einfach zu Beginn der Fahrt schon machen. Dann ist es sein eigener Wille das zu tun. Ein Fahrer der nicht überwacht werden will, drückt auch einfach den Knopf nicht. Würde man grundsätzlich alle aufnehmen, würden sich bestimmt einige überwacht und kontrolliert fühlen.
(04. 01. 2012, 16:02)metalhead schrieb: [ -> ]Wenn der Fahrer die Option hat diesen Notknopf zu drücken, dann kann er das doch auch einfach zu Beginn der Fahrt schon machen. Dann ist es sein eigener Wille das zu tun. Ein Fahrer der nicht überwacht werden will, drückt auch einfach den Knopf nicht. Würde man grundsätzlich alle aufnehmen, würden sich bestimmt einige überwacht und kontrolliert fühlen.

Da bei Drücken des Knopfes eine Überfallmeldung bei der Leitstelle ausgelöst wird ist das keine praktikable Option.
Ich erinnere mich noch genau als ich den ersten Bus mit Kameraüberwachung gesehen habe. Das fand ich ziemlich faszinierend, also bin ich gleich nach vorne zum Fahrer gegangen und habe ihm gesagt wie toll ich das finde, Kameras im Bus, und vorne beim Fahrer ein Monitor in dem er sofort sehen kann was hinten im Bus passiert. Ich war total begeistert, also habe ich dann auch den Fahrer befragt was er denn von der ganzen Sache hält. Seine Antwort war: "Eigentlich finde ich das auch ganz nützlich. Aber manchmal, ja, manchmal sehne ich mich nach den alten Zeiten zurück...", hä, denk ich, was meint er denn jetzt?! "...weil an der Stelle wo heute der Monitor ist, da hing früher das Schild mit der Aufschrift 'Während der Fahrt nicht mit dem Fahrer sprechen!'"

[/Satire]
(04. 01. 2012, 16:02)metalhead schrieb: [ -> ]Würde man grundsätzlich alle aufnehmen, würden sich bestimmt einige überwacht und kontrolliert fühlen.

Dem könnte man ja entgegenwirken, dass die Aufnahmen nach einer gewissen Zeit (vielleicht 3 Tage) automatisch gelöscht werden und nur ganz wenige Leute nur bei Bedarf (wie eben bei solch einer Verletzung) überhaupt Zugriff auf die Aufnahmen haben...

mfg fox

(06. 01. 2012, 23:50)FoxMcLoud schrieb: [ -> ]Dem könnte man ja entgegenwirken, dass die Aufnahmen nach einer gewissen Zeit (vielleicht 3 Tage) automatisch gelöscht werden und nur ganz wenige Leute nur bei Bedarf (wie eben bei solch einer Verletzung) überhaupt Zugriff auf die Aufnahmen haben...
Das wird ohnehin schon gemacht.
Was ich an der Ausgangsgeschichte im ersten Beitrag nicht verstanden hab: man hat einen glaubwürdigen Zeugen mit einer glaubhaften Aussage. Im Normalfall sollte das für eine Verurteilung reichen, dass die anderen Zeugen kein Messer gesehen haben, schließt ja nicht aus, dass eines im Spiel war. Außer man wollte es sich beim Urteil verfassen etwas bequemer machen, und sich nicht lange mit der AUssage des Zeugen auseinandersetzen.
Ich hielt den Busfahrer als Zeugen für glaubhaft, das Gericht selbst zwar auch, die anderen 3 befragten Zeugen konnte aber kein Messer sehen. Daher wollte das Gericht die Videoaufnahmen sichten, worauf aufgrund der Schwärzung ein Messer nicht zu sehen war und das Verfahren in dem Punkt eingestellt werden musste.

mfg fox