Themabewertung:
  • 4 Bewertung(en) - 2.75 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Autoverkehr Stuttgart, war: U6 ständig Verspätung
(12. 10. 2022, 18:00)A streetcar named desire schrieb:
Zitat:Entlang der Fassade der Stadtbibliothek stehen immer wieder Autos in Reih und Glied, gerade so, als wären dort Parkplätze eingezeichnet
Sorry, aber genau danach sieht es doch aus. Welchen Zweck erfüllen die eingezeichneten weißen Striche denn tatsächlich?

Und vor allem welchen Zweck hat denn das Verkehrszeichen am rechten Bildrand?
Das ist wichtiger als irgendwelche Bodenmarkierungen.

Oder haben die die Autos da hingeschoben?
Zitieren
Die ganze Straße vom Hbf bis zum Milaneo ist ein Paradiesfür Falschparker. Auch die Kurve direkt am Hbf wird von Autos immer wieder zugeparkt um Leute am Hbf abzuholen. Dabei ist nur 10m weiter die Einfahrt zum Parkhaus, das noch nichtmal besonders teuer ist.
Disclaimer: Alle Äußerung von mir stellen nur meine persönliche, private Sichtweise da.
Zitieren
(12. 10. 2022, 19:58)glx schrieb:
(12. 10. 2022, 18:00)A streetcar named desire schrieb:
Zitat:Entlang der Fassade der Stadtbibliothek stehen immer wieder Autos in Reih und Glied, gerade so, als wären dort Parkplätze eingezeichnet
Sorry, aber genau danach sieht es doch aus. Welchen Zweck erfüllen die eingezeichneten weißen Striche denn tatsächlich?
Und vor allem welchen Zweck hat denn das Verkehrszeichen am rechten Bildrand?
Das ist wichtiger als irgendwelche Bodenmarkierungen.

Ich sag ja nicht dass die Bodenmarkierung das Verkehrszeichen aufhebt. Ich finde die Bodenmarkierung nur sehr unglücklich,  vor allem wenn die Zeitung dann schreibt, die Autos stünden "in Reih und Glied, gerade so, als wären dort Parkplätze eingezeichnet" - und dann sind da *wirklich* Parkplätze eingezeichnet. Das ist doch absurd!
Zitieren
(12. 10. 2022, 19:58)glx schrieb:
(12. 10. 2022, 18:00)A streetcar named desire schrieb:
Zitat:Entlang der Fassade der Stadtbibliothek stehen immer wieder Autos in Reih und Glied, gerade so, als wären dort Parkplätze eingezeichnet
Sorry, aber genau danach sieht es doch aus. Welchen Zweck erfüllen die eingezeichneten weißen Striche denn tatsächlich?

Und vor allem welchen Zweck hat denn das Verkehrszeichen am rechten Bildrand?
Das ist wichtiger als irgendwelche Bodenmarkierungen.

Oder haben die die Autos da hingeschoben?

Eine Parkflächenmarkierung ist auch ein Verkehrszeichen.

Anlage 2 Nr. 74 STVO: "Eine Parkflächenmarkierung erlaubt das Parken; auf Gehwegen aber nur Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 2,8 t. Die durch die Parkflächenmarkierung angeordnete Aufstellung ist einzuhalten. Wo sie mit durchgehenden Linien markiert ist, darf diese überfahren werden."

Das kann man jetzt durchaus auch so interpretieren, dass in die Fußgängerzone eingefahren werden darf, um zu einem der markierten Parkplätze zu fahren.

Wenn sich Verkehrszeichen widersprechen, hier also aufgestellte Verkehrszeichen und Parkflächenmarkierungen, dann ist das zugunsten des Autofahrers auszulegen. Wenn die Stadt die Markierungen nicht zumindest ungültig macht, dürften die Autofahrer vor Gericht gute Chancen haben zu gewinnen.

(12. 10. 2022, 19:58)A streetcar named desire schrieb: Ich sag ja nicht dass die Bodenmarkierung das Verkehrszeichen aufhebt.
Hättest Du aber sagen können, siehe Zitat aus der StVO oben ;-)
Zitieren
Pencil 
Das Einfahren in mit den entsprechenden Schildern gekennzeichneten Fußgängerzonen  ist nur mit Zusatzschild
(z.B.: "Lieferverkehr von... bis" / "Zufahrt zu [privaten] Stellplätzen frei" etc.) erlaubt.
An diesem Verbot ändern auch  (evtl. alte) Bodenmarkierungen nichts.
"I muaß dui Stroßaboh no kriaga, denn laufa well i nedd..." >> Dr Wolle

Zitieren
(13. 10. 2022, 07:57)Micha schrieb: Das Einfahren in mit den entsprechenden Schildern gekennzeichneten Fußgängerzonen  ist nur mit Zusatzschild
(z.B.: "Lieferverkehr von... bis" / "Zufahrt zu [privaten] Stellplätzen frei" etc.) erlaubt.
An diesem Verbot ändern auch  (evtl. alte) Bodenmarkierungen nichts.

1.) Wenn sie nicht alt wären, wäre die Zufahrt zu diesen zulässig (weil sonst nicht nutzbar)
2.) Wenn alt, woran erkennbar, dass alt?

Ebenso wie ein markierter Parkplatz aber die Zufahrt zu diesem erlaubt und dafür auch die Nutzung eines Gehwegs erlaubt ist, sofern unter 2,8t (Zitat oben). Ja, Gehweg ungleich Fußgängerzone. Nur der Fehler, die Markierungen nicht zu entfernen, ist trotzdem da.

Du kannst nicht eine Regel heran nehmen, die das verbietet, und sagen "es ist aber verboten" und dabei die zweite Regel, die das doch erlaubt, einfach ignorieren.

Das Problem hier ist eben, dass die Parkplätze weiterhin die Bodenmarkierung als Parkplätze haben. Das heißt, hier gelten erstmal zwei unterschiedliche Regeln, die sich widersprechen. Es gibt m.W. keine Regel, die Schildern Vorrang gegenüber Straßenmarkierungen gibt, sondern bei widersprüchlichen Beschilderungen wird das von Richtern zugunsten des Autofahrers ausgelegt.

Bei jeder Baustelle am Straßenrand werden deshalb die Parkplatzmarkierungen mit gelben Klebeband ungültig gemacht, weil diese sonst das für die Baustelle aufgestellte Halteverbot aufheben würden. Ein Aufstellen von Halteverbotsschildern alleine reicht nicht.
Hier hat es die Stadt selber aber versäumt, zusammen mit der Deklaration als Fußgängerzone die Bodenmarkierungen ungültig zu machen, wodurch es zu einer nicht eindeutigen Situation kommt.

Zusammen mit der baulichen Abgrenzung des ehemaligen Gehwegs von der ehemaligen Straße und der Aufstellung des Fußgängerzonenschildes nur auf dem Gehweg, nicht aber auf der Straße, könnte da ein Anwalt sogar noch weiter argumentieren.


Ja, ich habe da schon so meine Erfahrung mit Knöllchen von der Stadt Stuttgart - ging aber zumindest bei mir ohne Richter, weil sie es eingesehen hatten, dass es fehlerhaft war. Da war es auch so, dass rein nach StVO die Stadt zwar im Recht gewesen wäre, aber der Autofahrer auch eine Chance haben muss, sein Unrecht eindeutig zu erkennen. Da war es nicht einmal so uneindeutig wie hier.
Zitieren
Ich habe nun wirklich versucht, die Argumentation von DT8.de zu widerlegen, weil ich es auch für falsch hielt. Aber tatsächlich würde ich nach Druchsicht der StVO nun sogar behaupten, dass die Verkehrszeichen sich nichtmal großartig widersprechen.

Zeichen 239 wird in der StVO mit dem Begriff "Gehweg" erläutert. Die Fußgängerzone ist demnach ein Gehweg. Die Parkflächenmarkierung erlaubt das Parken. Auch auf dem Gehweg, hier lediglich mit der Einschränkung der zulässigen Gesamtmasse. Somit darf auf dem Gehweg mit offensichtichen Parkplatzmarkierungen geparkt werden. Da die Parkplätze innerhalb der Fußgängerzone liegen muss das Befahren der Fußgängerzone, um an den Parkplatz zu gelangen, bei der Anordnung der Verkehrszeichen bedacht worden sind und damit erlaubt sein. Zumindest kann der Autofahrer davon ausgehen.

Das Alter und der Zustand der Markierung spielt keine Rolle, wenn die Markierung weiß ist und nicht durch gelbe Markierung aufgehoben wird, dann gilt sie.
Zitieren
Pencil 
Das Schild zeigt aber "Fußgängerzone" und nicht "Gehweg".
Das Zusatzschild zeigt "Radfahrer frei" und sonst nichts.
Wenn die Zufahrt zu irgendwelchen (vmtl. ehemaligen) PP erlaubt wäre, benötigt es ein weiteres Zusatzschild "Zufahrt zu Stellplätzen frei".
Dieses fehlt aber hier.
Ergo: es gilt das Verbot der Zufahrt für sämtliche Pkw und Lkw.

Bsp. dazu direkt vor meiner Praxis hier in Stgt.-Mitte:
Straße ist als Fußgängerzone mit 2 Zusatzzeichen gekennzeichnet, obwohl sich die
wenigen privaten Stellplätze NICHT sichtbar -  im Innenhof (nicht öffentlich) hinter einem Tor  - befinden.

Somit bereits 2 Strafzettel à € 60,- kassiert, weil ich VOR meiner eigenen Praxis ausgeladen habe.
"I muaß dui Stroßaboh no kriaga, denn laufa well i nedd..." >> Dr Wolle

Zitieren
Ich war noch nie ein Freund davon, in strittigen Fällen mit Paragraphen zu argumentieren, auf dass der andere einen anderen Paragraphen zückt um meinen Paragraphen auszuhebeln, und ich dann einen neuen Paragraphen raussuchen muss.

Deswegen gehe ich da mal ganz pragmatisch ran: Wen würde es eigentlich stören wenn da die acht bis zehn Parkplätze erhalten blieben? Breit genug ist die Straße, und wenn in Schrittgeschwindigkeit ein- und ausgefahren wird stören die geparkten Autos da doch wirklich nicht. Dann noch einen Parkscheinautomaten aufstellen, zack fertig, neue Einnahmequelle für die Stadt.

Wie gesagt, ich fahre da eh nie lang, und schon garnicht mit dem Auto, von daher können sie das von mir aus halten wie ein Dachdeckender. Aber ich hab den Eindruck hier geht es garnicht um die objektiv entstandene Behinderung, sondern um den subjektiven Autohass, kann das sein?!
Zitieren
(13. 10. 2022, 13:14)Micha schrieb: Das Schild zeigt aber "Fußgängerzone" und nicht "Gehweg".
Das Zusatzschild zeigt "Radfahrer frei" und sonst nichts.
Eine Straßenmarkierung ist auch ein Verkehrszeichen, somit gibt es zwei "Zusatzschilder".

Fußgaängerzone <--> Gehweg ist der Grund, warum ich das als Widerspruch bezeichnet habe.

(13. 10. 2022, 13:14)Micha schrieb: Wenn die Zufahrt zu irgendwelchen (vmtl. ehemaligen) PP erlaubt wäre, benötigt es ein weiteres Zusatzschild "Zufahrt zu Stellplätzen frei".
Für private Stellplätze korrekt, weil private Stellplätze keine Erlaubnis wie ein Verkehrszeichen darstellen. Für auf der Straße markierte PP ist aber die Markierung das Verkehrszeichen.

(13. 10. 2022, 13:14)Micha schrieb: Ergo: es gilt das Verbot der Zufahrt für sämtliche Pkw und Lkw.
Eine Parkplatzmarkierung erlaubt das Nutzen desselben als Parkplatz, auch wenn er auf einem Gehweg liegt.

(13. 10. 2022, 13:14)Micha schrieb: Bsp. dazu direkt vor meiner Praxis hier in Stgt.-Mitte:
Straße ist als Fußgängerzone mit 2 Zusatzzeichen gekennzeichnet, obwohl sich die
wenigen privaten Stellplätze NICHT sichtbar -  im Innenhof (nicht öffentlich) hinter einem Tor  - befinden.

Somit bereits 2 Strafzettel à € 60,- kassiert, weil ich VOR meiner eigenen Praxis ausgeladen habe.
Korrekt. Die Anfahrt privater Parkplätze ist ggf. zulässig (kenne die Schilder nicht), aber wenn Du vor der Türe auslädst, nutzt Du die Fläche anders als erlaubt. Du fährst da ja gerade keinen der privaten Plätze an.

Im Fall oben erlaubt die Markierung aber das dort Parken, somit zulässige Nutzung.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste