22. 06. 2010, 08:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22. 06. 2010, 08:09 von metalhead.)
(21. 06. 2010, 20:54)dt8.de schrieb: Was in der Pressemeldung nicht steht: die Ausnahmegenehmigung gilt nur für Züge mit nicht nach außen öffnenden (schwenkenden?) Türen, [...]Die modernen Züge haben aber so ziemlich alle Schwenkschiebetüren. Ich vermute hier sind solche Türen gemeint, die z.B. die n-Wagen haben.