14. 12. 2011, 01:01
(13. 12. 2011, 23:27)mrvia schrieb: Eine Frage noch zur Antriebssteuerung, bei den DT8.9 ist laut einem Beitrag von Dir im Thread DT8.S eine neue Antriebssteuerung eingebaut. Bei den DT8.S hat man wiederum im Zuge der Modernisierung eine noch moderne Antriebssteuerung eingebaut.
Habe ich das soweit richtig herausgelesen?
Ja. Wobei Steuerung ungleich Steuerung, da gibt es eine Menge Komponenten.
(13. 12. 2011, 23:27)mrvia schrieb: Final sollten dann alle 78 DT8.S mit guten Fahreigenschaften wieder miteinander gekuppelt werden dürfen?
Davon gehe ich mal aus, wobei es nur 76 sind.
(13. 12. 2011, 23:27)mrvia schrieb:(13. 12. 2011, 11:24)dt8.de schrieb: Da Fahrmotoren und deren Steuerung weiterverwendet werden, dürfte das die Frage ausreichend beantworten.Das wiederspricht sich jetzt mit Deiner Aussage aus dem DT8.S-Thread bzw. bin ich jetzt verwirrt. Danach hätten die DT8.9 bzw. DT8.S eine Neuzulassung benötigt. Soll jetzt keine Kritik sein, ich versuche es nur zu verstehen und Du hast echt gutes Hintergrundwissen.
Müsste das für die Prototypen auch neu beschafft und zugelassen werden, dürfte es sich weiterhin so verhalten, daß ein weiterer DT8.12 billiger als der Umbau ist.
Die Frage ist berechtigt, nur kann ich sie Dir nicht beantworten. Ich weiß nur, daß das die Begründung war, warum die DT8.S nicht auf Drehstromtechnik umgebaut wurden, sondern die Gleichstromsteller behielten. Wahrscheinlich geht es da um einzelne Komponenten, an deren Veränderung eine komplette Neuzulassung erfordert, während bei anderen Komponenten nur Zulassung für die einzelnen Teile nötig werden.
Natürlich wurden die DT8.9 und und DT8.S nach dem Umbau schon zugelassen (wäre ja noch schöner, wenn nicht), aber mit anderen Regeln und Erfordernissen.
Genau kenne ich die Regeln nicht.
Selbst ein DT8.11 als Neubau würde heute nicht mehr zugelassen werden, wogegen ein DT8.S als Modernisierung zugelassen wurde. Wichtig ist da wohl, was da genau getauscht wurde, ob es als Neubau gilt oder nicht.